- Otto Hunsche
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Otto Hunsche (* 15. September 1911 in Recklinghausen; † unbekannt) war ein deutscher Jurist und Regierungsrat im Reichssicherheitshauptamt (RSHA). Hunsche war als Angehöriger des Sonderkommandos Eichmann maßgeblich an der Deportation der Juden in Ungarn beteiligt und wurde deswegen 1969 zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Inhaltsverzeichnis
Biografie
Hunsche, Sohn eines Kaufmannes, war studierter und promovierter Jurist. Er trat 1933 der SA und 1937 der die NSDAP bei und war zudem ab 1935 Mitglied im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund. Als Hilfsrichter war er 1938 am Landgericht Elbing tätig.[1] Nachdem er 1939 bei der Gestapo eine Anstellung fand, fungierte er ab 1940 bei der Gestapo-Leitstelle in Berlin und bald darauf vertretungsweise als Leiter der Düsseldorfer Gestapo. Ab November 1941 war er als vertretender Sachgebietsleiter und ab Herbst 1942 als Sachgebietsleiter in dem sogenannten Eichmannreferat (IV B 4b - Recht) des RSHA unter Adolf Eichmann tätig. Seine Aufgaben umfassten Rechtsfragen, die insbesondere die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und Konfiszierung des Vermögens der Deportationsopfer betrafen.[2] Hunsche, der autorisiert war, die Uniform eines SS-Hauptsturmführers zu führen, war im Oktober 1942 Teilnehmer einer der Folgekonferenzen der Wannseekonferenz zur „Endlösung der Judenfrage“ im RSHA.[1]
Sonderkommando Eichmann
Hunsche war von März bis November 1944 Angehöriger des Sonderkommandos Eichmann, das den Auftrag hatte, „die ungarischen Juden aus dem öffentlichen Leben auszuschalten und zu konzentrieren, danach zu deportieren und sie mit Ausnahme der voll Arbeitsfähigen zu vernichten.“[3] Er war in diesem Rahmen auch als Rechtsberater für „Judenfragen“ im ungarischen Innenministerium tätig. Noch nach dem offiziellen Ende der Deportationen organisierte Hunsche auf eigene Verantwortung die Deportation ungarischer Juden aus dem Internierungslager Kistarcsa in das KZ Auschwitz-Birkenau.[4]
Am 16. April 1945 begleiteten Otto Hunsche und Hermann Krumey den Repräsentanten des Jüdischen Rettungskomitees Budapest Rudolf Kasztner in das Ghetto Theresienstadt zu einer Aufführung des Propagandafilms „Theresienstadt. Ein Dokumentarfilm aus dem jüdischen Siedlungsgebiet“ um der ausländischen „Greuelpropaganda“ bezüglich der Massenmorde an Juden entgegenwirken zu können.[5]
Nach Kriegsende
Hunsche wurde am 12. Mai 1945 auf einer Alm bei Altaussee festgenommen und war anschließend bis 1948 interniert.[1] Nach seiner Entlassung aus dem Internierungslager Esterwegen wurde er im Rahmen der Entnazifizierung als „Mitläufer“ eingestuft. Ab 1954 war Hunsche in Datteln als Rechtsanwalt tätig. Hunsches Kurzvita war im Braunbuch der DDR aufgeführt.[6]
Gegen die Angehörigen des „Sonderkommando Eichmann“ wurde nach Kriegsende aufgrund der Deportationen der ungarischen Juden ermittelt. Während Adolf Eichmann 1961 in Jerusalem zum Tode verurteilt und später hingerichtet wurde, kamen Hunsche und Eichmanns Stellvertreter Krumey erstmals 1957 in Untersuchungshaft. Hunsche war wegen Beihilfe zum Mord 1962 vom Landgericht Frankfurt am Main zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Aufgrund der Untersuchungshaft und weiterer Umstände musste Hunsche nur zwei der fünf Jahre Haftstrafe verbüßen und wurde bereits im Februar 1963 aus der Haft entlassen. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch am 20. Mai 1963 auf mit der Maßgabe einer Korrektur des Strafmaßes. Das Verfahren wurde daraufhin mit dem von Krumey verbunden und als Krumey-Hunsche-Prozess bekannt. In diesem Prozess wurde Hunsche, der von Hans Laternser verteidigt wurde, am 3. Februar 1965 freigesprochen. Krumey wurde zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Nachdem auch dieses Urteil vom BGH aufgehoben wurde, kam es zu einem erneuten Prozess. Am 29. August 1969 wurde Hunsche wegen Beihilfe zum Mord zu zwölf Jahren und Krumey wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.[7][8]
Über Hunsches weiteren Lebensweg ist nichts bekannt.
Literatur
- Fritz Bauer, Joachim Perels, und Irmtrud Wojak: Die Humanität der Rechtsordnung. Campus Verlag, 1998. ISBN 3-593-35841-7.
- Kerstin Freudiger: Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Mohr Siebeck, Tübingen 2002. ISBN 3-1614-7687-5.
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich: Wer war was vor und nach 1945. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.
- Torben Fischer, Matthias N. Lorenz: Lexikon der"Vergangenheitsbewältigung" in Deutschland - Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945 , Transcript Verlag, 2007, ISBN 3899427734
- Israel Gutman (Hrsg.): Enzyklopädie des Holocaust - Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden, Piper Verlag, München/Zürich 1998, 3 Bände, ISBN 3-492-22700-7
- Gerhard Mauz: Teufelskreis aus Blut und Tinte. In: Der Spiegel. Nr. 7, 1965 (Zum Urteil im Krumey-Hunsche-Prozess, online).
Einzelnachweise
- ↑ a b c Vgl. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 275.
- ↑ Enzyklopädie des Holocaust; Piper Verlag, München 1998, Band 2, Seite 628.
- ↑ Landgericht Frankfurt am Main Ks 1/63, S. 71, zitiert nach: Kerstin Freudiger: Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Tübingen 2002, S. 100.
- ↑ Der Stellvertreter. In: Der Spiegel. Nr. 18, 1964, S. 38 (29. April 1964, online).
- ↑ Fritz-Bauer-Institut (Hrsg.): Geschichte, Rezeption und Wirkung. Campus Verlag 1996, ISBN 3593354411, S. 334.
- ↑ Nationalrat der Nationalen Front des Demokratischen Deutschland - Dokumentationszentrum der Staatlichen Archivverwaltung der DDR (Hrsg.): BRAUNBUCH - KRIEGS- UND NAZIVERBRECHER IN DER BUNDESREPUBLIK UND IN WESTBERLIN, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik Berlin 1968 [1]
- ↑ Kerstin Freudiger: Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen, Tübingen 2002, S. 98.
- ↑ Torben Fischer, Matthias N. Lorenz: Lexikon der "Vergangenheitsbewältigung" in Deutschland - Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945 , 2007, S. 142f.
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