Verfolgung der Baha'i

Verfolgung der Baha'i

Die Verfolgung der Bahai zeigt sich in staatlich durchgeführten, geförderten oder geduldeten Maßnahmen gegen Bahai aufgrund ihrer religiösen Überzeugung. Die teilweise schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen erstrecken sich sowohl über bürgerlich-politische als auch über wirtschaftlich, soziale und kulturelle Menschenrechte. Neben der hauptsächlichen Verweigerung des Rechts auf Glaubens- und Religionsfreiheit sowie des Rechts auf Arbeit und Bildung umfassen die Verfolgungen vor allem Versammlungsverbote, Enteignungen, Vertreibung, Verhaftungen, Folter, Massaker und legale wie extralegale Hinrichtungen. Ziel der Verfolgung der Bahai ist die Zerstörung ihrer kulturellen Wurzeln und ihre soziale und wirtschaftliche Marginalisierung. Verfolgt werden die Bahai hauptsächlich in ihrem Ursprungsland, dem Iran, sowie in einigen weiteren islamisch geprägten Staaten. Die systematische und staatlich angeordnete Verfolgung der Bahai ist zu unterscheiden von bloßer Feindseligkeit, Ablehnung bestimmter Bahai-Lehren, Diskriminierung oder Einengung von Bahai-Tätigkeiten durch eine restriktive Gesetzgebung.

Zerstörter Bahaifriedhof in Yazd

Inhaltsverzeichnis

Ursachen und ideologische Rechtfertigung

Da die Mehrheit der Muslime die Bezeichnung Mohammeds als das „Siegel der Propheten“ dahingehend deutet, dass dieser als der Letzte in einer Reihe von Propheten anzusehen sei und die vorherigen Religionsstiftungen bis zum Jüngsten Gericht vollendet habe, kann es ihrem Verständnis nach keine weiteren Offenbarungen Gottes in der Menschheitsgeschichte geben.[1] Der Stifter der Bahai-Religion, Baha’u’llah, lehrt demgegenüber, dass der Bund, den Gott mit den Menschen geschlossen habe, „bis an das Ende, das kein Ende hat“[2], stets durch weitere Offenbarungen des göttlichen Willens erneuert werde. Baha’u’llah selbst erhebt den Anspruch, die Reihe der Manifestationen Gottes fortzusetzen.[3] Seine Heiligen Schriften betrachten die Bahai daher als Offenbarung Gottes an die Menschheit, wobei die Lehre von der fortschreitenden Gottesoffenbarung den Kern der Bahai-Theologie ausmacht. Damit gelten die Anhänger der Bahai-Religion insbesondere in der islamischen Orthodoxie gleichweder Rechtsschule als vom Islam Abgefallene.

Aufgrund der spezifischen Entstehungsgeschichte der Bahai-Religion, die sich historisch aus der islamischen Schia entwickelt hat, ist die Verfolgung der Bahai eng mit der jüngeren iranischen Geschichte verknüpft.[4] Der Anspruch Baha’u’llahs, eine neue göttliche Lehre offenbart zu haben, steht insbesondere im theologischen Widerspruch mit dem seit 1979/1980 im Iran geltendem Staatsprinzip des „Wilayat-e Faqih“, wonach die Geistlichkeit die politische Herrschaft stellvertretend für den zu erwartenden Zwölften Imam kontrolliert. Dem Glauben der Bahai zufolge erschien diese Messiasgestalt des schiitischen Islams bereits in der historischen Figur und Stiftergestalt des Babismus, des Bab, in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Seit der islamischen Revolution wird die öffentliche Austragung dieses theologischen Konfliktes mit politischen Mitteln unterdrückt.

