- Reserveoffizieranwärter
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Die Bundeswehr bietet neben der herkömmlichen Offizierslaufbahn, welche in der Regel eine Mindestverpflichtungszeit von 13 Jahren voraussetzt, die Laufbahn des Reserveoffiziers an.
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Voraussetzung
Die Bewerber dürfen das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie müssen Abitur, Fachhochschulreife oder Realschulabschluss mit Berufsausbildung besitzen. Außerdem sind Bedarf, Eignung, Leistung und Befähigung relevant.
Ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, welche für den Reserveoffizier und den herkömmlichen Offizier identisch sind, entscheiden die jeweiligen Zentren für Nachwuchsgewinnung (bei Heer und Marine)[1] oder die Offizierbewerberprüfzentrale (für die Luftwaffe) bei der sogenannten Eignungsfeststellung:[2]
- Fragen zur persönlichen und beruflichen Entwicklung
- Fähigkeits- und Kenntnistests
- schriftliche Ausarbeitung
- persönliches Gespräch über Beweggründe, Zielsetzung und Vorstellungen
- Gruppenstation mit Kurzvortrag, Rundgespräch, Planspiel (Präsentation, Diskussion, Planungsaufgabe vor bzw. unter den Bewerberinnen/Bewerbern)
- Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit
Laufbahn
Rekruten, die in diese Laufbahn aufgenommen werden wollen, müssen sich – nachdem sie sich als tauglich erwiesen haben – als SaZ für zwei Jahre oder als FWDL23 verpflichten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit als FWDL15 ROA zu werden. Dies wird aber nur in den wenigsten Fällen praktiziert. Sie durchlaufen während dieser Zeit die für die Beförderung zum Offizier notwendigen Offizierslehrgänge und Truppenpraktika. Bei erfolgreichem Ablegen der Offiziersprüfung (Erhalt des Offizierspatents) werden sie ein Jahr nach Ausscheiden aus dem Dienst zum Leutnant der Reserve ernannt. Für Mannschaften und Unteroffiziere der Reserve besteht auch die Möglichkeit, die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes im Bereich der Heeresuniformträger/-innen, sowie im Bereich der Luftwaffenuniformträger/-innen außerhalb des Wehrdienstes (ROA a.d.W.) einzuschlagen. Die Marine bildet hingegen nur Reserveoffizier-Anwärter im Wehrdienst aus.
Beförderung
im Wehrdienst:
- Gefreiter
- Obergefreiter
- Fahnenjunker/Seekadett (bestandener Offizierlehrgang)
- Fähnrich/Fähnrich zur See
außerhalb des Wehrdienstes:
- Fahnenjunker (bestandener Offizierlehrgang Teil 1)
- Fähnrich
Der Dienstgrad Oberfähnrich wird bei den Reservisten nicht durchlaufen.
Durch die Teilnahme an weiteren Wehrübungen können Wehrtage gesammelt werden. Bei einer ausreichenden Anzahl und dem Vorhanden sein einer entsprechenden Dienststelle, sowie bestimmten Mindestzeiten seit dem Eintritt in die Bundeswehr, können Reserveoffiziere bis zum Dienstgrad eines Oberst aufsteigen.
Tätigkeit
Jeder aktive Soldat besitzt ein inaktives Gegenstück, den Reservisten. Die Aufgabe der Reservisten besteht allgemein darin, im Falle von Krankheit, Urlaub oder Auslandsverwendung des aktiven Soldaten den entsprechen Posten in der zugeteilten Einheit zu übernehmen. Eine Pflicht zur Teilnahme an Wehrübungen besteht jedoch nicht (mehr). Jede Ableistung einer Wehrübung besteht auf Freiwilligkeit. Die Entlohnung für Reservisten bezeichnet man als Wehrsold. Dieser liegt jedoch deutlich höher (auf Grund des höheren Ranges des Übenden) als der übliche Wehrsold für Grundwehrdienstleistende jedoch unter dem Gehalt für aktive Soldaten.
Weblink
Einzelnachweise
Kategorien:- Dienstgrad (Bundeswehr)
- Laufbahn (Bundeswehr)
- Reserve (Militärwesen)
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