Prolife

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Lebensrechtsbewegung ist die Sammelbezeichnung für Einzelpersonen, Gruppen und Initiativen, die sich weltweit für den Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod einsetzen. In Erscheinung treten Lebensrechtler hauptsächlich im Widerstand gegen die Legalität oder Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen, sie engagieren sich jedoch auch gegen Sterbehilfe, Klonen, Pränataldiagnostik und allgemein bei bioethischen Themen. Der Begriff wurde in den frühen 1960er Jahren in den USA geprägt, die amerikanische Bezeichnung lautet Pro-Life. Die Bewegung umfasst Personen aller Gesellschaftsschichten und unterschiedlicher Weltanschauungen, viele sind von christlichen Wertevorstellungen geprägt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

1960er Jahre

Ab Mitte der 1960er Jahre begann in den industrialisierten Ländern des Westens ein historischer Wandel: Die ersten Pillen zur Empfängnisverhütung kamen auf den Markt, etwa zur gleichen Zeit begann die so genannte Sexuelle Revolution. Parallel dazu formierte sich die neue Frauenbewegung unter anderem mit der Forderung „Mein Bauch gehört mir.“ Die Reform des §218 StGB in Deutschland wurde öffentlich gefordert und diskutiert.

Nachdem bereits zuvor in einigen europäischen Staaten der Schwangerschaftsabbruch in unterschiedlichem Umfang liberalisiert worden war, schlug in den USA das American Law Institute 1962 eine Entkriminalisierung der entsprechenden Gesetzgebung vor. Dem schlossen sich im Laufe des Jahrzehnts weitere gesellschaftliche Gruppen an. Seit 1967 änderten dementsprechend immer mehr US-Bundesstaaten ihre Gesetze. 1967 entstand auch die erste amerikanische Lebensrechts-Organisation, die Virginia Society for Human Life. 1968 wurde die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch in Großbritannien reformiert.

1970er Jahre

Im Jahr 1973 erließ der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) die Entscheidung im Fall Roe v. Wade. Nach Auffassung der Richter gewährte die Verfassung ein nicht ausdrücklich genanntes Recht auf Privatsphäre, welches auch das Recht auf Schwangerschaftsabbruch einschlösse. Damit wurde der Abbruch auch in den 31 US-Bundesstaaten legal, in denen kein entsprechender Parlamentsbeschluss erging. Dies erregte viele gesellschaftliche Gruppierungen, darunter insbesondere Konservative und verschiedene Kirchen, da hiermit nicht nur den aktuellen, sondern auch künftigen Parlamenten die politische Entscheidung über die Legalität von Schwangerschaftsabbrüchen entzogen worden war. Infolge dieser Entscheidung kam es zur Gründung zahlreicher, damals noch außerparlamentarischer, Pro-Life-Organisationen. 1973 wurde das National Right to Life Committee gegründet, das inzwischen in über 3.000 regionalen Gruppen aktiv ist. 1978 formierte sich die American Life League.

1972 wurde in der DDR die Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch eingeführt. Ein entsprechender Versuch des Gesetzgebers in der Bundesrepublik Deutschland scheiterte 1975 an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, woraufhin 1976 eine Neufassung des §218 StGB, nämlich die Indikationslösung mit Kombination aus Indikation und Beratungsbescheinigung, in Kraft trat. Als Reaktion auf die Liberalisierung dieses Paragraphen entstand die deutsche Lebensrechtsbewegung. 1974 gründete eine Gruppe von Studenten die Aktion Lebensrecht für Alle - ALfA (Verein seit 1977). Als weitere große Organisation folgte 1979 die christliche Bürgerinitiative Aktion Leben. In Österreich wurde 1975 eine Fristenregelung eingeführt, dort trat als erste größere Lebensrechtsorganisation die hauptsächlich im sozialen Bereich tätige Aktion Leben Österreich auf den Plan. Die Schweizer Vereinigung Ja zum Leben entstand 1972 zur Bekämpfung der 1971 lancierten Eidgenössischen Volksinitiative für straflose Schwangerschaftsunterbrechung.[1]

1980er Jahre

Mitte der 1980er Jahre gründeten sich mehrere deutsche Lebensrechtsorganisationen, so 1984 die Juristen-Vereinigung Lebensrecht - JVL, mit ihrer Zeitschrift für Lebensrecht (ZfL). 1985 wurden die Christdemokraten für das Leben – CDL durch Parteimitglieder der CDU/CSU gegründet. 1986 fand in Rüsselsheim unter der Leitung der Aktion Lebensrecht für Alle ein informelles Treffen verschiedener Lebensrechtgruppen statt. Als erstes gemeinsames Projekt wurde während des Deutschen Evangelischen Kirchentages 1987 ein sogenanntes Lebenszentrum gestaltet.

