Europawahl in Deutschland 2009

Europawahl in Deutschland 2009
Europawahl in Deutschland 2009
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10
0
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20,8
12,1
11,0
7,5
7,2
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1,3
7,8
Gewinne und Verluste
Im Vergleich zu 2004
 %p
   6
   4
   2
   0
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  -4
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-5,8
-0,7
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+4,9
+1,4
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-0,6
-0,2

Die Europawahl in Deutschland 2009 fand am 7. Juni 2009 statt. Sie wurde im Zuge der EU-weit stattfindenden Europawahl 2009 durchgeführt, wobei in Deutschland 99 der 736 Sitze im Europäischen Parlament vergeben wurden. Neben den sechs bereits im Europäischen Parlament vertretenen Parteien (SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke) traten bei der Wahl noch 26 weitere Parteien und Sonstige Politische Vereinigungen an. Die Wahllokale waren zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet.[2]

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen

Ergebnisse der Europawahl 2004

Bei der Europawahl 2004 war die CDU als stimmenstärkste Partei hervorgegangen, zusammen mit der CSU hatte sie 44,5 % der Stimmen und 49 der 99 deutschen Mandate erzielt. Die SPD verlor dagegen stark und kam nur auf 23 Mandate (21,5 % der Stimmen). Drittstärkste Partei waren die Grünen mit 13 Mandaten (11,9 %), gefolgt von PDS (Vorgängerpartei der Linken) und FDP mit je 7 Mandaten (6,1 %). Da die Wahlbeteiligung bei Europawahlen traditionell eher niedrig ist, können die teilweise deutlichen Abweichungen von den Ergebnissen auf nationaler Ebene (etwa bei Bundestagswahlen) unter anderem der jeweiligen Bedeutung zugerechnet werden, die die Wählerklientel verschiedener Parteien Europawahlen allgemein zuschreiben.

Politisches Vorfeld der Wahl 2009 in Deutschland

Die Europawahl 2009 fiel in Deutschland in den Vorwahlkampf für die Bundestagswahl 2009. Sie wurde daher häufig auch als „Testwahl“ für diese angesehen, bei der sich die verschiedenen Parteien erstmals positionieren und beispielsweise die Resonanz auf bestimmte Wahlkampfthemen erproben konnten.

In den Medien war die Europawahl jedoch zunächst im Vergleich mit anderen Ereignissen, etwa der Wahl des Bundespräsidenten am 23. Mai 2009, eher wenig präsent; auch der Wahlkampf der Parteien fiel eher unspektakulär aus. Aufmerksamkeit fand eine Kampagne der SPD, in der diese mit Slogans wie Finanzhaie würden FDP wählen oder Heiße Luft würde Die Linke wählen andere Parteien direkt angriff. Auch wenn es einige historische Vorbilder gibt (etwa die Rote-Socken-Kampagne der CDU 1994), ist diese Form des Negativwahlkampfs sonst bei Wahlen in Deutschland eher unüblich.

Wahlsystem

Rechtsgrundlage für die Europawahl in Deutschland ist das Europawahlgesetz, das in vielen Bereichen auf das Bundeswahlgesetz verweist. Die Wahl ist eine Verhältniswahl, das heißt, jede Partei bekommt Sitze entsprechend ihrem Anteil an den bundesweit abgegebenen gültigen Stimmen zugeteilt. Dabei werden jedoch nur Parteien berücksichtigt, die bundesweit mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erreichen.

Anders als bei der Bundestagswahl hat der Wähler bei der Europawahl nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder sonstige politische Vereinigung wählen kann. Die meisten Parteien traten mit bundesweiten Wahllisten an, lediglich CDU und CSU stellten Landeslisten. Dabei waren die 15 Landeslisten der CDU miteinander verbunden, das heißt, die erzielten Stimmen wurden für die Gesamtsitzzahl der CDU aufaddiert und diese Sitze anschließend auf die einzelnen Listen weiterverteilt. Die CSU trat lediglich in Bayern an, für die Überwindung der Fünf-Prozent-Hürde zählte jedoch ihr bundesweiter Stimmenanteil. Bei ähnlicher Wahlbeteiligung in Bayern und dem übrigen Deutschland wie zur Europawahl 2004 hätte sie daher rund 36% der bayrischen Stimmen erringen müssen. Tatsächlich waren aber nur 33,4% der bayrischen Stimmen nötig, da die Wahlbeteiligung in Bayern fast auf den Bundesdurchschnitt stieg, und die CSU erreichte 48,1 %[3].

