Batasuna

Batasuna
Batasuna
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Partei­vorsitzender Arnaldo Otegi
Gründung 1978
Gründungs­ort Baskenland

Die Batasuna (baskisch für Einheit) ist der Nachfolger der Partei Herri Batasuna (Volksunion, HB). Die linksgerichtete Partei wurde 1978 nach dem Ende der Franco-Diktatur im spanischen Baskenland gegründet. Batasuna wurde 2001 gegründet und 2003 in Spanien verboten. Sie blieb trotz des Verbots im Baskenland und Navarra weiterhin auch in der Öffentlichkeit aktiv, weshalb der Ermittlungsrichter Fernando Grande-Marlaska die Aktivitäten von Batasuna im Februar 2006 erneut vorläufig verboten hat, um ihren Parteikongress in Bilbao zu verhindern. In Frankreich ist sie weiterhin eine legale politische Partei.

Sie steht im Verdacht als politischer Arm der baskischen Untergrundorganisation ETA zu fungieren. Nachdem eine organisatorische oder finanzielle Verbindung zur ETA nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte, wurde die Partei erst aufgrund eines neugeschaffenen Parteiengesetzes (Ley de Partidos von 2002) am 27. März 2003 gerichtlich verboten. Die EU führt die Batasuna auf Betreiben Spaniens als Terroristische Vereinigung und Teil der ETA.[1] Somit blieb die Partei sowie ihre Parallel- und Vorläuferorganisationen verboten.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Aufwändige Batasuna-Wandmalerei in Pasaia (links daneben ein mit Schablone gesprühtes ETA-Graffiti)

HB, der Vorgänger von Batasuna, wurde 1978 in Pamplona gegründet, dessen baskischer Name Iruña ist. Iruña liegt in der Provinz Navarra, die zwar nicht zu den drei Provinzen der Autonomen Baskischen Gemeinschaft zählt, gilt aber, mit Bezug auf das Königreich Navarra, als Hauptstadt des Baskenlandes. Dazu gehören auch die drei baskischen Provinzen in Frankreich. Die Volksabstimmung in Navarra über den Anschluss ans Autonome Baskenland steht seit 1976 aus. Selbst in der spanischen Verfassung gibt es einen Vorbehalt zum möglichen Anschluss Navarras ans Autonome Baskenland, den rechte Politiker streichen wollen. Herri Batasuna war ein Zusammenschluss mehrerer sozialistischer und separatistischer Organisationen, die auch durch ihre Ablehnung der neuen spanischen Verfassung, die bei der Volksabstimmung von der baskischen Wahlbevölkerung mehrheitlich abgelehnt wurde, geeint wurden.

Noch heute fungieren Joseba Permach und Arnaldo Otegi als Sprecher der inzwischen verbotenen Partei. Letzterer bekennt sich dazu, bis 1981 aktives ETA-Mitglied gewesen zu sein. Allerdings gehörte Otegi der aufgelösten Abspaltung ETA-pm (politisch-militärisch) an, deren Mitglieder heute in allen Parteien zu finden sind.

Batasuna und ihr Vorgänger bestritten stets Verbindungern zur ETA. Mehrere Versuche, die Partei zu verbieten, scheiterten während der achtziger Jahre und in den Neunzigern, weil organische Verbindungen nicht bewiesen werden konnten. Im Bündnis mit anderen Parteien unterstützte Batasuna in der Koalition Euskal Herritarrok (Baskische Bürger, EH) einige Zeit auch die baskische Regionalregierung, die als Minderheitsregierung auf sie angewiesen war.

Stets hatte die konservative spanische Regierung unter José María Aznar versucht HB und später Batasuna zu verbieten. Bereits zuvor war der Vorsitzende und Senatsabgeordnete der HB, Santiago Brouard, im November 1984 in Bilbao einem Mordanschlag der von hohen Funktionären der sozialistischen Regierung unter Felipe Gonzáles finanzierten und gedeckten Todesschwadronen, den sog. Antiterroristischen Befreiungsgruppen (GAL) zum Opfer gefallen. Ab 1998 begann der Ermittlungsrichter am Nationalen Gerichtshof Baltasar Garzón für die Regierung Aznar juristisch gegen die linke Unabhängigkeitsbewegung vorzugehen. Etliche Zeitungen, Zeitschriften, Organisationen, Parteien und Wählerlisten wurden seither von ihm vorläufig verboten. Bisher wurde in keinem Fall ein gerichtlicher Beweis für eine Verbindung zur ETA erbracht, die Garzón stets für die Verbote anführte. Im einzigen 2005 abgeschlossenen Verfahren gegen die Jugendorganisationen Jarrai, Haika und Segi, sahen die Richter am Nationalen Gerichtshof, einem Sondergericht in Madrid, keine Unterordnung unter die ETA.

