- Bandenkriminalität
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Bande ist nach deutschem Strafrecht eine Bezeichnung für mehrere zusammenwirkende Straftäter und damit eine kriminelle Vereinigung.
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmung im deutschen Recht
Der Begriff umfasste nach Auffassung der deutschen Rechtsprechung bis ins Jahr 2001 mindestens zwei, nach einer Entscheidung des Großen Senats in Strafsachen wieder mindestens drei Bandenmitglieder (BGH-Beschluss vom 22. März 2001, GSSt 1/00). Die überwiegende Literaturmeinung vertritt ebenfalls den Standpunkt, dass es sich dabei um mindestens drei Bandenmitglieder handeln müsste. Begründet wird dies damit, dass erst bei drei Mitgliedern eine erhöhte Gefährlichkeit besteht, die sich unter anderem aus der Gruppendynamik ergibt. Weiterhin sollen nicht Mittäter von den Bandendelikten erfasst werden, die mit organisierter Kriminalität nichts zu tun haben. Relevant ist der Begriff zum Beispiel beim Tatbestand des Bandendiebstahls.
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht mehr notwendig, dass alle Bandenmitglieder gemeinsam vor Ort sind, was eine sogenannte „Aktionsgefahr“ darstellt. Es reicht vielmehr aus, wenn die Bandenmitglieder in beliebiger Form organisatorisch zusammenwirken (Beispiel: einer entwendet die Sache, der andere steht „Schmiere“, der dritte verkauft sie). Die Bandenmitglieder müssen sich auch nicht kennen oder persönlich verabredet haben. Ausreichend ist allein der Wille, sich mit mindestens zwei anderen zur Begehung zukünftiger Straftaten zu verbinden.
Vereinigte Staaten
New York
In den USA wird der Begriff „Gang“ für eine Straßenbande verwendet; bereits in den 1860er-Jahren bildeten sich solche kriminellen Vereinigungen, wie z. B. die irischen Boodles in New York City. Angeschoben durch die Einwanderungswellen verstärkte sich die Bildung ethnisch orientierten Straßenbanden. In diesen „Big Five“ genannten klassischen Banden, organisierten sich die Iren bei den Whyos, Hudson Dusters oder Gophers, Italiener in der Five Points Gang und osteuropäische Juden in der Eastman Gang. Nach 1900 waren davon im wesentlichen nur die Eastmans und die Five Pointers übriggeblieben.
Interessanterweise wurden fast alle dieser Big Five von Politikern der Tammany Hall eingespannt; Banden wie die Eastman Gang oder die Whyos boten illegale Dienstleistungen nach einer Preisliste an. Allerdings waren auch die Mafia und die Camorra nach New York City gekommen. Über die Black Hand Gang wurde die Unione Siciliane unterwandert. Die darüber kontrollierten italienischen Stimmen waren mit Sicherheit von besonderem Interesse der Tammany Hall. Gefördert durch die Alkoholprohibition bildeten sich fünf Clans der heute als Cosa Nostra bezeichneten US-amerikanischen Mafia heraus, die auch die Fünf Familien genannt werden. Dementsprechend kam es zur Auflösung dieser klassischen Straßenbanden von New York City bis 1920.
Los Angeles
Eine Hochburg des Bandenwesens in den USA ist die Stadt Los Angeles in Kalifornien. Insbesondere der Stadtteil South Los Angeles ist die gefährlichste Region der Stadt. Hier bekämpfen sich die Bloods und Crips, die 38th Street Gang, die 18th Street Gang, die Mara Salvatrucha, die Florencia 13 und weitere Banden gegenseitig. Außerdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Afroamerikanern und Latinos. Dieses Gangwesen gibt es in Los Angeles bereits seit den 1930er-Jahren. All diese Gangs beanspruchen ein bestimmtes Territorium und haben jeweils eigene Erkennungszeichen, wie Farben, Kleidung, Tätowierungen, Handzeichen und Graffiti.
Andere Begriffsprägungen
Während des Zweiten Weltkriegs wurde der Begriff vor allem in der Form Bandenbekämpfung von der nationalsozialistischen Propaganda gebraucht. Man wollte mit dieser Herabwürdigung die eher heroisch klingende Bezeichnung Partisanen vermeiden.
Im Zuge der 68er-Bewegung, die sich – teilweise – in Form von terroristischen Gruppen wie der Rote Armee Fraktion, der Bewegung 2. Juni und der Revolutionären Zellen zu kriminellen Vereinigungen zusammenschloss, erfuhr der Begriff der „Bande“ in Teilen der Alternativbewegung eine positive Umdeutung. „Bildet Banden!“ war in den 1970er Jahren eine gängige Parole in diesem Umfeld und oft in Verbindung mit dem Konterfei Pippi Langstrumpfs in Flugschriften abgedruckt oder auf Hauswände gesprüht.
In der Hip-Hop-Szene kam es ebenfalls zu einer positiven Prägung des Begriffs „Gang“, nicht zuletzt in Form einer Romantisierung des Ghetto-Lebens. Das Leben als „Gangster“ in einer Straßenbande wird im Gangsta-Rap glorifiziert. Andererseits trat der Hip Hop aber auch als Befriedung des Bandenwesens auf, etwa in Initiativen wie der durch den New Yorker DJ Afrika Bambaataa gegründeten, einflussreichen Organisation Zulu Nation.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Gabriele Klein/Malte Friedrich:Is this real? Die Kultur des HipHop. Suhrkamp, Frankfurt a.M. 2003, S. 27.
Weblinks
- Gangs of Manhattan auf www.geocities.com (englisch)
- Los Angeles Gangs auf www.streetgangs.com (englisch)
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