Die Sitzverteilung erfolgte 2009 nicht mehr nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren, sondern erstmals nach dem Sainte-Laguë-Verfahren. Die Wahllisten waren geschlossen; das heißt, die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze wurden genau in der auf der Liste festgelegten Reihenfolge besetzt. Der Wähler konnte (anders als beispielsweise bei einigen Kommunalwahlen) nicht die Reihenfolge verändern.

Aktiv und passiv wahlberechtigt waren in Deutschland all jene Unionsbürger, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und über die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Deutsche Staatsbürger, die im EU-Ausland leben, sowie EU-Ausländer, die in Deutschland leben, mussten entscheiden, ob sie in ihrem Heimatland oder im Land ihres Wohnsitzes wählen wollten. EU-Ausländer, die in Deutschland wählen wollten, mussten sich hierzu vorab in das Wahlregister eintragen lassen.

Wahlwerbende Parteien

Insgesamt traten bei der Europawahl 32 Parteien und sonstige politische Vereinigungen an, davon 30 mit bundesweiten Listen und zwei – die beiden Unionsparteien – mit Landeslisten.[4] Acht weitere Parteien hatten bundesweite Listen eingereicht, wurden aber nicht vom Bundeswahlausschuss zugelassen.[5] Die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln war je nach Bundesland verschieden: Sie richtete sich nach der Zahl der Stimmen, die von der jeweiligen Partei bei der letzten Europawahl im jeweiligen Bundesland erzielt wurden. Anschließend wurden die neu teilnehmenden Parteien und politischen Vereinigungen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.[6]

Spitzenkandidaten

Die Spitzenkandidaten der großen Parteien waren:

Umfragen

Institut Datum CDU CSU SPD GRÜNE FDP LINKE Sonstige
Forschungsgruppe Wahlen[7] 29.05.2009 39 % 25 % 10 % 10 % 8 % 8 %
Infratest dimap[8] 28.05.2009 33 % 6 % 26 % 12 % 9 % 7 % 7 %
Infratest dimap[9] 07.05.2009 31 % 6 % 28 % 12 % 10 % 8 % 5 %
GESS[7] 22.04.2009 39 % 27 % 13 % 10 % 6 % 5 %
Infratest dimap[7] 03.04.2009 30 % 6 % 28 % 13 % 10 % 8 % 5 %

Amtliches Endergebnis

[1] 2009 2004 Differenz 2009−2004
Anzahl  % Anzahl  % Anzahl  %
Wahlberechtigte 62.222.873 100,0 61.682.394 100,0 +540.479 +1,0
Wahlbeteiligung 26.923.614 43,3 26.523.104 43,0 +400.510 +0,3
Ungültige Stimmen 590.170 2,2 739.426 2,8 −149.256 −0,6
Gültige Stimmen 26.333.444 97,8 25.783.678 97,2 +549.766 +0,6
Partei/Organisation EP-Fraktion Stimmen 2009 Sitze
2009
Stimmen 2004 Sitze
2004
Differenz 2009−2004
Anzahl  % Anzahl  % Stimmen  % Sitze
CDU EVP-ED 8.071.391 30,7 34 9.412.997 36,5 40 −1.341.606 −5,9 −6
SPD SPE 5.472.566 20,8 23 5.547.971 21,5 23 −75.405 −0,7 ±0
GRÜNE Grüne-EFA 3.194.509 12,1 14 3.079.728 11,9 13 +114.781 +0,2 +1
FDP ALDE 2.888.084 11,0 12 1.565.431 6,1 7 +1.322.653 +4,9 +5
DIE LINKE GUE-NGL 1.969.239 7,5 8 1.579.109 6,1 7 +390.130 +1,4 +1
CSU EVP-ED 1.896.762 7,2 8 2.063.900 8,0 9 −167.138 −0,8 −1
FW FREIE WÄHLER 442.579 1,7 +442.579 +1,7
REP 347.887 1,3 485.662 1,9 −137.775 −0,6
Die Tierschutzpartei 289.694 1,1 331.388 1,3 −41.694 −0,2
FAMILIE 252.121 1,0 268.468 1,0 −16.347 –0,1
PIRATEN 229.464 0,9 +229.464 +0,9
RENTNER 212.501 0,8 +212.501 +0,8
ödp 134.893 0,5 145.537 0,6 −10.644 −0,1
DVU 111.695 0,4 +111.695 +0,4
RRP 102.174 0,4 +102.174 +0,4
DIE FRAUEN 86.663 0,3 145.312 0,6 −58.649 −0,2
PBC 80.688 0,3 98.651 0,4 −17.963 −0,1
Volksabstimmung 69.656 0,3 135.015 0,5 −65.359 −0,3
50Plus 68.578 0,3 + 68.578 +0,3
DIE GRAUEN 57.775 0,2 +57.775 +0,2
BP 55.779 0,2 35.152 0,1 +20.627 +0,1
DIE VIOLETTEN 46.355 0,2 +46.355 +0,2
VOLKSENTSCHEIDE 39.996 0,2 +39.996 +0,2
CM 39.953 0,2 46.037 0,2 −6.084 ±0
AUF 37.894 0,1 +37.894 +0,1
AUFBRUCH 31.013 0,1 43.128 0,2 −12.115 ±0
FBI 30.885 0,1 +30.885 +0,1
DKP 25.615 0,1 37.160 0,1 −11.545 ±0
Newropeans 14.708 0,1 +14.708 +0,1
EDE 11.772 0,0 +11.772 ±0
BüSo 10.909 0,0 21.983 0,1 −11.074 ±0
PSG 9.646 0,0 25.795 0,1 −16.149 −0,1
Übrige 715.254 2,8 −715.254 −2,8