Am 5. Oktober 2007 nahm die spanische Polizei bei ihrem bislang schwersten Schlag 22 hochrangige Mitglieder der Batasuna, praktisch die gesamte Führung der Organisation, fest. Die Razzia fand im baskischen Ort Segura statt, wo der Batasuna-Vorstand nach Medienangaben ein Geheimtreffen abhielt. Den Verhafteten, darunter Joseba Permach, wurde die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die Haftbefehle sollen dabei von Richter Baltasar Garzón persönlich ausgestellt worden sein. Der Innenminister des Baskenlandes, Javier Balza, bezeichnete die Polizeiaktion als kontraproduktiv, da die Partei immer noch über einen großen Rückhalt in der Bevölkerung verfüge und der politische Dialog auf diese Weise untergraben werde.

Status und Wahlen

Am 26. August 2002, das Parlament verabschiedete am gleichen Tag das neue Parteiengesetz, setzte Garzón auch die Parteirechte von Batasuna zunächst für drei Jahre vorläufig aus. Das Gesetz war im Eilverfahren verabschiedet worden und wird von Menschenrechstgruppen wie Amnesty International heftig kritisiert.[2] Das Parteiverbotsverfahren wurde offiziell eingeleitet, als Batasuna einen Anschlag der ETA am 4. August 2002 nur bedauert und nicht ausdrücklich verurteilt hatte, wie es das neue Gesetz forderte. Im März 2003 wurde die Partei offiziell verboten. Das Verbot wurde rückwirkend auf die aufgelösten Parteien HB und EH ausgedehnt.

Anhänger der linken Unabhängigkeitsbewegung bauten daraufhin die Autodeterminaziorako Bilgunea (Sammlung für Selbstbestimmung, AuB) auf, um an den Wahlen teilnehmen zu können. Da für AuB Personen kandidierten, die oft viele Jahre vor dem Parteiverbot für Batasuna oder EH kandidiert hatten, wurde auch AuB vom Obersten Gerichtshof verboten. Am Obersten Gerichtshof war mit dem neuen Parteiengesetz eine Sonderkammer für Parteiverbotsverfahren eingerichtet worden. Batasuna rief ihre Wähler auf, ungültig zu stimmen. (Im selben Monat nahm die US-Regierung die Batasuna in ihre Liste terroristischer Vereinigungen auf). Batasuna wurde auf Antrag der spanischen Regierung auch in die EU-Liste terroristischer Organisationen aufgenommen, obwohl sie in Frankreich legal ist.

Der Verbotsvorgang wiederholte sich anlässlich der Wahlen zum europäischen Parlament 2004. Eine Herritarren Zerrenda („Bürgerliste“) genannte Liste wurde vor den Wahlen in Spanien verboten, trat aber in Frankreich an. Wegen der geringen Bevölkerungszahl im französischen Baskenland zog diese Liste jedoch nicht ins EU-Parlament ein. Die Liste hatte im spanischen Baskenland dazu aufgerufen ungültig zu wählen und feierte die 12 % ungültig abgegebener Stimmzettel als politischen Erfolg. (In vorangegangenen Europawahlen betrug der ungültige Anteil stets weniger als ein Prozent). Da sich unter den Kandidaten der „Bürgerliste“ keine ehemaligen Batasuna- oder EH-Kandidaten befanden, musste die Sonderkammer das Verbot anderweitig begründen. Argumentiert wurde, die Liste richte sich an dieselbe Wählerschaft wie Batasuna und deren Kandidaten seien Mitglieder der linken Unabhängigkeitsbewegung.

Dieselbe Überlegung steht auch hinter der aktuellen Parteilinie des konservativen Partido Popular (PP), der seit Mai 2007 ein automatisches Verbot sämtlicher Kandidatenlisten, die bei Wahlen baskisch-linksnationale Positionen (izquierda abertzale) vertreten, fordert.[3]

Auch die neu gegründete Batasuna-Nachfolgepartei Abertzale Sozialisten Batasuna (Vereinte Patriotische Sozialisten) wurde von den Wahlen ausgeschlossen, obwohl sie sich, wie im neuen Parteiengesetz vorgesehen, in ihren Statuten ausdrücklich von jeder Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele distanziert hatte.[4]

