Maria Grevesmühl

Maria Grevesmühl

Maria Grevesmühl (* 1936 in Bremen; † 28. Oktober 1996 ebenda) war eine deutsche Violinistin und Hochschuldozentin.

Leben

Sie war die jüngste Tochter des berühmten Konzertmeisters und Musikpädagogen Hermann Grevesmühl und wuchs in wohlhabenden Verhältnissen auf. Über ihren Vater kam sie bereits früh mit dem Geigenspiel in Kontakt und erfuhr später einer Ausbildung an diesem Instrument. Zwar trat sie in der Folge oft als Solistin auf und gastierte auch im Ausland, entschied sich dann jedoch für eine Hinwendung zum Lehrberuf. 1972 erwarb sie für 200.000 Deutsche Mark eine Stradivari-Violine aus dem Jahr 1694. Mehr als 20 Jahre wirkte sie anschließend am Konservatorium sowie an der daraus hervorgegangenen Hochschule für Künste Bremen als Musikprofessorin. Für ihre Studenten gründete sie an der Hochschule ein Kammerorchester.

Sie war unverheiratet und blieb kinderlos.

Tod

In den Abendstunden des 28. Oktober 1996 starb Grevesmühl in Folge eines Treppensturzes am Bahnhof Bremen-Schönebeck, nachdem sie nach einer abendlichen Probe mit dem Vorortzug aus dem Stadtzentrum nach Hause gefahren war. Sie erlitt einen Schädelbasisbruch sowie sehr schwere Verletzungen im Gesicht. In ihrer Handtasche fanden sich Schmuck und Bargeld, die Stradivari jedoch war gestohlen worden, weshalb die Ermittlungsbehörden schnell von einem Verbrechen ausgingen. Das Kommissariat 31 der Kriminalpolizei wurde mit einer 14-köpfigen Mordkommission aktiv und eine Belohnung von 60.000 DM für Hinweise ausgesetzt. Der Fall erregte bundesweit große Aufmerksamkeit und wurde in den Medien breit rezipiert. Am 6. November erfolgte die Beisetzung Grevesmühls auf dem Friedhof Alt-Aumund.

Die Ermittlungen begleitete ein Kamerateam von Radio Bremen, das für die Dokumentarfilmreihe Unter deutschen Dächern aufzeichnete. Zwei Tage nach der Tat konnte – im Beisein der Journalisten – der Rumäne Marin Boaca (* 1965) als Tatverdächtiger verhaftet werden. Er hatte versucht, die Violine an einen Bremer Hehler zu verkaufen. Dieser informierte die Polizei. Boaca war als Taschen- und Ladendieb bereits einige Male polizeilich in Erscheinung getreten, wegen Raubes und Körperverletzung vorbestraft sowie mehrfach ausgewiesen, abgeschoben und wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Als die Beamten bei ihm eine Visitenkarte von Grevesmühls Student Vali Vasile Dárnea fanden, gab Boaca an, lediglich in dessen Auftrag gehandelt zu haben. Auch diese Aussage sowie eine spätere Vernehmung nahmen die Medienvertreter heimlich auf. Ferner wohnten sie der Obduktion des Opfers und Hausdurchsuchungen von Dárneas Wohnung bei. Im Zuge dessen integrierten sie private Foto-und Videoaufnahmen von ihm in ihren Film. Während der Aufnahmen bedrängten die Polizisten Dárnea massiv, da sie in ihm den Hauptdrahtzieher der Tat sahen. Diese Ansicht wurde von vielen Pressevertretern geteilt. Schnell kam es zu einer medialen Vorverurteilung des Studenten. Boaca verstrickte sich jedoch zunehmend in Widersprüche. So behauptete er zunächst, die Dozentin gestoßen zu haben, revidierte seine Aussage aber dann dahingehend, ihr lediglich die Geige abgenommen zu haben. Dabei müsse sie vor Schreck gestolpert sein. Drei Monate nach seiner Verhaftung wurde der Violinstudent mangels dringenden Tatverdachts aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Strafkammer II des Landgerichts Bremen, vor der später auch die Verhandlung stattfinden sollte, hatte festgestellt, dass zwei vom Fernsehen begleitete Hausdurchsuchungen bei ihm rechtswidrig waren, da keine richterliche Anordnung vorlag und auch nicht Gefahr im Verzug war. Das Landgericht Hamburg verfügte zudem, dass mehrere Passagen des von Radio Bremen produzierten Films Der Fall Stradivari nicht ausgestrahlt werden dürfen. Am 28. Mai 1997 wurde die Reportage von Dirk Blumenthal erstmals im Ersten gesendet.

Dárneas Strafverteidiger warf der Polizei in seinem Plädoyer vor, einzelne Beamte hätten sich von der „vom Fernsehen inszenierten Dramatik hinreißen lassen“ und wären der „Suggestion einer von ihr [der Polizei] mitgeschaffenen Dramatik erlegen“. Tatsächlich fiel in Pressekonferenzen teilweise eine sehr unsachlich-boulevardistische Sprachwahl der Polizisten auf. So war beispielsweise lapidar vom „Schubser“ sowie vom „Geiger“ die Rede. Im Mai 1998 wurde Boaca dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend zu 13 Jahren Haft wegen das Raubes mit Todesfolge verurteilt. Die vorsitzende Richterin sprach dagegen Dárnea, für den drei Jahre Haft gefordert worden waren, in allen Anklagepunkten frei.

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