Die Bahai stellen mit ihren 0,3 bis 0,4 Millionen im Iran lebenden Anhängern die größte religiöse Minderheit des Landes. Im Gegensatz zu Christen, Juden und Zoroastriern werden sie jedoch in Artikel 13 der Landesverfassung nicht als geschützte religiöse Minderheit genannt. Damit werden die Repressionen gegen Bahai legitimiert und im nicht-säkularen Staatsaufbau des Iran sogar legalisiert.[5] Im Kampf um Einfluss und Macht innerhalb des Iran dienten und dienen die Bahai, zu Erzfeinden des Schiitentums und des Nationalstolzes stilisiert, immer wieder als Sündenböcke, die instrumentalisiert werden, um die emotionale Unterstützung der Massen zu gewinnen.[6][7] In der iranischen Öffentlichkeit wird die Verfolgung mit angeblicher „Gefährdung der nationalen Sicherheit“, mit unsinnigen Vorwürfen, etwa die Bahai seien „Zionisten“ oder „Spione“, begründet.[8] Dabei stellen die Bahai im Iran eine Bevölkerungsgruppe dar, die sich gemäß den Lehren ihres Glaubens nicht in die iranische Politik einmischt und das Prinzip der Gewaltlosigkeit praktiziert.[9] In Ägypten wird den Bahai die Ausübung ihrer Religion ebenfalls nicht erlaubt. Seit 1960 ist die Bahai-Gemeinde aufgrund eines Präsidialdekretes verboten.[10] Entsprechend eines Urteils des ägyptischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2006 werden den Bahai keine Bürgerrechte zugestanden, da es ihnen die Ausgabe von Personenstandsdokumenten verwehrt.[11]

Verfolgungsgeschichte

Die Verfolgungsgeschichte der Bahai in Persien geht zurück auf die Wirkungszeit des Bab, der 1850 in Täbris wegen Gotteslästerung hingerichtet wurde. 1849/50 wurden in einem Religiozid zahlreiche seiner Anhänger massakriert, einige Quellen sprechen von über 20.000 Babis.[12] Unter Reza Schah Pahlavi und Mohammad Reza Pahlavi wurden Gesetze erlassen, die den Bahai ihre bürgerlichen Rechte entzogen. Renten wurden gestrichen, Bahai aus dem Staatsdienst und dem Militär entlassen, Literatur verboten, Häuser enteignet, Schulen geschlossen, Zentren beschlagnahmt, Versammlungen verboten. Regelmäßig fanden Säuberungen und Pogrome statt, so 1925, 1932, 1934, 1939, 1943 und vor allem 1955, als der Schah den Mullahs die Funkanstalten der Regierung für Hetzsendungen gegen die Bahai zur Verfügung stellte und das Militär das Bahai-Zentrum in Teheran zerstörte.[13]

Nach der islamischen Revolution 1979 und der Errichtung der „Islamischen Republik“ Iran wurden die Verfolgungen systematisch betrieben. Bis 1981 wurden alle Andachtsstätten der Bahai zerstört, entweiht oder zweckentfremdet. Friedhöfe und Krankenhäuser wurden vom Mob unter Führung der so genannten Religionswächter oder der iranischen Regierung mit Bezug auf ihre Interpretation der Schari'a zerstört. Seit Mitte 1981 wurde den Bahai bis heute die Aufnahme in höheren Bildungseinrichtungen, in manchen Orten in Schulen, verweigert, Studenten und Lehrkräfte wurden entlassen, Angestellte im öffentlichen Dienst ohne Sozialversicherung und Rente aus dem Dienst geworfen, Gehälter und Ausbildungskosten mussten unter Androhung von Gefängnis zurückgezahlt werden. Bahai-Eigentum wurde enteignet, Geschäftsverkehr mit Bahai-Angehörigen verboten, Läden und Geschäfte geschlossen, Geschäfts- und Privatkonten gesperrt und somit die Existenzgrundlage zerstört. Immer wieder kam es zu Pogromen: Geschäfte, Büros und Fabriken wurden geplündert, Vieh abgeschlachtet, die Ernte enteignet oder gestohlen. Wohnhäuser wurden überfallen und in Brand gesteckt, die Bewohner massakriert, lebendig verbrannt oder gewaltsam gezwungen zum Islam zu konvertieren.[14]

