Bäckerin

Bäckerin

Bäcker (maskulinum) ist eine Berufsbezeichnung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt durch das Backen von Brot, Brötchen, Kleingebäck und feinen Backwaren verdienen.

Symbol des Backhandwerks / der Bäckerinnung

Der Bäcker zählt zu den Handwerksberufen. Nach einer meist dreijährigen Berufsausbildung im Bäckerhandwerk wird vor der regional zuständigen Innung die Gesellenprüfung abgelegt. Direkt im Anschluss besteht für den Bäckergesellen die Möglichkeit, sich an einer Fachschule weiterzubilden und anschließend vor der Handwerkskammer die Meisterprüfung abzulegen. Diese Ausbildung kann in einer Meisterschule (z. B. in Olpe) oder bei der örtlichen Innung gemacht werden. Die früher erforderliche dreijährige Gesellenzeit als Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist weggefallen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung erwirbt man das Recht, den Beruf des Bäckers selbstständig auszuüben und Lehrlinge (in Österreich und der Schweiz) bzw. Auszubildende (in Deutschland) in diesem Beruf auszubilden.

Der Schutzpatron der Bäcker ist der Heilige Nikolaus.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Mittelalterliche Darstellung eines Bäckers
Bäckergesellenbrief 1801
Bäcker

Das Handwerk des Bäckers teilte sich früher noch in

Diese Unterscheidung wurde als erstes in Preußen 1752 aufgehoben, da sie zu ständigen Reibereien, auch zum Nachteil der Kundschaft führte. Der Bäckerberuf gehörte zu den "freien, geschenkten und ungeschlossenen" Handwerken. Die Befugnis eines Meisters, zu backen, hieß die (Back-) Gerechtigkeit oder auch die Bank. Bereits im römischen Recht wurden die Bäcker zu eigenen Korporationen vereinigt und im Mittelalter wurde durch Erteilung von Privilegien die Bildung von Bäckerinnungen vorangetrieben. Ihren Rechten entsprachen jedoch bestimmte Pflichten. So sollten die Bäcker durch die Bereitstellung ständig vorhandener Mehlvorräte allgemeinen Notständen vorbeugen helfen.

In Paris und in einigen französischen Départements wurden die Bäcker 1801 zu geschlossenen Korporationen unter der Leitung von Syndikaten vereinigt. Für den Betrieb war dann eine obrigkeitliche Genehmigung erforderlich. Eine besondere Bäckereikasse hatte die Ausgleichung der Brotpreise zum Zweck, indem aus derselben in teuren Zeiten Vorschüsse an die Bäcker geleistet wurden. Diese Einrichtung bestand bis 1863.

Die deutsche Gewerbeordnung gab schließlich das Bäckergewerbe frei. Nach § 73 konnten jedoch die Bäcker angehalten werden, Preis und Gewicht ihrer Waren am Geschäft zur Kenntnis des Publikums zu bringen.

Der Verkauf der Backwaren erfolgte traditionell in den Läden der Bäckermeister, die als Familienbetrieb geführt wurden. Diese Bäckereien bezogen das Mehl von den örtlichen Müllern. Mit der Industrialisierung entstanden vermehrt Großbäckereien, die neben frischen Backwaren auch Tiefkühlteiglinge in sogenannten Backstraßen produzierten. Die örtlichen Bäckereien übernahmen vermehrt, anfänglich als Sortimentserweiterung gedacht, nur noch das Aufbacken dieser Teiglinge und den Verkauf dieser Backwaren, neben Produkten aus eigener Herstellung. Gleichzeitig wurden diese Backwaren als auch Fertigprodukte vermehrt in Supermärkten und Tankstellen angeboten. Aufgrund des zunehmenden Preisdrucks, bedingt durch eine große Konkurrenz, mussten in den letzten 20 Jahren viele traditionelle Bäcker ihren Betrieb aufgeben oder wurden von Filialketten übernommen. In den Vorstädten, den Bahnhöfen und großen Einkaufszentren haben sich in jüngster Vergangenheit Discounter durchgesetzt, die die Tiefkühlteiglinge im Verkaufsraum aufbacken.

Unterscheidung zwischen Bäcker und Konditor

Die Bezeichnung Bäcker wird umgangssprachlich manchmal auch für den Beruf des Konditors (Zuckerbäcker) verwendet. In Deutschland handelt es sich aber um separate Berufe, für die verschiedene Gesellenprüfungen gemacht werden müssen. Viele Bäckereien produzieren auch Produkte, die zum Handwerk des Konditors gehören. Bäcker, die in solchen Bäckereien gelernt oder gearbeitet haben, werden als "Bäcker mit Konditoreierfahrung" bezeichnet.

Siehe auch

Weblinks


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