- Schweizerische Bundesanwaltschaft
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Die schweizerische Bundesanwaltschaft (französisch Ministère public de la Confédération, italienisch Ministero pubblico della Confederazione, rätoromanisch Procura publica federala) ist die Staatsanwaltschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie leitet die strafrechtlichen Ermittlungen zur Aufklärung von Straftaten, die in ihre Zuständigkeit fallen, und führt in den entsprechenden Strafverfahren die Anklage. Sie ist Vollzugsbehörde für die internationale Rechtshilfe.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
In die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallen solche Straftaten, die gegen das Staatsgebilde oder das nationale Interesse gerichtet werden und so der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen: grenzüberschreitende Geldwäscherei, Korruption, organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität, Delikte gegen Magistraten, Bundesbeamte oder die öffentliche Gewalt, Delikte gegen völkerrechtlich geschützte Personen und diplomatische Missionen, verbotener Handel mit Kriegs- und Nuklearmaterial, verbotener Nachrichtendienst, Völkermord, Sprengstoffdelikte, Straftaten an Flugzeugbord, Geld- und Bundesurkundenfälschung, Wahl- und Abstimmungsfälschung sowie weitere Delikte auf Bundesebene.
Die Bundesanwaltschaft fördert die Kooperation mit den kantonalen Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz und koordiniert die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung mit Justizbehörden im Ausland, beispielsweise mit dem amerikanischen FBI im Krieg gegen den Terror.
Sie beteiligt sich auch am Entwurf von Gesetzen über das Straf- und Strafprozessrecht des Bundes.
Leitung
Die Bundesanwaltschaft wird vom Bundesanwalt geführt, der von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt wird. Von 1994 bis 1999 hatte die spätere Chefanklägerin des UN-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag, Carla Del Ponte, diese Funktion inne. Vom 1. März 2000 bis zum Juli 2006 amtierte Valentin Roschacher[1] in dieser Funktion. Interimistisch wurde die Bundesanwaltschaft vom stellvertretenden Bundesanwalt Michel-André Fels weitergeführt. Seit 13. August 2007 ist Erwin Beyeler, bis zu seinem Amtsantritt Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, der Bundesanwalt der Schweiz.[2][3] Am 15. Juni 2011 wurde Beyeler durch die Vereinigte Bundesversammlung für eine weitere Amtszeit von vier Jahren nicht wiedergewählt.[4][5] Seine Amtszeit endet Ende 2011.[6] Am 28. September 2011 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Michael Lauber für die Amtsperiode von 2012 bis 2015.[7]
General- und Bundesanwälte der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Jahr Name 1851–1852 Paul Migy 1852–1856 Jakob Amiet 1857–1889 (vakant) 1889–1899 Jakob Albert Scherb 1899–1916 Otto Kronauer 1916–1948 Franz Stämpfli 1949–1955 Werner Lüthi 1955 (vakant) 1955–1957 René Dubois 1957–1958 (vakant) 1958–1967 Hans Fürst 1968–1974 Hans Walder 1974–1989 Rudolf Gerber 1989–1990 (vakant) 1990–1993 Willy Padrutt 1994–1998 Carla Del Ponte 1999 (vakant) 2000–2006 Valentin Roschacher 2006–2007 Michel-André Fels (interimistisch) 2007–2011 Erwin Beyeler 2012– Michael Lauber Weblinks
- Website der Schweizerischen Bundesanwaltschaft
- Bundesanwaltschaft im Historischen Lexikon der Schweiz
Einzelnachweise
- ↑ Bundesanwalt Valentin Roschacher tritt zurück, Medienmitteilung der Bundesanwaltschaft, 5. Juli 2006
- ↑ Erwin Beyeler wird neuer Bundesanwalt, Medienmitteilung der EJPD, 8. Juni 2007
- ↑ Erwin Beyeler neuer Bundesanwalt, Schweizer Fernsehen, Tagesschau mit Video, 8. Juni 2007
- ↑ Bundesanwalt Beyeler überraschend abgewählt in: Schweizer Fernsehen vom 15. Juni 2011
- ↑ Beyeler: «Eine politische Nicht-Wiederwahl» in: Schweizer Fernsehen vom 15. Juni 2011
- ↑ Bei Beyeler-Nachfolge drängt die Zeit in: 20 Minuten vom 15. Juni 2011
- ↑ Die Bundesversammlung wählt Michael Lauber zum Bundesanwalt. In: swissinfo vom 28. September 2011
Kategorien:- Organisation (Staatsanwaltschaft)
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