Seit 1979/1980 wurden Tausende Bahai verhaftet, grausam gefoltert, Hunderte allein aufgrund ihrer religiösen Überzeugung hingerichtet.[15] Bis 1985 war praktisch die gesamte gewählte Führung der Bahai in 210 Hinrichtungen getötet.[16] Vermutlich mindestens 10.000 Gläubige sind ins Exil geflohen.[17] Aus einem Anfang 1993 von den Vereinten Nationen veröffentlichten Geheimpapier des Obersten Islamisch Revolutionären Kulturrates aus dem Jahr 1991 geht hervor, dass die Bahai auf allen Ebenen diskriminiert werden sollen, um ihren Fortschritt und ihre Entwicklung zu behindern. Dieses nach seinem Verfasser benannte Golpayegani-Memorandum formuliert die iranische Staatsdoktrin im Umgang mit den Bahai seit den 90er Jahren. Die Maßnahmen schreiben im Wesentlichen vor, dass mit den Bahai im Iran in einer Art und Weise umzugehen sei, so dass „deren Fortschritt und Entwicklung behindert werden.“ So sollen Bahai als Analphabeten und ungebildet gehalten werden, auf niedrigstem Existenzniveau leben und stets voller Angst sein, dass ihnen schon bei der geringsten Übertretung Inhaftierung oder auch Schlimmeres droht.[18] Auch für die Bahai im Ausland müsse „ein Plan entwickelt werden, um ihre kulturellen Wurzeln außerhalb des Landes anzugreifen und zu zerstören“.[19] Das Memorandum gibt damit einen Kurswechsel vor: weg von den blutigen Verfolgungen der Vergangenheit, die zu der internationalen Isolierung des Landes beigetragen haben, hin zu verdeckten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechtsverletzungen der iranischen Bahai, die unterhalb der internationalen Aufmerksamkeitsschwelle stattfinden.

Jüngste Entwicklungen und heutige Situation

Obwohl sich die Gesamtsituation in den Jahren vor der derzeitigen Präsidentschaft von Mahmud Ahmadinedschad etwas entspannte, wurden unter der Präsidentschaft von Mohammad Chātamī die Bahai daran gehindert, ihre Hochschulbildung als Fernstudium selbst zu organisieren, nachdem ihnen der Zugang zu den staatlich kontrollierten Universitäten verwehrt ist. Die dafür eingerichtete Fernuniversität und deren Bibliotheken und Büroräume wurden 1998 Ziel von mehreren Razzien und Beschlagnahmungen.[20] Unter dem hohen Preis der Zurückgezogenheit und des Schweigens war unter Khatami trotzdem ein weitgehend unbehelligtes Leben möglich, obgleich die Gemeinde verboten war. Es gab Bahai, die entgegen den bisher üblichen Visum-Diskriminierungen über reguläre Ausweispapiere verfügten und diese für Reisen zu ihren in aller Welt verstreuten Familien nutzten.

