- Justizanstalt Garsten (Außenstelle Steyr)
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Die Außenstelle Steyr der Justizanstalt Garsten ist ein Gerichtliches Gefangenenhaus in der Statutarstadt Steyr in Oberösterreich (Berggasse 6). Sie ist als gerichtliches Gefangenenhaus dem Landesgericht Steyr angeschlossen. Das Gefängnis ist die kleinste Haftanstalt Österreichs und dient der Unterbringung von Freigängern und Insassen im gelockerten Vollzug. Bis April 2010 war es eine eigene selbständige Justizanstalt.
Geschichte
Die Errichtung der einstigen Klosteranlage, in der sich das Gefangenenhaus heute befindet, wird auf 1646 datiert. Erbaut wurde das Kloster ursprünglich für einen Cölestinerinnen-Orden. Dem großen Stadtbrand im Jahr 1727 fiel auch das Kloster zum Opfer. Nach dem Neubau der zerstörten Anlagen wurde das Kloster noch einige Jahre von einem Ursulinerinnenorden weitergeführt. Unter dem Reformer Kaiser Josef II wurde es aufgehoben, worauf die Stadt im Jahr 1786 das Gebäude übernahm und in ein Theater umbaute. In den nun noch verbliebenen Gebäudeteilen wurde die erste Strafanstalt eingerichtet. Diese wurde 1857 in staatliche Verwaltung übergeben und dem Kreisgericht Steyr organisatorisch angeschlossen. Seit diesem Jahr bestand die Justizanstalt Steyr als kleinste eigenständige Strafanstalt Österreichs und gleichzeitig als einzige Justizanstalt, die sich nicht im Besitz der Justizverwaltung oder der Bundesimmobiliengesellschaft, sondern im städtischen Besitz befand.
Auf insgesamt 63 Planhaftplätze kamen zum Stichtag 30. August 2007 genau 59 Strafgefangene. Das entsprach einer Gesamtauslastung von 93,65 %.[1] Diese Haftplätze waren für den Vollzug der Untersuchungshaft sowie von Strafhaften bis zu einer Gesamtlänge von 18 Monaten vorgesehen. Zudem konnten auch Verwaltungsstrafhäftlinge in dem Gebäude untergebracht werden. Es war für männliche Erwachsene und Jugendliche vorgesehen.
Aufgrund der geringen Größe der Anstalt sowie der Lage inmitten der Innenstadt von Steyr wurde immer wieder die Sinnhaftigkeit des Bestehens einer eigenen Justizanstalt hinterfragt. Bereits im Jahr 1997 gab es Pläne seitens des Bundesministeriums für Justiz, sie auf das Gebiet der Justizanstalt Garsten auszusiedeln. Dies wurde aber nach größerem Widerstand und abermaliger Prüfung wieder fallen gelassen.[2] Seit 13. April 2010 ist das Gefangenhaus Steyr jedoch endgültig eine Außenstelle von Garsten. Die Zahl der Haftplätze blieb gleich. Untersuchungshäftlinge sind seitdem in Garsten untergebracht und in Steyr Freigänger und Insassen im gelockerten Vollzug. [3]
Einzelnachweise
- ↑ Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Justiz zum Thema Aktuelle Häftlingszahlen.
- ↑ Anfragebeantwortung des Bundesministers für Justiz zum Thema Auflassung des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Steyr.
- ↑ Justizwache.info.at Angesehen am 18. September 2010
Weblinks
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