In den 1980er Jahren versuchten deutsche Lebensrechtler eine Verschärfung des §218 herbeizuführen, da die soziale Indikation ihrer Meinung nach faktisch der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärten Fristenregelung gleichkäme. Außerdem klagten sie erfolglos gegen die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch Krankenkassen, die auch heutzutage in 90% aller Schwangerschaftsabbrüche die Kosten übernehmen.

1985 erregte Dr. Bernard Nathanson, ehemals Mitbegründer der NARAL (National Abortion Rights Action League), weltweit Aufsehen mit seinem Film Der stumme Schrei (The Silent Scream), der die Ultraschallaufnahmen eines Schwangerschaftsabbruchs in der 12. Schwangerschaftswoche wiedergab und der Lebensrechtsbewegung weiteren Aufschwung verschaffte.

Ebenfalls 1985 kam in der Schweiz die Initiative „Recht auf Leben“ zur Abstimmung, mit welcher Lebensrechtsorganisationen den Grundsatz Das Leben des Menschen beginnt mit dessen Zeugung und endet mit seinem natürlichen Tode. in der Verfassung verankern wollte. Die Verfassungsänderung wurde vom Schweizer Stimmvolk mit 70%-iger Mehrheit abgelehnt.

1990er Jahre

In den 1990er Jahren waren die Lebensrechtsgruppen in den USA zu einer Bewegung mit Millionen von Mitgliedern angewachsen und übten einen erheblichen gesellschaftlichen Einfluss aus. Betrug die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 1990 nach den Statistiken des Alan Guttmacher Institute noch 1.608.600, so sank sie bis 1999 auf 1.314.000.[2] Nicht zuletzt durch ihre Kampagnen gegen die Spätabtreibung mit Tötung des meist überlebensfähigen Feten im letzten Schwangerschaftsdrittel gewannen die Lebensrechtler viele Anhänger. Im Gegensatz zu den Verhältnissen in Europa spielte in den USA die politische Lobby-Arbeit der Lebensrechtsbewegung (Pro-Life) wie auch der Befürworter eines freien Schwangerschaftsabbruchs (Pro-Choice) eine ganz erhebliche Rolle im öffentlichen Meinungsbild.

Nach der deutschen Wiedervereinigung gründeten Christen zu Beginn der 1990er Jahre die Lebensrechtsgruppe „Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren“ (KALEB). Diese hat ihren Sitz in Berlin und ist hauptsächlich in den neuen Bundesländern aktiv.

Daneben ist seit 1999 die aus den USA kommende Gruppierung Helfer für Gottes Kostbare Kinder in Deutschland aktiv. Diese Bewegung arbeitet auf der Grundlage des katholischen Glaubens, wird von vielen konservativen Katholiken unterstützt und unterhält in München das Lebenszentrum, eine Beratungs- und Hilfsstelle für schwangere Frauen in Not. Die Helfer für Gottes kostbare Kinder führen häufig Gebetsmahnwachen vor Kliniken durch, die Schwangerschaftsabbrüche ausführen.

1995 wurde in Deutschland die Indikationslösung durch eine Fristenregelung bei vorgeschriebener Beratung ersetzt. Die Auseinandersetzung der deutschen Lebensrechtsgruppen mit den regionalen Kirchen um den Beratungsschein spitzte sich zu. Viele Lebensrechtsgruppen wandten sich gegen den von der katholischen Kirche und den meisten evangelischen Kirchen in ihren Beratungsstellen ausgestellten Beratungsschein, der gesetzlich ab dem 1. August 1995 einzige Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch war, da sie darin eine Mitwirkung der Kirchen an der Tötung ungeborener Kinder sahen. 1999 ordnete der Papst an, in katholischen Beratungsstellen keinen solchen Beratungsschein mehr auszustellen.

