Militärattaché

Militärattaché
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Ein Militärattaché (Sammelbegriff für "Verteidigungsattaché", "Heeresattaché", "Luftwaffenattaché", "Marineattaché" und "Wehrtechnischer Attaché") ist ein Berufsoffizier (Wehrtechnischer Attaché ist ein Beamter des Höheren Dienstes), der vom Bundesministerium der Verteidigung zum Auswärtigen Amt abgeordnet wird und von diesem an eine Deutsche Botschaft entsandt wird. Er erhält damit diplomatischen Status. Es handelt sich um eine normale berufliche Verwendung, die seit Beginn des 20. Jahrhunderts eine feste Einrichtung zwischen vielen Staaten geworden ist, nicht etwa aber um einen Beruf. Im 19. Jahrhundert wurden Militärattachés in einigen deutschen Staaten Militärbevollmächtigte genannt[1].

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben und Tätigkeiten

Der Militärattaché (jeweils in Abhängigkeit seiner Aufgabenstellung als Verteidigungs-, Heeres-, Luftwaffen-, Marine- oder Wehrtechnischer Attaché) berichtet dem Botschafter über die Verteidigungs- und Militärpolitik des Gastlandes, den Entwicklungsstand der Streitkräfte, der Rüstungsindustrie sowie mit diesen Gebieten verbundenen Themen. Er führt Analysen und Lagebeurteilungen durch, nimmt an Konferenzen und Truppenbesichtigungen teil und ist Ansprechpartner für die eigenen Streitkräfte vor Ort. Er ist unter Umständen auch an der Rüstungskontrolle beteiligt. Eine weitere Aufgabe ist die Beratung von Interessenten für Arbeit und Dienst bei der Bundeswehr. In allen Angelegenheiten des Bundesministeriums der Verteidigung berichtet er diesem direkt.

Die Grenzen zwischen der Wahrnehmung diplomatischer Interessen im Gastland und unerlaubter Tätigkeit, insbesondere auch Spionage, sind nicht immer klar zu ziehen. Von jeher werden viele Militärattachés beziehungsweise deren diplomatische Mitarbeiter wegen Verdachts der Spionage aus den Gastländern ausgewiesen beziehungsweise zu einer persona non grata (lateinisch unerwünschte Person) erklärt. Nachrichtendienstliche Tätigkeit der Militärattachés wird vor allem in den Fällen vom Gastland als unfreundlicher Akt empfunden, wenn es sich um offiziell Verbündete handelt. Deutschen Militärattachés ist eine nachrichtendienstliche Tätigkeit grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Ablösung.

An Botschaften mit Militärattachés wird eine Arbeitseinheit "Militärattachéstab", die vom Verteidigungsattaché geleitet wird, eingerichtet. An den Großbotschaften (Washington, London, Paris und Moskau) ist diese Arbeitseinheit eine Abteilung. Neben dem Verteidigungsattaché wird einem Militärattachéstab mindestens noch ein Unteroffizier als Büroleiter zugeordnet. Militärattachéstäbe gibt es nicht an allen Botschaften. An vielen Botschaften sind die Militärattachés somit für mehrere Länder zuständig.

Das Bundesministerium der Verteidigung (nicht die Bundeswehr) wählt die Militärattachés nach Kriterien aus, die auf das Anforderungsprofil eines Diplomaten und Repräsentanten Deutschlands im Ausland stark ausgerichtet sind. Die ausgewählten Offiziere erhalten eine ca. 5-monatige Fachausbildung, deren Inhalte eng mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt sind. Das Auswärtige Amt beteiligt sich an der Ausbildung. Militärattachés (außer Wehrtechnischer Attaché) sind Stabsoffiziere. Sie erhalten für ihren Dienst neben den Inlandsdienstbezügen nach dem Bundesbesoldungsgesetz wie andere an Botschaften tätige Beamte Auslandsdienstbezüge (erhöhter Auslandszuschlag, evtl. Auslandskinderzuschlag und Mietzuschuss) und darüber hinaus eine Aufwandsentschädigung. Daneben können, wie bei anderen in das Ausland versetzten Soldaten, ein Kaufkraftausgleich (siehe u. a. Weblink) und Reisebeihilfen für Familienheimfahrten gewährt werden. Die Fachaufsicht über den Deutschen Militärattachédienst hat das BMVg, bundeswehrspezifische Belange werden im Auftrag des BMVg durch das Streitkräfteamt wahrgenommen. Grundsätzlich unterstehen die Angehörigen der Militärattachéstäbe dem Auswärtigen Amt und somit dem Botschafter. Sie sind damit auch Angehörige des Auswärtigen Amts.

Derzeit (Oktober 2008) gibt es an 63 Botschaften 98 deutsche Militärattachés[2].

Interne Verweise

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 186.
  2. www.bmvg.de BMVg Sicherheitspolitik > Grundlagen > Der Militärattaché. aufgerufen am 15. Oktober 2008

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Synonyme:

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