- Werner IV. (Maden)
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Werner IV. „von Grüningen“ (* um 1060; † 22. Februar 1121) war Graf von Maden (bzw. Gudensberg) und im Neckargau und Burggraf von Worms.
Inhaltsverzeichnis
Familie
Werner IV. war der einzige Sohn des am Hofe des jugendlichen Kaisers Heinrich IV. einflussreichen Grafen Werner III. von Maden und im Neckargau, der 1065 in Ingelheim im Alter von noch nicht einmal 25 Jahren in einem Handgemenge erschlagen wurde. Werners Mutter war Willibirg (oder Willebirg) von Achalm, durch die er weiteren wertvollen Besitz in Süddeutschland erwarb, so unter anderem 1089-1092 (insbesondere im so genannten „Bempflinger Vertrag“) bei der Gründung des Klosters Zwiefalten durch die Grafen Liutold von Achalm und Kuno von Wülflingen, den Brüdern seiner Mutter. Da Werner beim Tode seines Vaters noch minderjährig war, verwaltete seine Mutter das Erbe für ihn, während ein Vetter seines Großvaters, Eberhard der Selige von Nellenburg, wohl sein Vormund wurde.
Leben
Wie sein Vater nannte auch er sich meist Werner von Grüningen, um damit das erbliche Recht seiner Familie auf das mit dem Reichslehen von Burg und Stadt Grüningen (Markgröningen) verbundene Reichsamt des königlichen Bannerträgers zu betonen.
Werner IV. hatte als Gaugraf und Vogt ausgedehnte Besitz-, Lehens- und Vogteirechte im Hessengau, im Neckargau, im Lahngau und zu Worms. Unter seinen Vogteien befanden sich die über das Stift Worms, die Klöster Kaufungen (vom Hochstift Speyer), Hasungen und Breitenau (das er selbst 1113 gründete), und die Stifte Fritzlar (vom Erzbistum Mainz) und Weilburg (vom Bistum Worms). Andererseits waren aber auch große Teile des Hessengaus im Laufe der Zeit in den Besitz anderer Grafen gelangt, so z.B. der Grafen von Ziegenhain, Bilstein, Schauenburg und Waldeck.
Nachlass
Werner IV. starb am 22. Februar 1121. Kurz vor seinem Tode trug er seine Grafschaft Maden dem Erzbistum Mainz zu Lehen auf und erhielt sie als solches zurück. Dies sollte in der Folgezeit zu erheblichen Komplikationen in den Beziehungen zwischen dem Erzbistum und den Landgrafen von Thüringen bzw. später von Hessen führen, angefangen mit dem Thüringisch-Hessischen Erbfolgekrieg nach dem Tod Heinrich Raspes im Jahre 1247.
Werners einziges Kind, eine Tochter unbekannten Namens, hatte 1116 Adalbert von Kislau geheiratet, war aber bereits 1121 noch vor ihrem Vater und kinderlos gestorben. Die Grafschaft Maden fiel daraufhin als mainzisches Lehen zunächst an Giso IV. aus dem hessischen Grafengeschlecht der Gisonen, kam aber nach dem Tod von dessen Sohn Giso V. im Jahre 1137 über die Erbtochter Gisos IV., Hedwig, an den Landgrafen Ludwig I. von Thüringen. Die Grafschaft Ruchesloh hingegen fiel teilweise an die Herren von Merenberg auf Burg Gleiberg und teilweise an die Bilsteiner, deren Anteil dann durch Erbfall ebenfalls an Ludwig von Thüringen überging. Die Merenberger verkauften ihre Rechte 1237 weitgehend an den Erzbischof von Mainz, was in der Folgezeit ebenfalls zu langem Streit zwischen dem Erzstift und der Landgrafschaft Hessen führte.
Weblinks
Literatur
- Stefan Schipperges: Der Bempflinger Vertrag von 1089/90. Esslingen am Neckar 1990.
- Wilhelm Christian Lange: Werner IV. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 42, Duncker & Humblot, Leipzig 1897, S. 22–27.
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