Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland

Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland
Basisdaten
Titel: Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Abkürzung: UntStRefG nichtamtl.
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Steuerrecht
Datum des Gesetzes: 14. August 2007
(BGBl. I S. 1912)
Inkrafttreten am: 18. August 2007
bzw. 1. Januar 2008
bzw. 1. Januar 2009
Letzte Änderung durch: Art. 16 G vom 20. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2850, 2858)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
25. Dezember 2008
(Art. 17 G vom 20. Dezember 2008)
GESTA: D047
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland ist ein gesetzliches Maßnahmenprogramm basierend auf dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzgebungsverfahren

Der Gesetzentwurf wurde am 14. März 2007 vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz wurde am 25. Mai 2007 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 6. Juli 2007 zugestimmt. Es trat am 1. Januar 2008 bzw. im Fall der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 in Kraft.

Ziel der Steuerreform

Die Unternehmensteuerreform verfolgt nach der Regierungsbegründung im Wesentlichen die folgenden Ziele:

  • Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch Senkung der tariflichen Ertragsteuerbelastung für Unternehmen
  • Rechtsformneutralität (Belastungsneutralität) und Finanzierungsneutralität der Unternehmensbesteuerung
  • Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte

Die nominale Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften sinkt ab 2008 von 38,6 % auf 29,8 %. Dieser Wert gilt für einen Referenz-Hebesatz von 400 Prozentpunkten bei der Gewerbesteuer. Die tatsächliche Steuerbelastung kann je nach Kommune abweichen.

Personenunternehmen (Personengesellschaften und Einzelunternehmer) werden durch einen niedrigeren Steuersatz auf einbehaltene Gewinne entlastet (Thesaurierungsbegünstigung): Der Steuersatz beträgt dann 28,25 % statt des Spitzensteuersatzes von 45 % (42% zzgl. 3 % Reichensteuer) bei der Einkommensteuer, um eine Diskriminierung gegenüber den Kapitalgesellschaften zu vermeiden.

Insgesamt wird es für die Wirtschaft zu einer Nettoentlastung von 5 Mrd. € kommen, die jedoch sehr ungleich verteilt wird: Die Tarifsenkung hilft Kapitalgesellschaften mit viel Eigenkapital und wenig Verbindlichkeiten sowie mit hohen Gewinnen. Auch dauerhaft ertragreiche Personenunternehmen werden erheblich von der Thesaurierungsrücklage profitieren. Dagegen wird es durch die neuen Hinzurechnungen zu Mehrbelastungen insbesondere bei der Gewerbesteuer bei Unternehmen kommen, die hohe Mieten, Pachten oder Leasingraten haben.

Prognostizierte Kosten und Finanzierung

Das Bundesfinanzministerium berechnet für das Jahr 2008 steuerliche Mindereinnahmen von 6,6 Milliarden Euro, sowie 7,1 und 5,3 Milliarden Euro in den beiden Folgejahren. Die Netto-Entlastung der Unternehmen ist langfristig auf rd. 5 Mrd. € pro Jahr angesetzt.

Zur Gegenfinanzierung sollen u.a. der Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer, die Abschaffung der degressiven Abschreibung und die so genannte Zinsschranke dienen. Zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen wird der Vervielfältiger der Gewerbesteuerumlage temporär abgesenkt werden.

Einzelmaßnahmen

Kritik

  • Gravierende nachteilige Folgen werden insbesondere für den Facheinzelhandel in Innenstädten befürchtet. Ursache hierfür ist die Hinzurechnung eines Teils des Finanzierungsanteils der Mieten, Pachten und Leasing-Raten zum Gewerbeertrag. Dadurch kann insbesondere der Einzelhandel in teuren Citylagen im Gesamtergebnis der Unternehmensteuerreform mehr be- als entlastet werden. Als Reaktion auf diese Kritik wurde im Jahressteuergesetz 2008 der Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten von 75% auf 65% gesenkt.
  • Der Anrechnungsfaktor bei der Einkommensteuer wird als zu niedrig angesehen. Bei dem vorgesehenen Faktor von 3,8 ist Belastungsneutralität nur bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von ca. 380 Prozent gewährleistet. Das bedeutet für Großstädte mit Hebesätzen von über 400 Prozent einen deutlichen Standortnachteil.
  • Weiter wird befürchtet, dass die Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen arbeitsplatzschaffende Realinvestitionen gegenüber Finanzinvestitionen benachteiligt und dadurch die Schaffung von Arbeitsplätzen abgebremst wird.
  • Die Unternehmensteuerreform 2008 wird nach Schätzung des Steuerexperten Lorenz Jarass nicht 5 Mrd. € sondern über 10 Mrd. € Steuerausfälle pro Jahr verursachen [1]. Zum einen wird die Regelung zu Funktionsverlagerungen als überwiegend wirkungslos prognostiziert und der erhoffte Selbstfinanzierungseffekt (von 3,5 Mrd. €) als reiner Hoffnungswert abgelehnt. Zum anderen bewirkt die Abschaffung der degressiven Abschreibung keine dauerhafte Steuererhöhung von 3 Mrd. € (wie geplant), sondern führt nur zu einem Vorziehen von Steuereinnahmen, denen in späteren Jahren entsprechend niedrigere Steuereinnahmen gegenüber stehen.

Reform der Reform

Auf Initiative des Finanzausschusses des Bundesrats vom 3. April 2009 ist es im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes zu Entschärfungen der Unternehmenssteuerreform gekommen (BR-Drucks.168/1/09):

  • Zeitlich begrenzte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke von derzeit 1 Mio. € (§ 4h Abs. 2 Buchst. a EStG) auf 3 Mio. € für die VZ 2008 bis 2010;
  • Vorübergehende Einfügung einer Klausel, die die Verlustvorträge (§ 8c KStG) im Sanierungsfall erhält.

Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgte am 19. Juni 2009.

Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz gelten die o.g. Korrekturen nunmehr dauerhaft, außerdem wurde z.B. die Hinzurechnung von Mieten bei der Gewerbesteuer abgemildert.

Einzelnachweise

  1. Gutachten zur Unternehmensteuerreform 2008, siehe Tabelle Seite 10

Literatur

Quellen und Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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