Zu den Regionalwahlen im Autonomen Baskenland am 17. April 2005 gab Batasuna eine Wahlempfehlung für die PCTV-EHAK, die Kommunistische Partei der Baskischen Territorien, ab. Die Partei war schon vor dem Batasuna-Verbot 2002 unter der Regierung Aznar registriert und zugelassen worden. Die Partei übernahm das Minimalprogramm von Aukera Guztiak (Alle Optionen). Die zuvor neu gegründete Bürgerliste wollte garantieren, dass alle gesellschaftlichen Sektoren im neuen Regionalparlament vertreten seien. Aukera Guztiak war verboten worden, weil Kandidaten im Kontakt mit dem Chef der legalen linksnationalistischen Gewerkschaft LAB gestanden hätten, die Batasuna nahe steht. Auffällig ist aber, dass einige EHAK-Kandidaten Mitglieder dieser Gewerkschaft sind, die PCTV-EHAK aber nicht verboten wurde. Aus dem Stegreif zog EHAK mit 12,5% der Stimmen ins baskische Parlament ein und holte neun Sitze, zwei mehr als Batasuna zuvor. Kritiker behaupten, EHAK sei von Batasuna unterwandert. Aralar erlangte 2,3 % der Stimmen und zog mit einem Abgeordneten ins baskische Parlament ein. Am 8. Februar 2008 wurde dann auch EHAK, ebenso wie die traditionsreiche linksnationale Partei ANV (Acción Nacionalista Vasca), von Richter Baltasar Garzón für die Dauer von drei Jahren verboten, ihr Antreten bei den Wahlen 2008 somit verhindert.

Batasuna hatte nach dem Wahlverlust der Konservativen den Sozialisten einen Vorschlag für eine friedliche Lösung gemacht. Die Partei hatte unter dem Titel Orain Herria - Orain Bakea (Jetzt das Land - Jetzt den Frieden) im November 2004 mehr als 15.000 Menschen im Radsportstadion von Donostia-San Sebastián versammelt. Der sozialistische spanische Regierungschef José Luis Zapatero (PSOE) ließ sich zaghaft auf den Vorschlag ein. Ihm wurde im Mai 2005 vom spanischen Parlament die Erlaubnis erteilt, mit der ETA über eine friedliche Beilegung des Konflikts verhandeln zu können, nach einem ETA-Anschlag auf den Madrider Flughafen Barajas im Dezember 2006 und der anschließenden Aufkündigung der Waffenruhe durch die Organisation sind diese jedoch gescheitert. Im Anschluss daran wurden im Oktober 2007 nahezu alle ranghohen Vertreter von Batasuna wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz verhaftet.

Sie werden beschuldigt, sie hätten ihre „illegale Tätigkeit“ in der verbotenen Partei weitergeführt. Zum einen mussten sie das, um den Friedensprozess 2006/2007 in Gang zu setzen und um als Dialogpartner zur Verfügung zu stehen. Zudem ist die Partei in Frankreich weiter legal und tritt zu den Wahlen an.

Internationale Kritik an der Verbotspolitik

Im Dezember 2007 nahm das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Klage von Batasuna an und prüfte die Legitimität des Parteiengesetzes und das Verbot von Batasuna und zahlreicher anderer Parteien und Wählerlisten, denn für das Parteiverbot war extra ein neues Parteiengesetz geschaffen worden. Danach muss Batasuna die Anschläge der ETA verurteilen und nicht mehr nur bedauern. Verbindungen zur ETA wurden in dem Verfahren nicht bewiesen. Nach Ansicht der Straßburger Richter bei Parteiverboten in der Türkei muss aber für ein Verbot eine Unterordnung unter eine terroristische Vereinigung bewiesen werden. Am 30. Juni 2009 wurde das Parteiengesetz jedoch einstimmig für menschenrechtskonform erklärt.[5]

Angesichts der aktuellen Verbotswelle warnte der UN-Sonderbeauftragte für Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung, Martin Scheinin, im Mai 2008 davor, dass Spanien den Terrorismusbegriff auch auf Bereiche ausdehne, die nichts mit Terrorismus zu tun hätten, und forderte von der spanischen Regierung eine unabhängige Überprüfung der aktuellen Strafgesetzgebung (Art. 572-580).

Der UN Sonderbeauftragte für Menschenrechte hatte sich darüber "beunruhigt" gezeigt, "welche Vielfalt an Bestimmungen“ des Parteigesetzes in Spanien Verbote ermöglichten. "Schwammige Formulierungen", so Martin Scheinin "können so interpretiert werden, dass sie auch auf jede politische Partei zutreffen, die mit friedlichen Mitteln ähnliche politische Ziele verfolgt, wie terroristische Gruppen“. Die Institution, die Spanien auch wegen Folter rügt, kritisiert, Strafrechtsbestimmungen zu Terrorismus seien zum Teil vage. (Siehe den UN-Bericht: [6])

Daraufhin kassierte das spanische Verfassungsgericht im Mai erstmals das Verbot einer neuen Wählerliste, das zuvor auf Antrag der Regierung der Oberste Gerichtshof ausgesprochen hatte, hinter der angeblich auch Batasuna stehen soll [7]. Die "Iniciativa Internacionalista - La Solidaridad entre los pueblos" (II-SP) kann nun doch zu den Europaparlamentswahlen antreten.

