Römische Priester und Priesterschaften

Römische Priester und Priesterschaften

Das Priesterwesen im antiken Rom hatte staatliche wie auch private Verwirklichung, die sich auf die Rezeption des Kultus im gesamten Staatswesen erstreckte. Es gab im Gegensatz zu vielen anderen antiken Religionen nie eine geschlossene Priesterkaste. Aber auch hier waren sakrale Akte von höchster Bedeutung für das Selbstverständnis des römischen Staates. Dementsprechend sprachen sich viele Magistrate vor einem Vorgehen nicht nur mit dem Senat ab, sondern konsultierten zuvor auch Priester, um sich der Zustimmung der Götter zu versichern.[1] Es gab verschiedene sakrale Ämter, die sich in vielen Aufgabenbereichen überschnitten, aber dennoch die Ausführung der Religion in allen Facetten untereinander aufteilten.

Inhaltsverzeichnis

Das Staatspriestertum

Sacerdos

Der Sacerdos (Plural Sacerdotes), eigentlich der sacerdos publicus populi Romani Quiritium („öffentlicher Priester des römischen Volkes der Quiriten“) war der staatlich anerkannte Priester im antiken Rom, der mittels eines genau reglementierten Kult- und Opferwesens sowie durch Deutung der Götterzeichen die Verbindung zwischen dem Gemeinwesen oder dem Einzelnen und der sakralen Sphäre sachkundig herstellte. Die Übersetzung mit „Priester“ ist insofern nur eine sprachliche Hilfskonstruktion, als die sacerdotes eher öffentlichen Organen als Geistlichen im heutigen Sinn glichen. Sprachwissenschaftlich wird der aus den Worten sacer („einer Gottheit gehörig“) und *dhe („machen“, „tun“) zusammengesetzte Begriff als „Vollzieher einer heiligen Handlung“ gedeutet.

Die Priesterschaft

Die Staatspriesterschaft, die wohl schon in archaischer Zeit aus der Übertragung von Sakralhandlungen an bestimmte Familien hervorging, war in drei Hauptgruppen organisiert. Zu ihr gehörten an erster Stelle die Einzelpriester (15 flamines, 1 rex sacrorum, 6 vestales), die sich insbesondere dem Kult bestimmter Götter widmeten; dann die Priesterkollegien (ursprünglich 3, dann 15, seit Gaius Iulius Caesar 16 pontifices, analog viele augures, der ordo haruspicum LX, die tresviri bzw. septemviri epulones und die duoviri bzw. decemviri bzw. quindecimviri sacris faciundis), die insbesondere für administrative Religionsbelange und die Zeichendeutung zuständig waren; schließlich die stadtrömischen Kultsodalitäten (20 fetiales, 24 salii, luperci, 12 arvales fratres, Titii sodales; in der Kaiserzeit ergänzt durch mehrere Augustales sodales), die anstelle der eigentlichen Staatspriester (Einzelpriester und Kollegien) besonders eigentümliche, oft noch etruskische Riten pflegten. Das einzige von Frauen ausgeübte staatliche Priesteramt war das der Vestalinnen. Aber auch die Ehefrauen von Priestern konnten eine priesterliche Stellung innehaben (regina sacrorum, flaminica).

Die Priesterschaft ergänzte sich ursprünglich durch Kooptation selbst; eine Ausnahme bildeten der rex sacrorum, die flamines und die vestales, die vom staatlichen Oberpriester, dem pontifex maximus, ernannt wurden. Seit Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. erfolgte die Ernennung des pontifex maximus und seit der lex Domitia 103 v. Chr. die der Priesterkollegien durch die in Wahlkörperschaften organisierte Bevölkerung. Das Priesteramt wurde im Allgemeinen lebenslang ausgeübt. Als inaugoratio bezeichnet man den Antritt in das Priestertum, während der Abtritt exaugoratio genannt wird. In beiden Fällen wird eine große Zeremonie veranstaltet.

