- Emil Niethammer
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Emil Niethammer (* 6. Mai 1869 in Stuttgart; † 19. Februar 1956 in Tübingen) war ein deutscher Jurist und Landtagsabgeordneter.
Inhaltsverzeichnis
Werdegang
Der Vater war Rechtsanwalt. Niethammer war evangelischer Konfession . Nach dem Abitur an einem Stuttgarter Gymnasium studierte er Rechtswissenschaften in Tübingen. Dort war er seit 1889 Angehöriger, später Ehrenmitglied des Corps Rhenania.[1] Seine erste juristische Staatsprüfung bestand er 1893 mit "3a", wie auch die zweite 1897.
1897 trat er in den württembergischen Justizdienst als Amtsanwalt und Hilfsrichter. Stellvertretender Amtsrichter in Schwäbisch Gmünd wurde er 1899 und 1901 dort Amtsrichter. 1905 wurde er Landrichter in Ellwangen. Im April 1914 wurde in Stuttgart Landgerichtsrat. Von 1914 bis 1918 nahm er am Ersten Weltkrieg teil, zuletzt im Range eines Majors. Nach dem Krieg wurde er mit der Führung der Geschäfte des Generalstaatsanwalt in Stuttgart beauftragt. Neujahr 1921 wurde er zum Landgerichtsdirektor befördert. Im April 1921 wurde er Hilfsarbeiter bei der Reichsanwaltschaft. Reichsanwalt wurde er im Oktober 1922. Er war beispielsweise der Ankläger beim Organisation Consul-Prozess 1924 vor dem Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik, in der sein anstößiges Plädoyer, vom Verteidiger Walter Luetgebrune wegen seiner "Objektivität" gepriesen wurde.[2] Auf die Richterbank des Reichsgerichts wechselte er im Februar 1930. Er war bis 1937 als Reichsgerichtsrat tätig. Der NSDAP schloss er sich nicht an, erhielt aber 1938 von der "Stoßtruppfakultät" der Universität Kiel einen Ehrendoktor. 1935 bis 1938 war er Mitglied der amtlichen Kommissionen für die Erneuerung des Strafrechts im Sinne des Regimes[3]und war von 1940 bis 1945 Gutachter in der Reichs- und Landesgesetzgebung. 1944 wurde er zum Honorarprofessor an der Universität Tübingen ernannt, wo er Strafrecht und Strafverfahrensrecht lehrte.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs war er 1946 Alterspräsident des ersten Württembergischen Landtags und wurde im selben Jahr Mitglied der CDU. Niethammer gehörte als Abgeordneter der CDU dem Landtag für Württemberg-Hohenzollern an. Nach dem Tod Eugen Boeckmanns wurde er zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Tübingen ernannt und legte gemäß der Verfassung des Landes am 31. Oktober 1947 sein Mandat nieder. Am 1. Juni 1950 trat er in den Ruhestand. Noch 1953 wurde er zum zweitenmal in eine "Große Strafrechtskommission" geholt, wo er mit anderen im Regime verstrickten Juristen wie Dreher, Mezger Welzel oder Fränkel saß. Niethammer war Mitherausgeber der Deutschen Rechtszeitschrift und seit 1946 auch der Süddeutschen Juristenzeitung. Er war Mitarbeiter des Kommentars von Justus von Olshausen zum Reichsstrafgesetzbuch und des Kommentars Löwe-Rosenberg zur Reichsstrafprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz.
Ehrungen
- 1938: Ehrendoktor der Universität Kiel
- 1952: Verdienstkreuz (Steckkreuz) der Bundesrepublik Deutschland
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Corpslisten 1960, 128, 341
- ↑ Rudolf Heydeloff: "Staranwalt der Rechtsextremisten. Walter Luetgebrune in der Weimarer Republik", in Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 32, Nr. 4 (1984) (PDF), S. 393ff.
- ↑ Lothar Gruchmann: "Justiz im Dritten Reich 1933 - 1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner", 3. verbesserte Auflage München 2001, S. 68.
Literatur
- Eduard Kern: Emil Niethammer zum 80. Geburtstag, in: Süddeutsche Juristen-Zeitung 4, 1949, Sp. 441–442.
- Hermann Weinkauff: Emil Niethammer, in: Juristische Zeitschrift 1956, S. 230.
- Emil Niethammer. In: Deutsche Biographische Enzyklopädie. Bd. 7, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, München 2007, S. 466.
- Munzingers Internationales Biographisches Archiv 18/1956 vom 23. April 1956.
- Frank Raberg: Niethammer, Emil. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 19, Duncker & Humblot, Berlin 1999, S. 246 f.
- Friedrich Karl Kaul, Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933-1945), Ost-Berlin 1971, S. 283.
Weblinks
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