- Bistum Metz
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Bistum Metz Basisdaten Staat Frankreich Kirchenprovinz Immediat Diözesanbischof Pierre Raffin OP Generalvikar Bernard Clément
Jean-Marie WagnerFläche 6.226 km² Pfarreien 649 (31.12.2007 / AP2008) Einwohner 1.034.000 (31.12.2007 / AP2008) Katholiken 838.000 (31.12.2007 / AP2008) Anteil 81 % Diözesanpriester 328 (31.12.2007 / AP2008) Ordenspriester 65 (31.12.2007 / AP2008) Ständige Diakone 56 (31.12.2007 / AP2008) Katholiken je Priester 2.132 Ordensbrüder 102 (31.12.2007 / AP2008) Ordensschwestern 684 (31.12.2007 / AP2008) Ritus Römischer Ritus Liturgiesprache Französisch Kathedrale Kathedrale Saint-Étienne Website catholique-metz.cef.fr Das Bistum Metz (lat.: Dioecesis Metensis) ist eine in Frankreich gelegene römisch-katholische Diözese mit Sitz in Metz.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Frühes und hohes Mittelalter
Das wohl im 4. Jahrhundert gegründete und seit 535 sicher nachweisbare Bistum Metz gehörte ursprünglich der Kirchenprovinz Trier an. Schon während der Merowingerzeit gelang ihm der Erwerb zahlreicher Güter, so dass es die beiden übrigen lothringischen Bistümer Toul und Verdun bei weitem übertraf - im Frühmittelalter verfügte der Bischof über erhebliche Besitzungen bis zum Chiemsee im Osten und den Cevennen im Süden.
Bei den karolingischen Reichsteilungen nach dem Tod Ludwigs des Frommen kam das Bistum 843 zu Lothringen und 870 zum Ostfrankenreich.
Der Bischof von Metz hatte die Oberhoheit über die Grafschaft Metz und seit 1065 auch über die Grafschaft Saarbrücken, konnte aber den Anspruch, ein Gegengewicht zum Herzogtum Lothringen zu bilden, nicht erfüllen. Vor allem die Selbstständigkeit der Stadt Metz (1189) und der Verlust der Grafschaft Dagsburg reduzierten den Einfluss des Bischofs erheblich. Zwar blieb der Bischof formal Oberhaupt der Stadt, verlegte aber seine Residenz nach Vic-sur-Seille.1296 wurde der Bischof von Metz Lehnsmann des Königs von Frankreich.
Vom Spätmittelalter bis zur Revolution
Das seit dem 14. Jahrhundert unter der schlechten Wirtschaftslage leidende Bistum lenkte zunehmend die französischen Blicke auf Lothringen und damit auf seine Gebiete. Zudem ernannten die Päpste in Avignon nun stets Kleriker aus Südfrankreich mit Verwandtschaft in Lothringen zu seinen Bischöfen. Obwohl das Bistum über eine eigene Landesherrschaft verfügte, pflegten die Bischöfe nicht in ihrem Herrschaftsgebiet zu residieren.
1357 sicherte Kaiser Karl IV. dem Hochstift noch einmald den Bestand zu, 1551 jedoch sprachen die protestantischen Fürsten des Heiligen Römischen Reichs dem französischen König aufgrund seiner Hilfe gegen Karl V. das Reichsvikariat für die Bistümer Metz, Toul und Verdun zu, das Frankreich im Jahr darauf mit der Besetzung der Stadt Metz und dem Vertrag von Chambord, in dem der Besitz des Hochstifts aus dem oberrheinischen Reichskreis herausgelöst und der französischen Krone unterstellt wurde, besiegelte.
Das Bistum zählte ursprünglich in seiner geistlichen Verwaltung nur einen Archidiakon, welcher im 10. Jahrhundert um einen zweiten ergänzt wurde. Zwischen 1073 und 1090 wird ihre Zahl dann auf 4 erhöht, was sich dann auch bis zur Säkularisation des Bistums nicht mehr änderte. Diese waren seit dem 13. Jahrhundert in Dekanate unterteilt, welche 1361 461 Pfarreien und 1544 540 Pfarreien beherbergten. Von diesen hatte der Bischof lediglich in 2 Pfarreien das Patronatsrecht. In seinen Pontifikalfunktionen konnte der Bischof seit der Mitte des 14. Jahrhunderts auf Weihbischöfe zurückgreifen.