Die seit 2001 legalisierte Duldung der Sterbehilfe in den Niederlanden, in Belgien, in Oregon, Kolumbien und Teilen Australiens wurde zu einem zentralen Thema der Lebensrechtsbewegung, die sich strikt gegen die aktive Sterbehilfe an alten, kranken und behinderten Menschen wendet. Auch bioethische Themen (Hirntoddiskussion, Bioethikkonvention, Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen, z.B. an Wachkomapatienten, geistig behinderten Menschen und Kindern gewannen in der Lebensrechtsbewegung immer mehr an Bedeutung. Wegen der zunehmenden Globalisierung und wegen internationaler Empfehlungen sowie gesetzlicher und gerichtlicher Vorgaben z. B. durch die UN, das Europäische Parlament oder den Europäischen Gerichtshof, befasst sich die Bewegung mehr als bisher auch auf internationaler Ebene mit diesen Bereichen.

Seit 2000

Im Zusammenhang mit den Klonversuchen an Tieren (z.B. "Klonschaf Dolly") setzte sich die Lebensrechtsbewegung gegen das reproduktive sowie therapeutische Klonen ein. Weitere bioethische Themen kamen hinzu, beispielsweise Forschung und Eingriffe am menschlichen Erbgut oder Forschung an und mit embryonalen Stammzellen.

Zu Beginn der 2000er Jahre ergriffen die Schweizer Lebensrechtsorganisationen das Referendum gegen den Vorschlag des Parlaments zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und Einführung einer Fristenregelung und konterten den Gesetzesvorschlag mit der „Initiative für Mutter und Kind“, die ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs forderte. Die Fristenregelung wurde 2002 in der Volksabstimmung mit 72,2% der Stimmen angenommen, die Initiative hingegen mit 81,7% abgelehnt.

Weltanschaulicher und philosophischer Hintergrund

Insgesamt ist die Lebensrechtsbewegung heterogen, so dass eine eindeutige soziologische Zuordnung nicht möglich ist. Innerhalb des Katholizismus, aber auch innerhalb der evangelischen Kirchen oder in den freien evangelischen Gemeinden wird die Idee des Lebensschutzes intensiv vertreten. Dabei verstehen sich manche Organisationen als konfessionsübergreifend, andere als explizit protestantisch oder katholisch. So sind etwa in den USA christliche Gruppen in der Pro-Life Bewegung besonders stark engagiert. Daneben gibt es aber auch andere Organisationen, die einen eher liberalen oder links-progressiven Hintergrund haben, oder sich selbst als feministisch bezeichnen.

Trotz dieser Unterschiedlichkeit verbindet die Gruppierungen eine gemeinsame Grundüberzeugung: die Anerkennung der unantastbaren Würde jedes Menschen und der uneingeschränkte Respekt vor dem daraus resultierenden Recht auf Leben. Diese Überzeugung wird teilweise religiös begründet, indem man sich etwa auf das christliche Menschenbild beruft, teilweise aber auch unter Rückgriff auf aufklärerische Traditionen oder mit Hilfe anderer philosophischer Theorien vertreten. Häufig wird dabei auf das beispielsweise von Kant formulierte Argument verwiesen, wonach die Würde des Menschen gerade darin bestehe, niemals „Mittel zum Zweck“, also letztlich Objekt anderer, sondern immer „Selbstzweck“ zu sein. Da das menschliche Leben „die vitale Basis der Menschenwürde und die Voraussetzung aller anderen Grundrechte darstellt“ (so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 25. Februar 1975), ist der Schutz individuellen Lebens in all seinen Phasen und die Abwehr fremdbestimmter Zugriffe auf dieses Leben oberstes Ziel der Lebensrechtsbewegung. Als Beginn des individuellen menschlichen Lebens wird die Befruchtung, also die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, angesehen, gleichgültig ob sie im Körper der Frau (in vivo) oder im Reagenzglas (in vitro) stattfindet. Begründet wird dies in der Regel mit den Argumenten Potentialität, Identität und Kontinuität: bereits ein Embryo besitze die Potenz, zu einem vollständigen Menschen heranzuwachsen, er sei identisch mit der Person, die er später und zeitlebens sein werde, und seine Entwicklung verlaufe kontinuierlich ohne wesensverändernde Einschnitte. Ein Abbruch der Schwangerschaft, die Verhinderung der Einnistung (Nidation) der befruchteten Eizelle oder auch die Zerstörung eines Embryos in vitro zu Forschungs- oder Therapiezwecken gilt deshalb immer als Tötung eines Menschen in einem frühen Stadium seiner Entwicklung und kann deshalb nach Auffassung der Lebensrechtsbewegung nicht mit dem Hinweis auf andere Grundrechte (wie etwa dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung oder dem Recht eines kranken Menschen auf Gesundheit) gerechtfertigt werden. Eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen kommt daher für Lebensschützer nicht in Frage, es sei denn, das Leben der Mutter werde durch die Schwangerschaft unmittelbar gefährdet ("strenge medizinische Indikation"). Auch Verhütungsmittel, die nicht die Befruchtung, sondern die Einnistung einer befruchteten Eizelle in der Gebärmutter verhindern, werden aus diesem Grunde abgelehnt. Diese als Nidationshemmer bezeichneten Mittel zur Empfängnisregelung wirken nach gegenwärtiger wissenschaftlicher Auffassung jedoch vorwiegend durch eine Verhinderung des Eisprungs, Beeinträchtigung des Transports der Eizelle im Eileiter sowie Beeinträchtigung der Beweglichkeit der Spermien.[3] Es ist auch argumentiert worden, dass die von der Lebensrechtbewegung propagierten natürlichen Methoden der Empfängnisverhütung, wie etwa die symptothermale Methode, für eine weitaus größere Anzahl "vernichteter Embryonen" sorgen könnten, als die von der Lebensrechtsbewegung gegenwärtig kritisierten Verhütungsmittel.[4]