Jedoch hat sich die Menschenrechtslage seit dem Amtsantritt des derzeitigen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad zusehends verschlechtert.[21] Die Bahai im Iran sind darüber hinaus wieder verstärkt von spezifischen Menschenrechtsverletzungen betroffen. So meldete die Internationale Bahai-Gemeinde eine deutliche Zunahme an willkürlichen Inhaftierungen, horrende Kautionszahlungen, Folter, Beschlagnahmungen, die Verweigerung des Zugangs zu höherer Bildung, Schikanen und Drangsalierungen von Kindern und Jugendlichen und staatlich organisierte Propaganda[22], welche eine Dämonisierung von Nicht-Muslimen, insbesondere den Bahai bewirken soll. Übergriffe auf Bahai, welche unbestraft bleiben, wurden seit der Amtsübernahme von Mahmud Ahmadinedschad durch gezielte Hetzkampagnen geschürt.[23] Das Versammlungsrecht und Gemeindeeigentum wird den Bahai nach wie vor nicht gewährt oder ist, je nach Region, stark reglementiert. Im Jahr 2004 wurden mehrere mit der frühen Bahai-Geschichte im Iran verbundene heilige Stätten, darunter das Geburtshaus des Religionsstifters, zerstört, um die kulturellen Spuren dieser Religion im Iran zu tilgen.[24] In einigen Städten kam es in der jüngsten Zeit zu Zerstörungen von Bahai-Friedhöfen, so 2006 in Yazd und 2007 in Najafabad.[25] Nach wie vor werden die Bahai von weiterführender Bildung und dem Besuch von Universitäten ausgeschlossen.[26] Am 14. Mai 2008 inhaftierte der iranische Geheimdienst sechs führende Mitglieder der iranischen Bahai-Gemeinde. Damit hat sie ihre interne Leitungsgruppe verloren, welche nach der Verschleppung und Hinrichtung der Mitglieder des Nationalen Geistigen Rates der Bahai im Iran in den Jahren 1980 und 1981 – unter dem Mitwissen der iranischen Regierung – gegründet wurde. Bereits am 5. März 2008 wurde die Geschäftsführerin der Gruppe inhaftiert.[27]

Nach einem Bericht der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Religions- und Glaubensfreiheit, Asma Jahangir, vom Oktober 2005 hat der Oberste Revolutionsführer, Khamenei, die Oberbefehlshaber der Armee, die Geheimdienste, die Organisation der Revolutionswächter und die Polizei angewiesen, alle Menschen, die der Religionsgemeinschaft der Bahai angehören, „zu identifizieren, zu registrieren und dauerhaft zu überwachen“.[28]

Die deutsche Bundesregierung und die Europäische Union haben in jüngerer Zeit mehrfach Menschenrechtsverletzungen an Bahai gegenüber Teheran durch Demarchen zur Sprache gebracht, unter anderem im Dezember 2005 und im April 2006. In einer am 19. Dezember 2007 mit 73 zu 53 Stimmen bei 55 Enthaltungen angenommenen Resolution äußert die Generalversammlung der Vereinten Nationen ihre tiefe Besorgnis über die sich verschlechternde Menschenrechtslage im Iran. Die Resolution benennt „Angriffe(n) gegen die Bahai und ihren Glauben in staatlichen Medien“ und eine „Häufung von Beweisen dafür, dass die Regierung sich bemüht, die Bahai zu identifizieren, zu überwachen, aus Hochschulen fernzuhalten, ihnen die wirtschaftliche Lebensgrundlage zu entziehen, willkürlich zu festzunehmen und zu inhaftieren“.[29] Auch das Europäische Parlament und der Europäische Rat äußern sich regelmäßig zur Menschenrechtslage der Bahai im Iran.[30]

Im September 2008 hat das iranische Parlament ein Gesetz verabschiedet, welches die Abkehr vom Islam unter Androhung der Todesstrafe verbietet und das demnächst vom Wächterrat bestätigt werden soll.[31] Im Februar 2009 wurde der Geschäftsträger der iranischen Botschaft in Deutschland vom Berater für Außen- und Sicherheitspolitik, Christoph Heusgen, ins Kanzleramt einbestellt, da es Anzeichen dafür gäbe, dass sieben im Iran inhaftierte Bahai in einem Schnellverfahren zu Tode verurteilt werden könnten.[32]

