Wählergruppe

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Eine Wählergruppe (andere Bezeichnungen: Wählergemeinschaft, Wählervereinigung, Parteifreie u. v. a. m.) ist eine Vereinigung, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu haben. Es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluss engagierter Bürger zur Kandidatur bei Wahlen. Oft entstehen Wählergruppen aus Bürgerinitiativen. Sehr oft, aber nicht zwingend notwendig, sind Wählergruppen örtlich organisiert in Form eines eingetragenen Vereins (e. V.). Je nach örtlichen Gegebenheiten treten in manchen Kommunen mehrere Wählergruppen zu den Wahlen an.

Da bei Bundestagswahlen in Deutschland nur formelle Parteien antreten dürfen, ist der Schwerpunkt der politischen Arbeit von Wählervereinigungen oft die Kommunalpolitik. Jedoch gibt es auch verschiedene Wählergruppen, welche an Wahlen auf Landesebene teilnehmen. Auch bei Europawahlen können Wählervereinigungen antreten, die dann als Sonstige Politische Vereinigung (SPV) bezeichnet werden.

Oft wird auch der Ausdruck Wählerinitiative synonym mit dem Begriff Wählergruppe verwendet. Wählerinitiative bezeichnet jedoch auch Gruppierungen von Bürgern, die nicht selbst zur Wahl antreten, sondern für die Wahl einer anderen Partei werben, der sie jedoch nicht angehören.[1]

Inhaltsverzeichnis

Rechtlicher Status und Zulassung zu Wahlen

Die genauen gesetzlichen Vorgaben für die Teilnahme von Wählergruppen an Kommunalwahlen sind im deutschen Kommunalwahlrecht je nach Bundesland unterschiedlich. Wählergruppen müssen im Allgemeinen ihre rechtmäßige Gründung beweisen, eine ordnungsgemäße Satzung haben und nachweisen, dass ihr Vorstand nach demokratischen Grundsätzen bestellt wurde.

Die Bestimmungen für Sonstige Politische Vereinigungen bei Europawahlen sind in § 8 Abs. 1 EuWG und § 32 EuWO festgelegt. Sie unterscheiden sich demnach von politischen Parteien, müssen aber mitgliedschaftlich organisiert sein, Teilnahme an der politischen Willensbildung und Ausrichtung auf die Mitwirkung in Volksvertretungen anstreben sowie Sitz, Geschäftsführung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.[2] Dabei reicht es, wenn sie ausdrücklich für eine einzige Europawahl gebildet wurde. Die Erfüllung aller anderen im Parteiengesetz genannten Voraussetzungen ist nicht nötig. Wie die Parteien erhalten auch die SPV Wahlkampfkostenrückerstattung.

Verbreitung und Organisation

Vor allem im ländlichen Raum haben Wählergruppen eine oft starke Bedeutung in der Kommunalpolitik und stellen in vielen Gemeinden auch Bürgermeister und Teile des Gemeinderats, ja dominieren ihn in ihren Hochburgen manchmal. In kleinen und mittleren Städten gelang es ihnen zunächst meist nur in ihren Hochburgen etwa in Baden-Württemberg oder Bayern Oberbürgermeisterposten zu erringen. Vielfach stellen sie im Rahmen von Koalitionen aber Bürgermeister oder Beigeordnete. In Großstädten hatten Wählergruppen zunächst geringeres Gewicht. In neuerer Zeit gelingt es ihnen jedoch auch dort eine Vertretung zu erreichen.

Positionen

Wählergruppen sind in ihrer Politik meist kommunal ausgerichtet. Ihre Positionen sind daher unterschiedlich und uneinheitlich. Parteiprogramme ähnlich der etablierten Parteien gibt es meist nicht. Im Einzelfall greifen Wählergruppen wie die Freien Wähler auch landespolitische und bundespolitische Themen auf. Kritisiert wird unter anderem die Parteienfinanzierung (Bundespolitik). Forderungen sind unter anderem die Umsetzung von direkter Demokratie auf kommunaler und auf Landesebene.

Bekannte Wählergruppen

Freie Wähler

Hauptartikel: Freie Wähler

Die wichtigste Organisation von Wählergruppen sind die „Freien Wähler“. Bundesweit sind sie am stärksten in Baden-Württemberg vertreten, wo sie 44 Prozent aller Gemeinderäte (stärkste Gruppierung) und 24 Prozent aller Kreisräte (zweitstärkste Gruppierung) stellen. In Bayern sind sie mit 10,2 Prozent im Landtag als drittstärkste Fraktion vertreten.

Aufgrund der regionalen Ausrichtungen ist eine bundesweit einheitliche Struktur erst im Aufbau. Die Freien Wähler haben für die Europawahl in Deutschland 2009 auf Bundesebene eine Wählergruppe gegründet, um auch dort die Gemeinden und Städte zu stärken. Mehrere Landesverbände beziehungsweise Landesvereinigungen von Freien Wählern haben sich zum „Bundesverband Freie Wähler“ zusammengeschlossen. Die Freie Wählergruppe EU e. V. hat auf ihrer Mitgliederversammlung im Februar 2010 in Münster die Europawählergruppe geschlossen und sie in eine Freie Wähler-Bundesvereinigung übergeben, wo sich nun Landesverbände mit ihren Mitgliedern anschließen. Die Europawählergruppe sowie der Bundesverband wird in der Bundesvereinigung vereint. Dies dient dazu, sich zu Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Europawahlen länderübergreifend zur Wahl aufstellen zu lassen. Die Landesvereinigung Freie Wähler Sachsen-Anhalt beispielsweise trat zur Landtagswahl 2011 an. In der Landesvereinigung hatten sich Unabhängige Wählergemeinschaften, Freie Wählergemeinschaften und Teile der Volksinitiative Sachsen-Anhalt zusammengeschlossen.

SPV-Die Grünen

Auch die Grünen waren in Deutschland zunächst nicht als politische Partei organisiert. Bei ihrer ersten Wahl, der Europawahl 1979, traten sie unter der Bezeichnung Sonstige Politische Vereinigung – Die Grünen an und erreichten dabei 3,2 % der Stimmen in der Bundesrepublik Deutschland. Erst im folgenden Jahr wurde die Partei Die Grünen gegründet.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundeszentrale für politische Bildung, Wählerinitiative.
  2. Bundeswahlleiter: Sonstige Politische Vereinigungen.

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