Das menschliche Leben findet nach Ansicht der Lebensrechtsbewegung mit dem natürlichen Tod sein Ende. Die Lebensrechtsbewegung engagiert sich sowohl gegen jede Form aktiver Euthanasie als auch gegen andere Eingriffe in das Lebens- und Selbstbestimmungsrecht alter, kranker oder behinderter Menschen.

Themen der Lebensrechtsbewegung

Schwangerschaftsabbruch

Nach Ansicht der meisten Lebensrechtsorganisationen soll der Schutz des vorgeburtlichen Lebens nicht nur mit Hilfe sozialer Maßnahmen, etwa durch die Verbesserung der Lebensbedingungen von Familien und Kindern, sondern auch durch Bewusstseinsbildung und rechtliche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch einschließlich des Strafrechts sichergestellt werden. Über die hierzu erforderlichen Schritte und deren Gestaltung gibt es zwischen den einzelnen Gruppierungen durchaus unterschiedliche Meinungen (siehe unten Abschnitt "Mittel und Wege"). Konkret werden neben der chirurgischen Abtreibung auch solche Präparate abgelehnt, die wie die "Abtreibungspille" das Absterben eines Embryos in den ersten Tagen oder Wochen seiner Entwicklung bewirken. Dies gilt gleichermaßen für Nidationshemmer.

Praktiken der Klonierung

Schutz des menschlichen Lebens in vitro meint für Lebensschützer das Eintreten gegen sämtliche Formen des Klonens, sei es nun das sogenannte „reproduktive Klonen“ mit dem Ziel die genetische Kopie eines Menschen herzustellen, sei es das auch als „Forschungsklonen“ bezeichnete Herstellen und Verbrauchen menschlicher Embryonen zu medizinischen Zwecken, z.B. zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen. Auch die Vernichtung überzähliger Embryonen aus der in vitro Befruchtung wird abgelehnt. Dagegen wird die Forschung mit adulten Stammzellen ausdrücklich unterstützt, da hierfür lediglich Körperzellen eines geborenen Menschen verwendet werden, ohne dass diesem Menschen dadurch in irgendeiner Form geschadet wird.

Präimplantationsdiagnostik und Pränataldiagnostik

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden im Reagenzglas befruchtete Eizellen vor der Übertragung in die Gebärmutter untersucht und bei entsprechendem Krankheitsbefund vernichtet. Deshalb wehren sich Organisationen der Lebensrechtsbewegung gegen diese „Selektion Behinderter“ und fordern, dass „auch Menschen mit Behinderung in den ersten Wochen ihrer Existenz vor Angriffen auf ihr Lebensrecht geschützt werden sollen“. Ebenso wird die während der Schwangerschaft durchgeführte Pränataldiagnostik nur insoweit akzeptiert, als sie dem Wohl von Mutter und Kind dient und nicht zur Selektion führt. Insbesondere die beispielsweise in Deutschland bei Vorliegen einer medizinisch-sozialen Indikation bis zur Geburt legale Spätabtreibung behinderter Föten wird von der Lebensrechtsbewegung kritisiert, weil sie in ihren Augen eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung darstellt. Dabei wird unter anderem auf den Widerspruch zwischen dieser Praxis und der Pflicht von Medizinern hingewiesen, bei Frühgeburten alle nötigen Maßnahmen zur Lebenserhaltung zu ergreifen. In diesem Zusammenhang hat besonders der Fall des „Oldenburger Babys“ großes Aufsehen erregt, bei dem ein Kind mit Down-Syndrom den Schwangerschaftsabbruch in der 25. Schwangerschaftswoche und eine mehrstündige Phase, in der es nicht medizinisch versorgt worden war, überlebt hat.