Menschenrechtslage in Ägypten

In Ägypten wird die Bahai-Gemeinde bis heute nicht als eigenständige Religion anerkannt. Im Jahr 2006 verwehrte das ägyptische Oberverwaltungsgericht den ägyptischen Bahai weiterhin die Bürgerrechte.[33][34] So waren sie gezwungen, in ihren Papieren eine der drei in Ägypten anerkannten Religionen Judentum, Christentum oder Islam als Religion anzugeben, was die Beantragung von Personalausweisen erschwerte. In Ägypten, wo seit 1981 der Ausnahmezustand herrscht, werden persönliche Dokumente zur Jobsuche, zum Eigentumserwerb, zur Eröffnung von Bankkonten, zur Anmeldung von Kindern für Kindergärten und Schulen und zur Behandlung in Krankenhäusern benötigt. Vertreter der Bahai schlugen zwischenzeitlich als Kompromiss die Religionsangabe mit „Andere“ vor, wogegen muslimische Anwälte Einspruch erhoben. Am 16. März urteilte schließlich ein ägyptisches Gericht zugunsten der Bahai, welche sich nun nicht mehr zwischen den drei anerkannten Religionen entscheiden müssen und stattdessen die Religionsangabe frei lassen dürfen.[35]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Heinz Halm: Der Islam, S. 13, C. H. Beck Wissen, München 2005, ISBN 3406519172
  2. zit. nach Shoghi Effendi: Die Weltordnung Baha'u'llahs. Hofheim 1977, S. 177; vgl. ferner Baha'u'llah: Ährenlese. Eine Auswahl aus den Schriften Baha'u'llahs, Hofheim 1980, darin: Abschnitte 24 u. 34:3
  3. vgl. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas, Hofheim 2000, darin: Abschnitte 47 u. 143
  4. Katajun Amirpour, Reinhard Witzke: Schauplatz Iran, S. 33, Herder Spektrum, Breisgau 2004, ISBN 3-451-05535-X
  5. Bericht der Internationalen Liga für Menschenrechte von 1995, S. 10ff.
  6. Keddie, Nikki: Roots of Revolution. An Interpretive History of Modern Iran, S. 53, New Haven 1981
  7. Boroujerdi, Mehrzad: Iranian Intellectuals and the West. A Tormented Triumph of Nativism, S. 96, New York 1996
  8. vgl. Nafisa Tehrani: Die falsche Religion, taz vom 17. Mai 2006
  9. Susanne Schaup: Die Erde ist nur ein Land. Der Bahai-Glaube kennt die Vision von einer geeinten Menschheit und einem Lebensstil, der niemandem Gewalt antut, in GOTT UND DIE WELT, Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, Leitartikel vom 31. Dezember 1993
  10. vgl. SWR International: Bahais in Ägypten nicht anerkannt, vom 18. Dezember 2006: http://www.swr.de/international/de/2006/12/18/beitrag3.html
  11. vgl. Mitteilung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, siehe auch: Evangelischer Pressedienst vom 19. Dezember 2006: Ägypten: Bahai-Gemeinschaft beklagt mangelnde Religionsfreiheit
  12. Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde, S. 87, Rowohlt 1998, ISBN 3499223384
  13. vgl. Nationaler Geistiger Rat der Bahai in Deutschland (Hg.): Die Bahai im Iran. Dokumentation der Verfolgung einer religiösen Minderheit. 4., überarbeitete und ergänzte Auflage 1985, S. 43ff.
  14. vgl. Harald Vocke: Persien, du Herrliche, du Schreckliche... In der islamischen Republik des Ayatollah Khomeini sind die Anhänger der Bahai-Religion Freiwild, DIE WELT vom 3. Januar 1981, Titelartikel „Geistige Welt“
  15. vgl. Olya Roohizadegan: Olya's Geschichte. Der erschütternde Bericht einer Frau, die – zusammen mit anderen – wegen ihrer Zugehörigkeit zur Bahai-Religion von den Mullahs im Iran inhaftiert und mißhandelt wurde. Bergisch Gladbach 1995, Bastei-Lübbe Verlag in der Reihe „Erfahrungen“, ISBN 3404613228
  16. Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde, S. 87, Rowohlt 1998, ISBN 3499223384