Das Domkapitel der Kathedrale St. Paul umfasste 60 Präbenden, an deren Spitze der primicerius und der Dekan standen. Seit 1224 besaß das Kapitel das Recht der Bischofswahl, was es jedoch nach der Wahl von 1302 endgültig verlor. Das Wiener Konkordat, welches den Kapiteln das Wahlrecht einräumte, wurde dem Bistum ausdrücklich versagt. Der Bischof wählte nun 1457 einen Kölner Domherren zu seinem Koadjutor und verpflichtete das Kapitel diesen nach seinem Tode zum Bischof zu wählen. Auf diese Weise hoffte er seinem Bistum doch noch die freie Bischofswahl verschaffen zu können. Das Kapitel aber verspielte diese Chance und wählte einen aus Lothringen stammenden Kandidaten. Der Papst aber enannte den Kölner Domherren Hermann von Baden zum Bischof.
Von 1484 bis 1607 entstammten alle Bischöfe dem Hause Lothringen, welches die Bischofsnomination dem König von Frankreich quasi in die Hände spielte und 1556 alle weltlichen Rechte an Metz und den in Frankreich gelegenen Territorien an den König abtrat. Alle Versuche des Reiches dies zu verhindern scheiterten auf dem Schlachtfeld. 1613 zwang der französische König den Bischof zur Huldigung; seit 1632 wurden dann die Befugnisse der Gouverneurs von Metz auf alle Gebiete des Fürstbistums ausgedehnt, 1648 erfolgte durch den Westfälischen Frieden die endgültige Abtretung des Bistums an Frankreich, zusammen mit den beiden anderen Hochstiften Toul und Verdun, die zusammen die Provinz der Drei Bistümer bildeten. Formal gehörte der Bischof nun dem Lothringer Parlament an, nannte sich aber bis 1790 noch Fürst des Heiligen Römischen Reichs. Zu dieser Zeit besaß das Bistum die Lehensherrschaften Helfedange, Habondange und Hingsingen, die Herrschaften La Garde, Türkstein und Chatillon, die Grafschaft Rixingen, die Burgen Remilly, Vic, Freiburg im Breisgau, Baccarat und Rambervillers.
Seit dem 19. Jahrhundert
Das Bistum Metz ging in der Französischen Revolution unter, wurde 1801 wieder hergestellt, 1802 dem Erzbistum Besançon unterstellt und 1874 - nach dem Deutsch-Französischen Krieg - exemt. Von deutscher Seite aus wurde es den deutschen Bistümern gleichgestellt, galt jedoch immer als ein Ausnahmegebiet. Mit seinem erneuten Fall an Frankreich 1918 verlor es wieder das Recht der freien Bischofswahl. Es bildet jedoch noch immer gemeinsam mit dem Erzbistum Straßburg ein kirchliches Ausnahmegebiet in Frankreich, weil die beiden Bistümer 1905, als in Frankreich die strikte Trennung von Kirche und Staat durchgeführt wurde, nicht Teil des französischen Staatsgebietes waren. So wird in beiden Bistümern (wie auch in den evangelischen Kirchen im Elsaß und in Lothringen) eine Kirchensteuer erhoben, im Gegensatz zu den sonstigen Bistümern des Landes.
Siehe auch
Literatur
- Hans-Walter Hermann (Herausgeber): Die alte Diözese Metz. L' ancien Diocèse de Metz, Kirchengeschichte des mittelalterlichen Bistums Metz in: Veröffentlichungen der Kommission für saarländische Landesgeschichte und Volksforschung 19, Saarbrücken 1993.
- Aloys Ruppel: Metz als bischöfliche und freie Stadt. Sonderabzug aus dem Werke "Lothringen und seine Hauptstadt", S. 316-342. Metz, Lothringer Verlags- und Hilfsverein, 1913.
Weblinks
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