Schließlich stößt der Versuch, durch bewusste Beeinflussung der Vererbung genetisch bestimmte Erkrankungen auszuschalten oder auf andere Weise das Erbgut des Menschen zu verbessern (sog. „positive Eugenik“), auf den Widerstand von Lebenschützern. Sie sehen darin die Gefahr einer Klassifizierung „lebensunwerten Lebens“ und warnen davor, dass es künftig einen Kostenvergleich zwischen einem nichtbehinderten und einem behinderten Kind geben könnte. Somit ist anzunehmen, dass nicht nur eine „Entwertung“ des Lebens von bereits lebenden Behinderten Menschen und vor allem jenen Menschen, die trotz der pränatalen Diagnostik behindert geboren wurden, stattfinden könnte. Behinderte Menschen würden von der Gesellschaft als Minderheit ohnehin bereits diskriminiert, und wenn man diese als Kostenfaktor ansähe, dann würde ihre Integration in die Gesellschaft erschwert.

Euthanasie

Darunter verstehen Lebensschützer insbesondere den Widerstand gegen jegliche Legalisierung aktiver Sterbehilfe (Euthanasie) oder die Forschung an einwilligungsunfähigen Patienten. Die bisherigen Erfahrungen mit der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Belgien und den Niederlanden werden häufig als Bestätigung dafür herangezogen, dass eine solche Maßnahme zu einer gravierenden Beeinträchtigung der Rechte kranker, alter und sterbender Menschen führt. Im Gegenzug fordern Lebensrechtsorganisationen den Ausbau der Palliativmedizin und die Verbesserung der Lebensbedingungen betroffener Menschen und ihrer Angehörigen.

Auch Organtransplantation wird von vielen Lebensrechtlern aufgrund ihrer Zweifel an der Hirntodtheorie kritisch gesehen.

Mittel und Wege zur Umsetzung der postulierten Ziele

Kampagne „Embryonenoffensive“, Umschlag
Kampagne „Embryonenoffensive“, Inhalt

Viele Gruppen der Lebensrechtsbewegung sind sozial engagiert, beispielsweise in der Beratung und Betreuung schwangerer Frauen oder in der Fürsorge für Familien. Auf diese Weise sollen die Rahmenbedingungen derart verbessert werden, dass es angesichts schwieriger und belastender Situationen leichter falle, „das Lebensrecht anderer zu respektieren“. Schließlich wird versucht, durch Teilnahme an der politischen Willensbildung die rechtlichen und sozialen Bedingungen im Sinne des oben beschriebenen Rechts auf Leben zu beeinflussen.

Darüber hinaus engagieren sich einzelne Lebensrechtler auch im sexualethischen Bereich, wobei sie häufig dezidiert christliche oder speziell katholische Positionen vertreten.

Hinsichtlich der Methoden, mit denen die unterschiedlichen Gruppen die beschriebenen Ziele zu erreichen versuchen, gibt es eine große Bandbreite innerhalb der Bewegung, die von ausschließlich positiver Argumentation bis hin zur gesellschaftlich umstrittenen Verwendung drastischer Mittel, wie etwa dem Zeigen blutiger Abtreibungsbilder oder der Blockade von Abtreibungskliniken, reicht.

Insbesondere in den USA haben radikale Abtreibungsgegner seit den 1970er Jahren durch terroristische und kriminelle Aktionen wie Bombenlegen, Mord und Mordversuche an Ärzten, Belagerung und Belästigung der Patientinnen von Familienplanungszentren von sich reden gemacht. Die große Mehrheit der Lebensrechtsbewegung lehnt den Einsatz von Gewalt zum Schutz des menschlichen Lebens grundsätzlich und ausnahmslos ab, weil solche Mittel völlig entgegensetzt zu den eigenen Prinzipien stünden. Umgekehrt gab und gibt es in den USA immer wieder auch gewalttätige Übergriffe gegen engagierte Lebensrechtler, angefangen von Körperverletzungen bis hin zu Morddrohungen oder Mordversuchen.

