- Melodie
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Eine Melodie (von griech. melos = Lied und odé = Gesang) ist in der Musik die geordnete Folge von Tönen verschiedener Höhe in einem bestimmten Zeitraum, die als selbständiges, in sich geschlossenes Gebilde auftritt.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Zwecks Schaffung eines solchen Gebildes muss der Komponist die Bildungsgesetze einer Melodie beachten, die in der Harmonie- und Melodielehre untersucht werden. Hierzu gehören insbesondere die Anfangs- und Schlussbildung sowie die Gewichtung und Anordnung von Haupt- und Nebentönen. Denn nicht alle Töne passen zueinander, so dass unpassende Töne eher als dissonant empfunden werden. Da sich Musik in der Zeit ereignet, wird eine Folge von Tönen erst dann zur Melodie, wenn die Töne nicht nur der Höhe nach, sondern auch in zeitlicher Hinsicht geordnet sind, also eine bestimmte rhythmische Struktur aufweisen.[1] Die Tonfolge ist eine zeitliche Folge von Tönen, jedoch legt sie nur Tonhöhen und deren zeitliche Reihenfolge, nicht jedoch Tondauern fest. Der Begriff „Melodie“ dagegen umfasst nicht nur die Tonhöhenfolge, sondern auch die Tondauernfolge, also den Rhythmus. Dieser ist deshalb integraler Bestandteil einer Melodie.
Rechtsfragen
Da die Melodie Gegenstand des Urheberrechtschutzes ist, befassen sich Gesetze und Rechtsprechung weltweit mit ihr. Das Schaffen einer Melodie begründet geistiges, also immaterielles Eigentum, das von niemand verletzt werden darf. Rechtlich gesehen muss eine Melodie schöpferische Merkmale aufweisen.[2] Sie ist eine in sich geschlossene und geordnete Tonfolge, welche für sich genommen schöpferische Eigentümlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG aufweist und mindestens den Erfordernissen der so genannten kleinen Münze genügt. Das ist ein urheberrechtlich gerade noch schutzfähiger Teil eines Werkes. Deshalb sind das Signal, der Sound oder auch der Rhythmus – isoliert von einer Melodie - nicht geschützt. Auch eine Nutzung als Sound-Sampling ist nicht erlaubt, wenn die gesampelten Werkteile Melodien im Sinne des § 24 Abs. 2 UrhG darstellen.[3]
Der hierin verankerte Melodienschutz umfasst das Verbot, eine bereits geschützte Melodie einem weiteren Werk zugrunde zu legen (objektives Kriterium) und einen subjektiven Aspekt, wonach der Komponist des neuen Werks das ältere Werk gekannt und bei seinem Schaffen darauf zurückgegriffen hat.[4] Nur zufällige Übereinstimmungen der Melodien werden vom Melodieschutz dem BGH zufolge nicht erfasst. Doch erscheine angesichts der Vielfalt der individuellen Schaffensmöglichkeiten auf künstlerischem Gebiet eine weitgehende Übereinstimmung von Werken, die auf selbständigem Schaffen beruhen, nach menschlicher Erfahrung nahezu ausgeschlossen.[5] Von diesem Erfahrungssatz sei grundsätzlich auch für den Bereich musikalischen Schaffens auszugehen.[6] Dass es bei der Komposition zufällige Übereinstimmungen mit bereits geschützten Melodiepassagen geben kann, ist rechtlich somit nahezu ausgeschlossen. Bestehen wesentliche Übereinstimmungen im melodischen Bereich, spricht der Anscheinsbeweis für eine unzulässige Entnahme.[7] Die Doppelschöpfung stellt somit eine Ausnahme dar. Dieser so genannte Melodienschutz schützt eine schöpferische Tonfolge, solange keine Gemeinfreiheit eingetreten ist. Danach ist eine unveränderte Entnahme auch nach § 24 Abs. 1 UrhG nicht statthaft. Wird gegen diesen Melodieschutz verstoßen, liegt ein Plagiat vor, das Schadensersatzansprüche auslösen kann. In zahlreichen Urteilen musste als letzte Instanz der BGH über Plagiatsfälle entscheiden und dabei das objektive Kriterium des Melodieschutzes musikwissenschaftlichen Gutachtern überlassen, weil häufig die Unterschiede zwischen den Musikwerken marginal waren.
Beschreibung
Melodie bezeichnet im engeren Sinne:
- eine singbare, in sich geschlossene Folge von Tönen,
- die Weise bzw. Vertonung eines Liedes und
- ein Thema eines größeren Musikstückes.
In der klassischen Musik unterliegen Melodien häufig variativer oder thematisch-motivischer Arbeit. Im Jazz bildet die Melodie noch vor den Harmonien den Ausgangspunkt für die Improvisation. Im Modern Jazz, speziell im Bebop, ist neben den Begriffen Thema und Melodie auch der Fachbegriff bebop head üblich.
Melodie in der Sprachwissenschaft
Die Sprachwissenschaft kennt Melodie im übertragenen Sinne als die Satzmelodie, also die Modulation der Stimmhöhe während der Äußerung eines Satzes (siehe auch Prosodie, Tonalität).
Einzelnachweise
- ↑ Tim Reinfeld, Der Schutz von Rhythmen im Urheberrecht, 2006, S. 24 f.
- ↑ BGH NJW 1989, 386
- ↑ OLG München ZUM 2000, 408
- ↑ BGH GRUR 1971, 266, 268
- ↑ BGHZ 50, 340, 350 f.; Rüschenhaube 1
- ↑ BGH GRUR 1971, 266, 268; Magdalenenarie
- ↑ BGH NJW 1989, 387, 388
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Melodie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenCommons: Melody – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienKategorie:- Melodielehre
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