Die soziale Stellung und Rolle der Priester

In der römischen Religion übte während der Monarchie der rex (König) die obersten priesterlichen Funktionen aus, während der Republik der Oberpriester, seit Augustus durch die Vereinigung von Prinzipat und Oberpontifikat 12 v. Chr. der princeps (Kaiser). Die Priester genossen besondere Ehren- und Vorrechte und galten auch als Hüter der Traditionen, was sie in ihrer altertümlichen Tracht (apex, tutulus, galerus, toga praetexta) zum Ausdruck brachten. Körperliche Defekte verhinderten den Eintritt in das Priesteramt. Die wichtige Rolle des sacerdos zeigt sich in der lange andauernden Exklusivität der höchsten Priesterstellen für Patrizier, auf die die Plebejer mit der Schaffung eines eigenen Zentralkults am Fuß des plebejischen Aventins reagierten und so ein Gegenstück zum römischen Haupttempel auf dem Kapitol schufen. Erst die lex Ogulnia 300 v. Chr. erlaubte es Plebejern, auch Pontifikat und Augurat auszuüben.

Die Priester wurden als öffentliche (publici) Personen angesehen, wenn sie eine staatlich anerkannte Sakralhandlung ausübten, galten aber sonst als homines privati – im Gegensatz zu den Magistraten. Die Bezeichnung sacerdos publicus blieb im Allgemeinen dem pontifex maximus und dem flamen dialis vorbehalten, die auch ex officio im Senat einsaßen, während ansonsten eine strenge Trennung zwischen Priesterschaft und Magistraten herrschte; letzteren wurden während der Republik sogar eine höhere Wertschätzung als die Priester zuteil. Die Priester waren gleichwohl von größter Bedeutung für die Öffentlichkeit, da sie einen weiten Aufgabenkreis hatten: Sie schieden die dies fasti (Tage mit Rechtsprechung), dies nefasti (Tage ohne Rechtsprechung) und dies comitiales (Tage der Volksversammlungen), legten den Kalender fest, entschieden anhand der von den Sehern gedeuteten Vorzeichen über die Rechtsgültigkeit von Beschlüssen der staatlichen Organe oder konnten mit der Begründung begangener religiöser Verfehlungen Magistrate absetzen. Die Priesterämter waren deshalb während der Phase der römischen Bürgerkriege starken politischen Einflussnahmen ausgesetzt.

Die vier hohen Priesterkollegien

Seit der späten Republik galten vier Priesterkollegien als die angesehensten (quattuor amplissima collegia). Ihre Ernennung erfolgte durch Wahl. Die Bekleidung eines solchen Amtes war eine große Ehre für einen Römer und viele bedeutende Politiker haben eines dieser Ämter während ihrer Laufbahn als Magistrat zumindest ein Mal innegehabt. Aufgrund ihrer hohen Bedeutung unterlag ihre Anzahl immer wieder Schwankungen (so unter Sulla, Caesar und Augustus), auch wenn ihr Name eigentlich eine feste Zahl vorgab.

Pontifices

Hauptartikel: Pontifex

Dieses Kollegium hatte die Aufsicht über alle Ausführungen der altrömischen Religion. Der Name leitet sich von pontem facere („eine Brücke bauen“) ab, was ein Hinweis auf ihre alte Funktion der Urbarmachung des Landes ist. In ihre Reihen werden auch die Flamines und Vestalinnen gezählt. An ihrer Spitze stand der pontifex maximus, der das Kollegium organisiert, den Kalender pflegt und gegebenenfalls Priesterkollegen bestrafte. Formal stand er unter dem Rex sacrorum, der die kultischen Handlungen vollzog. Nach dem Tod des Augustus war das Amt des pontifex maximus erblich an den jeweiligen Kaiser gebunden.

Augures

Hauptartikel: Augur

Ihr Aufgabenbereich erstreckt sich darauf, kultische Akte zu vollziehen, die die Zustimmung oder Ablehnung einer Gottheit ermitteln sollten, worunter vor allem Vogelschau und die Deutung von Naturereignissen wie z. B. Blitze zu verstehen ist.

