- Benedikt Hopmann
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Benedikt Hopmann (* 11. August 1949 in Münster (Westfalen)) ist ein deutscher Politiker der Alternativen Liste und Jurist. Überregional bekannt wurde er als Rechtsanwalt im Fall Emmely.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Hopmann wuchs im westfälischen Münster auf. Nach dem Schulbesuch lebte Hopmann zunächst zu Beginn der 1970er-Jahre als Straßenmusikant. Hieran anschließend zog er nach Berlin und begann eine Tätigkeit als Hilfsarbeiter bei den Deutschen Telefonwerken. Es folgte eine Arbeitstätigkeit als Schweißer im Wagonbau und schließlich eine Ausbildung zum Betriebsschlosser. Er engagierte sich gegen eine Welle von betriebsbedingten Kündigungen. In der Folge wurde er Anfang der 1980er in den Betriebsrat gewählt und schließlich zum Betriebsratsvorsitzender. Dort setzte Hopmann sich für die Einführung der 35-Stunden-Woche ein. Er engagierte sich in Berlin-Kreuzberg in der Mieterberatung. 1980 wurde er dann in die Bezirksverordnetenversammlung und schließlich schließlich als Abgeordneter in das Berliner Abgeordnetenhaus gewählt. Im Abgeordnetenhaus war er 1989/1990 Fraktionssprecher der Alternativen Liste für Arbeit und Betriebe. Nach der Wiedervereinigung schied er 1991 aus dem Abgeordnetenhaus aus.
Tätigkeit als Rechtsanwalt
Hopmann begann im Alter von 45 Jahren Jura an der Freien Universität Berlin zu studieren und wurde nach dem Referendariat und dem zweiten Staatsexamen Rechtsanwalt.[1] Er ist vor allem im Bereich des Arbeitsrechts tätig.[1]
Zunächst betätigte Benedikt Hopmann sich für zwei Jahre in einer großen Kanzlei, machte sich dann aber mit einem Partner selbstständig.[1] Er vertrat die als „Emmely“ bekannt gewordene Kassiererin, die wegen der möglichen Unterschlagung von Pfandbons im Werte von 1,30 € durch eine Verdachtskündigung ihren Arbeitsplatz verlor.[2] 2010 obsiegte er schließlich vor dem Bundesarbeitsgericht.[3] In einem anderem Fall vertrat er eine Altenpflegerin, der wegen der öffentlichen Kritik interner Missstände bei ihrem Arbeitgeber gekündigt worden war. Nachdem die Pflegerin bereits vor dem Bundesarbeitsgericht unterlegen war und das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen hatte klagte Hopmann erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. am 21. Juli 2011 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die Pflegerin in ihrem Recht auf Meinungsfreiheit verletzt worden sei.[4]
Weblinks
- Daniela Kuhr: Der Mann hinter Emmely In: Süddeutsche Zeitung vom 10. Juni 2010
- Claudia von Zglinicki: Aus Erfahrung klug In: Ver.di PUBLIK, Ausgabe 01/02
Einzelnachweise
- ↑ a b c Claudia von Zglinicki: Aus Erfahrung klug In: Ver.di PUBLIK, Ausgabe 01/02
- ↑ Daniela Kuhr: Der Mann hinter Emmely, Süddeutsche Zeitung vom 10. Juni 2010.
- ↑ Gericht kippt Kündigung, Süddeutsche Zeitung vom 10. Juni 2010.
- ↑ „Auch Schwache können mächtig sein“, Der Tagesspiegel vom 21. Juli 2011.
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