Landkreis Franzburg-Barth

Landkreis Franzburg-Barth
Das Kreisgebiet 1905

Der preußische Landkreis Franzburg-Barth (vor 1928 Landkreis Franzburg, ab 1945 Landkreis Stralsund) ist ein ehemaliger Landkreis in der Provinz Pommern, seit 1946 im Land Mecklenburg-Vorpommern, und bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1952. Er umfasste am 1. Januar 1945 die vier Städte Barth, Damgarten, Franzburg und Richtenberg sowie 72 weitere Gemeinden und einen Gutsbezirk. Das ehemalige Kreisgebiet gehört heute zum Landkreis Nordvorpommern in Mecklenburg-Vorpommern.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Das Kreisgebiet bildete den westlichsten Zipfel Pommerns und das Umland der Stadt Stralsund. Er lag an der Küste der Ostsee und umfasste die Halbinseln Zingst und Darß (nicht jedoch das zu Mecklenburg gehörende Fischland), die Insel Bock und die Inselgruppe Kleine Werder sowie die Wasserflächen der Darß-Zingster Boddenkette (Saaler, Bodtstedter und Barther Bodden sowie den Grabow). Im Osten reichte das Kreisgebiet bis zum Strelasund, der das pommersche Festland von der Insel Rügen trennt.

Im Westen grenzte der Landkreis an Mecklenburg-Schwerin, ab 1933 an das vereinigte Land Mecklenburg (Amt Rostock), im Süden an den pommerschen Kreis Greifswald, im Osten an die kreisfreie Stadt Stralsund.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand 1818 der Kreis Franzburg im Regierungsbezirk Stralsund (das erst 1815 preußisch gewordene Schwedisch-Pommern) in der preußischen Provinz Pommern. Er umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Barth, Franzburg und Stralsund. Das Landratsamt war in Franzburg.

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

1874 schied die Stadtgemeinde Stralsund aus dem Kreis Franzburg aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis.

Freistaat Preußen

Am 1. Oktober 1925 wurde das Landratsamt von Franzburg nach Barth verlegt. Nach einem schweren Brand im bisherigen Landratsamt in Franzburg war es zu politischen Diskussionen über den künftigen Kreissitz gekommen. In der entscheidenden Kreistagssitzung hatte sich Franzburg nicht mit dem Verbleib des Landratsamtes in der Stadt gegen die Alternativstandorte Barth und Stralsund durchsetzen können. Den Zuschlag als neuen Standort des Landratsamtes erhielt Barth. [1]

Am 1. Februar 1928 erhielt der Kreis Franzburg die Bezeichnung Franzburg-Barth.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Franzburg-Barth entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf einen aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Oktober 1932 wurde der Regierungsbezirk Stralsund aufgelöst und an den Regierungsbezirk Stettin angeschlossen.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Franzburg-Barth entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Land Mecklenburg

1945 wurde die Kreisverwaltung in die Stadt Stralsund verlegt und der Name des Kreises in Landkreis Stralsund geändert. Der Kreis gehörte nun zum durch die sowjetischen Besatzungsbehörden neu gegründeten Land Mecklenburg, das außer Mecklenburg auch die nach Abtrennung der deutschen Ostgebiete deutsch gebliebenen Teile Vorpommerns umfasste.

DDR / Bezirk Rostock

In der DDR fand 1952 eine große Verwaltungsreform statt, bei der die fünf Länder aufgelöst und durch 14 Bezirke sowie die meisten Landkreise durch kleinere Kreise ersetzt wurden. Dabei wurde auch der Landkreis Stralsund aufgelöst und im Wesentlichen auf die neuumschriebenen Kreise Stralsund-Land und Ribnitz-Damgarten verteilt, die, wie alle mecklenburgischen und pommerschen Küstenregionen, dem Bezirk Rostock zugeordnet wurden.

Mecklenburg-Vorpommern ab 1990

Das ehemalige Kreisgebiet gehört seit 1994 mit Ausnahme der nach Stralsund eingemeindeten Orte zum Landkreis Nordvorpommern, der seinerzeit aus den Kreisen Stralsund, Ribnitz-Damgarten und Grimmen gebildet wurde.

Kommunalverfassung bis 1945

Der Landkreis Franzburg gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Landräte

Ortsnamen

Die hergebrachten Ortsnamen wurden im Wesentlichen bis heute beibehalten. Nur einige kleinere Änderungen von Ortsnamen sind belegt, sie betreffen vor allem die C/K-Schreibweise wie etwa bei Cummerow (seit 1935 Kummerow) oder Carnin (heute Karnin).

Verweise

Weblinks

Fußnoten

  1. Jan Berg: Der Wettlauf um das Landratsamt 1925. In: Pommern. Zeitschrift für Kultur und Geschichte. Heft 1/2010, ISSN 0032-4167, S. 6–11.

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