Quindecimviri Sacris Faciundis

Hauptartikel: Quindecimviri Sacris Faciundis

Dieses Kollegium entwickelte sich aus der Kommission zur Befragung der sibyllinischen Bücher. Ihr Aufgabenbereich beinhaltete danebst den ritus Graecus, also im Groben, was an Religion von den Griechen übernommen wurde und unter Umständen der römischen Vorstellung angepasst wurde. Sie hatten im Rahmen der Säkularfeiern eine besondere Rolle.

Septemviri Epulonum

Hauptartikel: Septemviri epulonum

Sie haben sich als jüngstes Kollegium aus den Pontifices entwickelt. Ihr Auftrag bestand darin, das Festbankett der Ludi Romani und Ludi plebei zu organisieren.

Priesterliche Sodalitäten

Neben den Einzelpriestern und Kollegien gab es Kultvereinigungen. Die sogenannten sodales oder Sodalitäten waren priesterliche Vereinigungen, die zumeist genossenschaftlich organisiert waren. Sie pflegten die alten Kulte und Riten, für die die Staatspriester nicht zuständig waren und die oft schon den Zeitgenossen unverständlich erschienen. In der Kaiserzeit entstanden als neue Kultvereinigungen die Augustales, die sich dem Kaiserkult widmeten. Auch außerhalb der Hauptstadt gab es solche Kultvereine, für die keine staatliche Beschränkung galt.

Fetialen

Hauptartikel: Fetialen

Die Fetialen (fetiales) waren für religiöse Zeremonien im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen Roms zuständig, insbesondere Verträge und Kriegserklärungen. Im Lauf der Republik verloren sie an Bedeutung.

Salier

Hauptartikel: Salier

Sie vollzogen in erstarrten Kulthandlungen Tänze in voller Kampfausrüstung, deren Bedeutung bereits in der Antike nicht mehr ganz verstanden wurde. In diesem Zusammenhang steht das Salierlied, welches eines der ältesten Textzeugnisse des alten Rom ist. Sie führten Tänze für Kriegsgottheiten auf. Noch in der Kaiserzeit war patrizisches Geschlecht Voraussetzung für die Aufnahme in die Gruppe.

Fratres Arvales

Hauptartikel: Fratres arvales

Sie führten feierliche Flurumgehungen zu Ehren der Dea Dia und des Mars durch, wie ihr Kultlied carmen arvale nahelegt. In der Kaiserzeit gab es eine starke Affinität zum Kaiserkult.

Sodales Titii

Die Priesterschaft der Sodales Titii ging angeblich auf Titus Tatius zurück, der sie zur Pflege sabinischer Kulte eingerichtet habe.[2] Sie wurde von Augustus erneuert, der selbst Mitglied wurde.

Luperci

Die Luperci spielten vor allem bei Lupercalien-Fest am 15. Februar eine Rolle. Sie bestanden aus zwei Kollegien, den fabiani und den quinctiani zu je 12 Mitgliedern. Die Namen weisen auf ursprünglich gentile Kulte hin, die von den patrizischen Familien der Fabier und Quinctier betreut wurden. An den Lupercalien opferten sie Ziegen und Hunde, beschmierten sich mit dem Blut der geopferten Tiere und tanzten dann halbnackt um den Palatin. Marcus Antonius stiftete zu Ehren Cäsars 45 ein drittes Kollegium, die juliani. Der Sinn des Tanzes und des Rituals bleibt dunkel. Vermutlich war er ursprünglich ein Ritus zu Ehren des Mars, dessen Symbol der Wolf war und dessen Wohlwollen erkauft werden sollte, um die Herden vor den Wölfen zu schützen.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Krefeld, H. (Hrsg.): Res Romanae; Cornelsen; Berlin 2005; S. 73 f.
  2. Tacitus, Annalen 1,54,1.

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