- Mecklenburg (Adelsgeschlechter)
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Mecklenburg ist der Name mehrerer ursprünglich mecklenburgischen, später auch schwedischer und preußischer Adelsgeschlechter.
Inhaltsverzeichnis
Geschlechter
von Mecklenburg (1742)
Herzog Friedrich Wilhelm erkannte aus seinen zahlreichen Affären zwei Söhne an und verlieh ihnen den Familiennamen Mecklenburg: Friedrich Wilhelm, den Sohn der Tochter des Kanzlers Wedemann, und Carl Ludwig, den Sohn von Sophie Magdalene von Plüskow († 1703). Sie wurden als „Herren von Mecklenburg“ in den Reichsadelsstand erhoben. Mit Friedrich Wilhelms Söhnen starb die von ihm gestiftete Linie aus. Carl Ludwig von Mecklenburg, Oberstleutnant und Erbherr auf Zibühl, Lübzin und Karcheez wurde 1742 in die Mecklenburgische Ritterschaft aufgenommen. 1770 erlangten Friedrich Wilhelm, Carl Ludwig und Carl Friedrich, Gebrüder von Mecklenburg, auf Gülzow und Boldebuck, die Rezeption. Sie gaben an, die Nachkommen von Carl Ludwig von Mecklenburg zu sein, obwohl dann unklar ist, warum sie von neuem aufgenommen werden mussten.
Standeserhöhung
1863 erhielten die Brüder Claes und Axel von Mecklenburg (des Stammes der Herzöge zu Mecklenburg) aus der schwedischen Linie der Familie die Erlaubnis des schwedischen Königs, den Freiherrentitel zu führen. Heinrich von Mecklenburg (* 1771; † 1862) wurde am 20. August 1865 nach dem Recht der Erstgeburt in den preußischen Freiherrenstand erhoben, der an den Besitz des Familienfideikommiss gebunden war.
von Mecklenburg (1871)
Ein weiteres Adelsgeschlecht von Mecklenburg geht zurück auf Ludwig Mecklenburg (urkundlich 1821; † 1849). Er war großherzoglich mecklenburg-schwerinischer Forstmeister in Zickhusen. Sein Sohn Friedrich Mecklenburg erhielt als königlich preußischer Major im Kürassierregiment 3 am 16. Juni 1871 in Berlin den erblichen preußischen Adelsstand als „von Mecklenburg“. Ob eine (uneheliche) Abstammung vom Herzogshaus besteht, ist zwar wegen des Familiennamens, geographischer und sozialer Herkunft des Stammvaters und Elementen des 1871 verliehenen Wappens nahegelegt, aber nicht nachgewiesen.
Besitzungen
- Boldebuck, heute Ortsteil von Gülzow-Prüzen 1725-1789
- Gülzow, heute Gülzow-Prüzen 1736-1786
- Karcheez, heute Ortsteil von Gülzow-Prüzen 1725-1808
- Katelbogen, heute Ortsteil von Baumgarten (Warnow) 1786-1791
- Lübzin, heute Ortsteil von Warnow (bei Bützow) 1736-1786
- Mühlengeez, heute Ortsteil von Gülzow-Prüzen 1725-1831
- Schlackendorf 1801-1803
- Volksdorf bei Grimmen
- Wieschendorf, heute Ortsteil von Hohenkirchen (Mecklenburg) 1833-1945 (Enteignung), 1990 zurückerworben[1]
- Zibühl, heute Ortsteil von Dreetz (Mecklenburg) 1736-1795
- Familienfideikommiss in Pommern 1880[2]: Pantlitz, Ahrenshagen, Todenhagen und Neuenlübke im Kreis Franzburg, heute Ortsteile von Ahrenshagen-Daskow
- Ljung[3], Östergötland, Schweden 1862-1906
Prozess
Karl Friedrich von Mecklenburg (* 23. Dezember 1784 in Lübzin) war zunächst Offizier in der preußischen Armee, lebte dann aber seit 1818 durchgehend in Paris. Durch geschickte Investitionen in französische Eisenbahn-Aktien und belgische Kohlegruben erwarb er sich ein beträchtliches Vermögen von über 1 Million Francs. Als er am 20. Juni 1854 unverheiratet und ohne leibliche Nachkommen in Paris starb, kam es über sein Erbe zu einem größeren und seinerzeit berühmten[4] Rechtsstreit. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob französisches oder preußisches Recht bei der Ermittlung der Erben anzuwenden sei. Nach französischem Recht war eine Großnichte in Stuttgart erbberechtigt, nach preußischem Recht hingegen nicht. Wegen seiner Präzedenzbedeutung im Erbfolgerecht wurde der Fall 1856 von August Ludwig Reyscher veröffentlicht, der in seinem Gutachten das Anrecht der Großnichte bejahte.[5]
Wappen
- Das Wappen von 1742 entspricht dem herzoglichen Stammwappen. Es zeigt in Gold einen vorwärtsgekehrten schwarzen Büffelkopf mit herabhängendem Halsfell, silbernen Hörnern und roter Krone. Auf dem gekrönten Helm mit schwarz-goldenen Decken ein oben mit Pfauenfedern bestecktes Schirmbrett von fünf (blau, golden, rot, silbern, schwarz) Stäben, auf denen ein Büffelkopf liegt. Im Zusammenhang mit der Erhebung in den preußischen Freiherrenstand erfolgte 1865 eine Wappenmehrung durch zwei schwarze Büffel als Schildhalter.
- Das Wappen von 1871 zeigt in von Rot und Gold geteiltem Schild einen vorwärtsgekehrten, gekrönten, rot-bezungten, silbern-bewehrten, schwarzen Büffelkopf. Auf dem gekrönten Helm mit rechts schwarz-goldenen, links rot-goldenen Decken das Eiserne Kreuz vor zwei aufwärts geschrägten Ulanenlanzen mit von Blau und Gold geteilten Fähnlein zwischen zwei von Rot und Gold geteilten Büffelhörnern. Das Wappen ist ein in doppelter Hinsicht „redendes“: zum einen verweist es auf den Namen, da es wie die Mecklenburger Herzöge den Mecklenburger Stierkopf zeigt, zum anderen verweist es auf die Stammheimat im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, da es eben nicht nur den Mecklenburger Stierkopf, sondern auch die Elemente des Wappens der Schweriner Grafen zeigt.
Namensträger
- Philipp von Mecklenburg († 1841), schwedischer Generalmajor
Literatur
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelige Häuser B, Band III, Gesamtreihe Band 17, 1958, Seiten 312-316
- Gustav von Lehsten: Der Adel Mecklenburgs seit dem landesgrundgesetzlichen Erbvergleiche (1755). Rostock 1864, S. 165f.
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band VIII, Band 113 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1997, ISSN 0435-2408
Weblinks
Commons: Mecklenburg family – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienEinzelnachweise
- ↑ Wieschendorf auf gutshaeuser.de, abgerufen am 25. Juni 2011
- ↑ Nach Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser 30 (1880), S. 502
- ↑ Schloss Ljung in der schwedischen Wikipedia
- ↑ Joseph Euler: Handbuch des Notariats in Preußen: nebst der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Gerichte und mit Rücksicht auf das übrige Deutschland, Frankreich und andere Länder. Band 1, Düsseldorf: Schaub (Schöpping) 1858, S. 264
- ↑ August Ludwig Reyscher: Der Rechtsstreit zwischen den Verwandten des zu Paris gestorbenen Karl Friedrich v. Mecklenburg: Erbfolgerecht, zunächst gerichtliche Zuständigkeit betreffend. Stuttgart: J.B. Metzler 1856 (Digitalisat)
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