  17. Vgl. http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/7/0,1872,2388071,00.html
  18. Bericht der Bahá'í International Community (2005): Closed Doors. Irans Feldzug gegen das Recht auf höhere Bildung, S. 9ff., siehe: http://denial.bahai.de/pdf/cd_all.pdf
  19. International Federation for Human Rights: Discrimination against religious minorities in Iran, August 2003, siehe: http://www.fidh.org/IMG/pdf/ir0108a.pdf
  20. Bericht der Bahá'í International Community (2005): Closed Doors. Irans Feldzug gegen das Recht auf höhere Bildung, S. 29, siehe: http://denial.bahai.de/pdf/cd_all.pdf
  21. Zur aktuellen Situation vgl. den Jahresbericht von Amnesty International 2007 http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/c1070c04ee5add56c12567df002695be/d45518771d1765f3c12572ff00477cff?OpenDocument
  22. vgl. http://www.bahai.org/persecution/iran
  23. Philipp Wittrock: Wie die Mullahs Andersgläubige drangsalieren, Der Spiegel, 5. Juni 2006, siehe: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,419647,00.html
  24. Manfred Hutter: Die Weltreligionen, S. 118, C. H. Beck Wissen, München 2005, ISBN 3406508650
  25. vgl. die Meldung des Bahai World News Services unter http://news.bahai.org/story/578
  26. amnesty international: Iran. Die neue Regierung versäumt, die erschreckenden Menschenrechtsverletzungen anzugehen. Februar 2006, siehe: http://de.geocities.com/iranamnesty/presse/060425ai-bericht_MDE13-010-2006_NeueRegierung.pdf
  27. Der Nationale Geistige Rat der Bahai in Deutschland: Iranische Regierung verhaftet Führungsebene der Bahai
  28. Asma Jahangir, United Nations: Special Rapporteur on Freedom of religion or belief concerned about treatment of followers of Bahai Faith in Iran, siehe: http://www.unhchr.ch/huricane/huricane.nsf/view01/5E72D6B7B624AABBC125713700572D09?opendocument
  29. vgl. Pressemeldung des Nationalen Geistigen Rates der Bahai in Deutschland vom 19.12.2007 http://www.bahai.de/presse/artikel/n-id/158/153/ch/e8229d9600/
  30. So etwa am 25. Mai 2007 in einer Erklärung, vgl. Pressemeldung des Nationalen Geistigen Rates der Bahai in Deutschland vom 25.05.2007 http://www.bahai.de/presse/artikel/n-id/119/153/ch/e8229d9600/
  31. http://www.hagalil.com/01/de/Israel.php?itemid=1894&catid=23
  32. Reuters, 18. Februar 2009
  33. Die Ausübung ihrer Religion wird in Ägypten unter Einschränkungen erlaubt, vgl. SWR International: Bahais in Ägypten nicht anerkannt, vom 18. Dezember 2006
  34. vgl. Mitteilung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, siehe auch: Evangelischer Pressedienst vom 19. Dezember 2006: Ägypten: Bahai-Gemeinschaft beklagt mangelnde Religionsfreiheit
  35. http://alsharq.blogspot.com/2009/03/agypten-bahai-siegen-vor-gericht.html Ägypten: Bahai siegen vor Gericht] vom 17. März 2009

Literatur

Zur Situation in Ägypten

  • Johanna Pink: Eine neue Religion als „öffentliches Ärgernis“ – Bahá’í in Ägypten, in Schriftenreihe der Gesellschaft für Bahá’í-Studien, Band 11, Das Bahá’ítum und gesellschaftliche Pluralität, S. 175-197, Hofheim 2006, ISBN 3-870-37455-1
  • Human Rights Watch (Hrsg.): Egypt: Allow Citizens to List Actual Religion on ID Cards. End Discrimination, Harassment of Baha’is, Converts From Islam. 2007 (online). 
    • Prohibited Identities. State Interference with Religious Freedom. Egypt’s Baha’is and the Policy of Erasure. 2007 (online PDF S.30-52). 

Weblinks


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