Von Gudenus

Von Gudenus

John Gudenus (* 23. November 1940 in Wien) ist ein ehemaliger österreichischer Politiker und Oberst des österreichischen Bundesheeres im Ruhestand. Er war Bundesrat der FPÖ (zuletzt auf freiem Mandat) und wurde im April 2006 wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt, weil er den Holocaust geleugnet beziehungsweise gröblich verharmlost hatte.

Inhaltsverzeichnis

Militärische Karriere

Gudenus absolvierte 1961 die Matura, 1962 bis 1965 die Militärakademie. Das Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Wien schloss er 1972 ab. Bis zur Pensionierung arbeitete Gudenus im Bundesministerium für Landesverteidigung. Als Oberst des Intendanzdienstes trat er 2002 in den Ruhestand, als Mitglied des Bundesrats am 27. November 2005.

In Albrechtsberg an der Großen Krems, dem Stammsitz seiner aristokratischen Familie, betreibt er auch eine Forstwirtschaft. Sein Sohn Johann Gudenus ist Bundesobmann des Ring Freiheitlicher Jugend Österreich und Landtagsabgeordneter der FPÖ in Wien.

Politische Laufbahn

1973 wurde Gudenus Bezirksrat in Wien/Innere Stadt, später Bezirksrat in Wien/Wieden (4. Gemeindebezirk), Gemeinderatsmitglied in Albrechtsberg und Bezirksparteiobmann der FPÖ in Wien/Wieden.

Gudenus war Mitglied im Bundesrat von 1990 bis 1992 und danach Abgeordneter zum Nationalrat bis 1995. Seit 1996 ist Gudenus wieder Bundesrat. Nach der Abspaltung des BZÖ unter Jörg Haider von der FPÖ im März 2005 bekannte er sich zum Verbleib bei der FPÖ. Für Schlagzeilen sorgte John Gudenus auch, als er am 14. April 2005 im Bundesrat für einen Neuwahlantrag der Opposition (SPÖ und Grüne) stimmte, dem er damit die – staatsrechtlich folgenlose – Annahme verschaffte. Dabei sorgten auch die turbulenten Vorgänge bei der Abstimmung für Aufsehen: Die ÖVP-Bundesrätin Michaela Gansterer und eine Kollegin behinderten Gudenus handgreiflich beim Aufzeigen.

Verhältnis zum Nationalsozialismus

Gudenus gehörte zum rechten, deutschnationalen Flügel der FPÖ. Mehrere seiner Aussagen sorgten für Aufregung: Er sprach sich gegen das NS-Verbotsgesetz aus; lehnte die Errichtung einer Gedenkstätte im ehemaligen KZ Mauthausen ab; Entschädigungszahlungen an NS-Opfer bezeichnete er als „Schutzgeld“. Als Nationalratsabgeordneter musste er 1995, nachdem er indirekt die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich in Frage gestellt hatte, zurücktreten.

Am 18. April 2005 tätigte Gudenus in der ORF-Sendung „Report“ neuerlich eine Aussage zum Thema Gaskammern in NS-Konzentrationslagern, die großes Aufsehen hervorrief. Er meinte, man solle „nicht Tabus aufstellen, sondern man soll physikalisch und wissenschaftlich prüfen“. Und man müsse eine Frage nicht mit „ja oder nein beantworten“. Am 27. April trat John Gudenus aus der FPÖ aus, laut seiner Aussage, um ihr einen Schaden aus der Diskussion um ihn zu ersparen. Bundeskanzler Schüssel (ÖVP) forderte ihn am selben Tag anlässlich der Feiern zum Jubiläumsjahr zum Rücktritt vom Bundesratsmandat auf, Bundespräsident Fischer (ehemals SPÖ) äußerte sich ähnlich. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm Ermittlungen wegen seiner Aussagen auf, hat diese jedoch mit Genehmigung des Justizministeriums alsbald wieder eingestellt. Gudenus reagierte darauf so: „Schön, dass Zweifel erlaubt sind“, denn: „Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht das auch in Schulbüchern. Ich habe nie gesagt, dass ich prinzipiell Gaskammern anzweifle.“ Diese Aussagen führten abermals zu großer Empörung und veranlassten die Grünen dazu, Gudenus anzuzeigen. Auch die Staatsanwaltschaft Wien beantragte beim Untersuchungsrichter Vorerhebungen wegen des Verdachts der Verletzung von § 3 h Verbotsgesetz (Leugnung, gröbliche Verharmlosung, Gutheißung oder Rechtfertigung des NS-Völkermordes oder anderer NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit). Anfang Juni 2005 stellte die Staatsanwaltschaft beim Wiener Landtag den Antrag, Gudenus’ Abgeordneten-Immunität aufzuheben. Dem Antrag wurde am 29. Juni entsprochen.

Der ehemalige freiheitliche Bundesrat John Gudenus musste sich nun am 26. April 2006 wegen Wiederbetätigung nach § 3h Verbotsgesetz vor einem Wiener Geschworenengericht verantworten, das ihn zu einer einjährigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilte. Der Verteidiger legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Staatsanwalt fordert ein höheres Strafmaß und legte ebenfalls Berufung ein.

Das Urteil wurde am 1. August 2006 durch das Zurückziehen der Rechtsmittel der Prozessparteien rechtskräftig.

Literatur

Felix Müller - Das Verbotsgesetz im Spannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung. Verlag Österreich, 2005, 238 Seiten, br., ISBN 3-7046-4685-7

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