Parteipolitische Unterstützung erhält die Lebensrechtsbewegung in den deutschsprachigen Ländern überwiegend aus den konservativen Parteien; allerdings tritt selbst in diesen Parteien nur mehr eine kleine Minderheit gegen die Legalisierung der Abtreibung ein. Manche bioethischen Positionen der Lebensrechtsbewegung wie etwa die Ablehnung der Embryonenforschung und des therapeutischen Klonens finden auch bei ökologisch orientierten oder sozialdemokratischen Parteien Zustimmung. So forderte beispielsweise am 20. Februar 2003 eine deutliche parteiübergreifende Mehrheit des deutschen Bundestag die Bundesregierung auf, sich in der UNO für ein weltweites Verbot jeglichen Klonens einzusetzen.

Kritik

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Ein Fahrzeug der Lebensrechtsbewegung vor einer Frauenklinik, die Mitte der 1990er Jahre Ziel eines Bombenanschlages durch Eric Rudolph wurde.

Da sich die Lebensschutzorganisationen nach eigenen Aussagen „für den Schutz des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod“ einsetzen, wird ihre Glaubwürdigkeit von Kritikern unter Hinweis auf ihr angeblich mangelhaftes Engagement für den Frieden und gegen die Todesstrafe in Frage gestellt. Eine wirklich glaubwürdige Lebensschutz-Philosophie bestehe, so die Kritiker, aus einer Ethik, die tatsächlich alle Aspekte des menschlichen Lebens mit einbeziehe und nicht nur einzelne Aspekte („Ethik des nahtlosen Gewandes“). Eine solche Philosophie wurde beispielsweise von Papst Johannes Paul II. oder dem Dalai Lama vertreten.

Insbesondere von feministischer Seite her wird Lebensschützern immer wieder vorgeworfen, dass sie sich lieber um das ungeborene als um das geborene Leben kümmern würden. Ungewollte und unerwünschte Kinder, die unter unmenschlichen Bedingungen aufwachsen müssten, seien ihnen ebenso egal, wie überforderte und unwillige Mütter und die Folgen davon für Kinder und Mütter. Lebensschützer weisen diese Kritik mit dem Argument zurück, gerade sie seien in Vereinen tätig, die hilfsbedürftigen Müttern unter die Arme greifen und sich für eine Verbesserung der Möglichkeiten für Mütter einsetzen, um ihnen ein Leben mit dem Kind zu ermöglichen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Vergleich von Schwangerschaftsabbrüchen mit dem Völkermord an den Juden im Dritten Reich oder anderen Verbrechen der Nationalsozialisten, der sich bei manchen Vertretern der Lebensrechtsbewegung findet. Beispielhaft hierfür sind Formulierungen wie „neuer Holocaust“ oder „Damals Holocaust - heute: Babycaust“. Kritiker halten solche und ähnliche Aussagen für eine Verharmlosung des Nationalsozialismus und Holocausts und den Vergleich der Abtreibungsfrage mit dem Holocaust für grundsätzlich unzulässig. Auch in Bezug auf die Motive der Abtreibung, insbesondere im Bereich der medizinischen Indikation, werden von Lebensrechtlern Parallelen zur Vergangenheit gezogen („Gestern lebensunwert – heute unzumutbar“).

Kritisiert werden weiterhin von radikalen Abtreibungsgegnern verübte terroristische und kriminelle Aktionen wie Bombenanschläge, Mord und Mordversuche an Ärzten, sowie die Belagerung von Abtreibungskliniken insbesondere in den USA.

Einzelnachweise

  1. Anne-Marie Rey. Die Erzengelmacherin - das 30-jährige Ringen um die Fristenregelung ISBN 978-3-905795-02-8
  2. Lawrence B. Finer, Stanley K. Henshaw. Abortion Incidence and Services In the United States in 2000. Perspectives on Sexual and Reproductive Health, 2003, 35(1):6–15 PDF
  3. R. Rivera, I. Yacobson, D. Grimes: The mechanism of action of hormonal contraceptives and intrauterine contraceptive devices. In: Am J Obstet Gynecol. 1999 Nov;181(5 Pt 1):1263–9. PMID 10561657.
  4. L. Bovens: "REPRODUCTIVE ETHICS: The rhythm method and embryonic death" [1]

Literatur

  • K. Cassidy: „The right to life movement: sources, development, and strategies.“ In: J Policy Hist. 1995;7(1):128–59. PMID 12346342

Weblinks


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