- Werner III. (Maden)
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Werner III. „von Grüningen” (* um 1040/45; † 24. Februar 1065) war Graf von Maden bzw. Gudensberg (bzw. in Niederhessen), im Neckargau, in Homberg an der Ohm, und an der mittleren Lahn (Weilburg).
Werner III. war der einzige Sohn des Grafen Werner II. von Maden und im Neckargau, der am 18. Juni 1053 in der Normannenschlacht von Civitate als königlicher Bannerträger fiel. Da Werner beim Tode seines Vaters noch minderjährig war, verwaltete zunächst seine Mutter sein hessisches Erbe für ihn, während ein Vetter seines Vaters, Eberhard der Selige von Nellenburg, zumindest zeitweise Graf im Neckargau wurde.
Werner III. nannte sich auch Werner von Grüningen, wohl um damit anzuzeigen, dass er ein Spross der Grafenfamilie war, die das Reichsamt des königlichen Bannerträgers, welches bis 1336 mit dem Reichslehen von Burg und Stadt Grüningen (heute Markgröningen) verbunden war, erblich innehatte.
Von 1061 an, inzwischen volljährig geworden, war Werner offiziell Inhaber der Grafschaft Maden im Hessengau, welche die Gebiete um Fritzlar, Rotenburg, Spangenberg, Melsungen und Homberg an der Efze umfasste. Dazu kamen ab 1062 bzw. 1065 zumindest Teile der Ohm-Lahn-Grafschaft (Weilburg), Großen-Linden südwestlich von Gießen, und Homberg an der Ohm.
Er scheint, trotz seiner Jugend, erheblichen Einfluss auf den noch jüngeren, erst 1050 geborenen König Heinrich IV. gehabt zu haben. Zumindest spricht ihm Lambert von Hersfeld neben Erzbischof Adalbert von Bremen entscheidende Mitwirkung in der Reichspolitik dieser Jahre zu; allerdings war der Chronist ein entschiedener Gegner des Kaisers und damit wohl kaum ein unparteiischer Berichterstatter.
Werner war mit Willibirg (oder Willebirg) von Achalm verheiratet, durch die er und in der Folge sein Sohn weiteren Besitz im Neckargau, um Achalm, bei der Kyburg, im Thurgau, und im Raum Lorch und Worms erwarben.
Werner III. wurde am 24. Februar 1065 in Ingelheim in einem Handgemenge erschlagen. Er hinterließ einen etwa fünfjährigen Sohn, Werner IV., den letzten Vertreter seines Hauses, der die Grafschaft Maden-Gudensberg und den schwäbische Besitz seines Vaters erbte. Der südliche Teil der Ohm-Lahn-Grafschaft hingegen, die Werner III. 1062 und 1065 erlangt hatte, fiel an die Grafen von Gleiberg, der nördliche kam als Grafschaft Ruchesloh an die Bilsteiner.
Literatur
- Wilhelm Christian Lange: Werner IV. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 42, Duncker & Humblot, Leipzig 1897, S. 22–27.
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