Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW)

Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW)

Die Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) (bis 2009: Filmbewertungsstelle Wiesbaden) wurde am 20. August 1951 auf Beschluss der Kultusministerkonferenz gegründet.[1] Aufgabe der FBW ist es, Filme auf ihre besondere künstlerische, dokumentarische oder filmhistorische Bedeutung zu prüfen und herausragende Leistungen mit den Prädikaten wertvoll und besonders wertvoll auszuzeichnen. Sie hat ihren Sitz in Wiesbaden.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben und Tätigkeit

Siegel der FBW
Prädikatskarte der FBW von 1984

Die FBW ist eine Einrichtung aller 16 Bundesländer mit dem Status einer Oberen Landesbehörde, die der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst untersteht. Sie prüft, ob ein Film mit den beiden Prädikaten „wertvoll“ und „besonders wertvoll“ ausgezeichnet werden kann. Die Prädikate sind Empfehlungen für Kinogänger und Mediennutzer und dienen Kindern und Eltern zur Orientierung, um aus dem entsprechenden Angebot (Kino, DVD) auszuwählen.

Der erste Film, der von der Bewertungsstelle geprüft wurde und ein Prädikat erhielt, war Peter Lorres Regiedebüt Der Verlorene.

Die FBW finanziert ihre Arbeit durch die Erhebung von Gebühren, die für die Begutachtung durch die Jury erhoben werden. Die Jurys der FBW sind unabhängig. Prädikats-Filme genießen Steuerermäßigung und können besonders gefördert werden (Referenzförderung).

Die Rechtsgrundlage der FBW ist die Verwaltungsvereinbarung vom 1. Januar 1994.

Die FBW sollte nicht mit der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) verwechselt werden. Diese ist z.B. für die Altersfreigabe, nicht jedoch für eine künstlerische Bewertung zuständig.

Beurteilung

Die Prädikate der FBW werden von einer Jury vergeben; es gibt derzeit 69 Gutachter. Sie kommen aus allen Bundesländern und werden durch die einzelnen Bundesländer für die Dauer von drei Jahren berufen. Sie sind ausgewiesene Filmfachleute und sind ehrenamtlich für die FBW im Einsatz. Sie sind unabhängig. Ihre Namen sind öffentlich [2]. Eine Jury besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Die Zusammensetzung ist jedes Mal anders.

Die Gutachter beurteilen die Filme nach ihrer Qualität. Die Kriterien sind:

  • Stoff: Fabel, Originalität, Bedeutung; Zeitkritischer Gehalt; Sachliche Richtigkeit
  • Form: Drehbuch (Aufbau, Stil); Regie (Stil, Dramaturgie, Umsetzung ins Bild, Sprache, Tonregie, Choreographie); Besetzung und Darstellung; Kamera (Führung, Bildausschnitt, Qualität der Fotografie, Blickpunkt und Bewegungen der Kamera); Schnitt; Bauten und Ausstattung (Szenenbild, Stil, Kostüme, Masken); Besondere Techniken (Bildformat, Trick, Blenden, Montage)
  • filmische Gestaltung: Verhältnis zwischen Stoff und Form; Angemessenheit der Gestaltungsmomente; Erfindung und Originalität; Künstlerische Gestaltung im Zusammenhang mit den sittlichen Grundlagen der Kultur

und zwar immer innerhalb des jeweiligen Genres. Bei der Beurteilung eines Films ist der Anspruch zu beachten, den er nach Stoff und Gattung erhebt. Der erkennbare Schwierigkeitsgrad der filmischen Realisierung soll berücksichtigt werden.

Die FBW beurteilt beständig auch Kurzfilme. An den Filmhochschulen werden die Kurzfilm-Prädikate hoch gehandelt, sie haben schon manche Karriere mit angeschoben.

Kein Prädikat

Die Verfahrensordnung der FBW regelt auch, welche Filme von der Bewertung ausgeschlossen sind bzw. kein Prädikat erhalten können.

Kein Prädikat erhalten demnach Filme, die

  1. „gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen, oder Persönlichkeitsrechte oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen“,
  2. „auf die Wiedergabe unmittelbarer Tagesaktualität beschränkt sind, ohne dass filmkünstlerische Gestaltungsmerkmale erkennbar sind“ (z.B. Wochenschauen),
  3. „erkennen lassen, dass sie der kommerziellen Werbung dienen“ (hiervon nicht betroffen sind Industrie- und PR-Filme),
  4. „der Wahlpropaganda oder in herabwürdigender Weise der politischen Propaganda dienen“ oder
  5. „in einem so mangelhaften technischen Zustand vorgelegt werden, dass die Identität der zu begutachtenden mit der auszuwertenden Fassung nicht mehr gewährleistet scheint“.

Zahlen und Fakten

Im Jahr 2007 starteten 498 Filme in den deutschen Kinos. Davon wurden 150 Filme der FBW-Jury vorgestellt. Die Filmbewertungsstelle vergab 75-mal das Prädikat besonders wertvoll und 54-mal das Prädikat wertvoll. Von 193 zur Bewertung bei der FBW eingereichten Kurzfilme wurden 44 Filme mit dem Prädikat besonders wertvoll und 78 Kurzfilme mit dem Prädikat wertvoll ausgezeichnet.

Für die Altersfreigabe von Filmen ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zuständig, die ihren Sitz ebenfalls in Wiesbaden hat.

Kritik

Da die Prädikatsvergabe unter Umständen erheblichen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg eines Films haben kann, akzeptierten Filmschaffende in den 50er Jahren in vier Fällen auch Schnitt- oder Korrekturvorschläge der Behörde. Eine besonders bekannte Kontroverse in dieser Hinsicht war im Jahr 1959 diejenige mit Bernhard Grzimek um dessen Dokumentarfilm Serengeti darf nicht sterben. Die FBW wollte Grzimeks Film das Prädikat „wertvoll“ nur verleihen, wenn dieser zwei inhaltliche Änderungen vornehmen würde. Der Tierfilmer fasste dies als Zensur auf und reichte bei der FBW einen Widerspruch ein. In einer neu zusammengestellten Jury, unter der Leitung des FAZ-Mitbegründers Karl Korn, wurde dem Film schließlich das Prädikat "wertvoll" verliehen, ohne dass Korrekturen am Schnitt vorgenommen wurden. Seit den 60er Jahren gab es keine Schnittempfehlungen mehr.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.fbw-filmbewertung.com/historie
  2. vgl. Die FBW-Jurymitglieder. In: www.fbw-filme.de. FBW, abgerufen am 16. August 2008.
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