Nach den Verboten der Parteien Batasuna, EHAK-PCTV, EAE-ANV und Askatasuna vor den Regionalwahlen im März, existiert nun wieder eine Wahlmöglichkeit für die linke Unabhängigkeitsbewegung. Laut Ansicht der Kritiker wird etwa 200.000 Wählern auf diese Weise ein elementares, demokratisches Grundrecht vorenthalten. Die Tatsache, dass diese lieber den Wahlschein der illegalisierten Parteien in die Urnen werfen, trug dazu bei, dass erstmals durch die Verbote eine Koalition aus spanischen Sozialisten (PSOE) und der konservativen Volkspartei (PP) die Regierung im Baskenland stellen. Mit kapp 31 % der gültig gewerteten Stimmen blieb die PSOE aber deutlich hinter der Baskisch-Nationalistischen Partei (PNV) zurück, die 39 % der gültig gezählten Stimmen erreichte. Mit den 14 % der PP kommt die Koalition gerade auf 45 % der gültig gewerteten Stimmen. Bezieht man die 12,5 % ein, welche EHAK noch 2005 erzielte, liegt die reale Unterstützung der Koalition nur bei 40 %. abziehen, die , wobei und 30 Sitze im Regionalparlament in Gasteiz (Vitoria) erreicht. Die nationalistische Vormachtstellung zu kippen, gilt für Kritiker als wesentlicher Grund für die Parteiverbote.

Juristisch wurde das Vorgehen gegen Batasuna auch durch die Anklagen des Ermittlungsrichtes Baltasar Garzón, der mit seinen vorläufigen Verboten mit der Schließung der baskischen Tageszeitung und Radio Egin 1998 begann. Das Urteil von Garzóns Nationalem Gerichtshof, teilte der Oberste Gerichtshof in Madrid nicht. Die obersten Richter kippten nach 11 Jahren das Verbot der Zeitung Egin im Mai 2009. [8]. Die hohen Haftstrafen wurden genauso aufgehoben, wie die "Einziehung und Auflösung des Vermögens", das längst wertlos ist.

Seine These, wonach die baskische Linke insgesamt zur ETA gehöre ist damit weitgehend gescheitert. Freigesprochen wurden vom Obersten Gerichtshof auch die Mitglieder der Stiftung "Joxemi Zumalabe", die im Dienst der ETA zum zivilen Ungehorsam angestiftet haben sollen.

Der Oberste Gerichtshof hatte bereits die neue baskische Partei Sortu (Geburt) für illegal erklärt, weil die Richter darin eine Nachfolge-Organisation von Batasuna sahen. Mit Unterstützung zweier legaler Separatistenparteien war daraufhin das Bündnis Bildu gegründet worden.

Literatur

  • Es geht nicht um Unabhängigkeit, es geht um demokratische Rechte. Interview mit Urko Aiarza, Vertreter der verbotenen baskischen Partei Batasuna. Aus: Analyse & kritik Nr. 505 vom 14. April 2006
  • Das Baskenland - Wege zu einem gerechten Frieden: Ein Gespräch mit Arnaldo Otegi, Pahl Rugenstein: 2007. (Auszug)
  • Josef Lang: "Das baskische Labyrinth. Unterdrückung und Widerstand in Euskadi". ISP-Verlag Frankfurt 1998, ISBN 3-88332-073-0
  • Ralf Streck: "Tondar. Geschichte und Widerstand politischer Gefangener". Pahl-Rugenstein Verlag Bonn 2003, ISBN 3-89144-348-X

Weblinks

Einzelnachweise

  1. EU Liste terroristischer Organizationen, PDF (43.6 KiB), 29 Mai 2006
    Euskadi Ta Askatasuna/Tierra Vasca y Libertad/Basque Fatherland and Liberty ((E.T.A.) (The following organisations are part of the terrorist group E.T.A.: K.a.s., Xaki, Ekin, Jarrai-Haika-Segi, Gestoras pro-amnistía, Askatasuna, Batasuna (a.k.a. Herri Batasuna, a.k.a. Euskal Herritarrok)
  2. Aussendung von Amnesty International 2002
  3. El Correo, 3. Mai 2007
  4. Spanien: Die Logik der Konfrontation hat gesiegt, in: Telepolis, 9. Juni 2007
  5. Herri Batasuna et Batasuna c. Espagne, Presseerklärung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte vom 30. Juni 2009 (.doc, französisch)
  6. März Add.2AEV.pdf
  7. heise.de
  8. heise.de

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