Damit zogen, wie bei der Europawahl 2004, die CDU bzw. CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke ins Europaparlament ein.

Gewählte Abgeordnete

Die gewählten Abgeordneten aus Deutschland finden sich in der Liste der Mitglieder des 7. Europäischen Parlamentes (sortierbare Gesamtübersicht).

Anfechtung der Wahl

Im September 2010 legte der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim beim deutschen Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Europawahl ein. Seiner Ansicht nach müsste die Fünf-Prozent-Klausel wegfallen, da sie das Ergebnis ohne einen triftigen Grund verzerre. Acht Abgeordnete – je zwei von CDU, SPD und Grünen, je einer von CSU und FDP – hätten daher ihr Abgeordnetenmandat zu Unrecht inne. Für sie würden acht Vertreter kleinerer Parteien, etwa der Freien Wähler, der Tierschutzpartei und der ÖDP nachrücken. Dabei beruft sich Arnim auf das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aus dem sich ergebe, dass die Fünf-Prozent-Klausel, wie sie bei Bundestagswahlen gilt, bei Europawahlen nicht zu rechtfertigen sei.[10] Die Verfassungsbeschwerde, die Arnim im September 2010 einreichte, unterstützten per Beitrittserklärung 500 Bürger, darunter 30 Verfassungsjuristen. Über sie wurde am 3. Mai 2011 mündlich verhandelt, die Verkündung des Urteils erfolgte am 9. November 2011.[11] Danach ist die 5%-Sperrkausel in Deutschland verfassungswidrig, was aber nachträglich keine Änderung der 2009 ermittelten Sitzverteilung hat und somit erst bei der Europawahl 2014 zum tragen kommen wird.[12][13]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Bundesergebnis. Endgültiges Ergebnis der Europawahl 2009 Der Bundeswahlleiter
  2. § 40 Abs. 1 EuWO
  3. http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_09/ergebnisse/landesergebnisse/l09/
  4. Vgl. Pressemitteilung des Bundeswahlleiters zu den zugelassenen Parteien vom 20. April 2009.
  5. Vgl. Pressemitteilung des Bundeswahlleiters zu den eingereichten Listen vom 1. April 2009. Die nichtzugelassenen Parteien waren: Allianz der Mitte (ADM), Allianz Graue Panther (AGP), Bundeszentralrat der Schwarzen in Deutschland (Z.R.S.D.), Bürger-Block, Bürger Partei Deutschland (BPD), Deutsche Zukunft (DZ), Die PARTEI und Pogo-Partei (POP).
  6. Vgl. Pressemitteilung des Bundeswahlleiters zur Reihenfolge auf den Stimmzetteln vom 23. April 2009.
  7. a b c wahlrecht.de, Wahlumfragen zur Europawahl in Deutschland
  8. Deutschlandtrend auf tagesschau.de
  9. Deutschlandtrend auf tagesschau.de
  10. EurActiv, 12. September 2010: Verfassungsbeschwerde gegen Europawahl 2009.
  11. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-066.html
  12. Vgl. [1]
  13. [2]

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