- Oberamt Meisenheim
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Das Oberamt Meisenheim war zwischen 1816 und 1866 ein Amt der Landgrafschaft Hessen-Homburg mit Sitz in Meisenheim.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Das Oberamt Meisenheim wurde am 9. September 1816 aus dem Kanton Meisenheim, sowie die Gemeinden Bärenbach, Becherbach, Otzweiler und Hoppstädten gebildet. Gemäß Art. 49 der Schlussakte Wiener Kongress (Wiener Kongressakte) wurde das Oberamt Meisenheim Teil der Landgrafschaft Hessen-Homburg.
Es handelte sich um ein Kuriosum. Die Landgrafschaft bestand lediglich aus dem als Amt Homburg oder Herrschaft Homburg bezeichneten Stammgebiet von Hessen-Homburg im Raum Homburg vor der Höhe und dem geographisch an völlig anderer Stelle gelegenen Oberamt Meisenheim. Das Oberamt Meisenheim war darüber hinaus mit 176 Quadratkilometer Größe weitaus größer als das Amt Homburg selbst. Darüber hinaus galt unterschiedliches Recht. Während in Meisenheim französisches Recht galt, galt im Amt Homburg das bisherige Recht der Landgrafschaft.
Ein besonderes Problem stellten in Meisenheim die Zollgrenzen dar. Aufgrund der Kleinteiligkeit des Oberamtes war selbst der Handel mit Nachbarorten meist grenzüberschreitend. Als besonders drückend wurde der Zoll auf Salz empfunden, dass man aus dem nahegelegenen Bad Münster bezog.
Die französische Julirevolution von 1830 löste im Oberamt Meisenheim Aufstände aus. Die Demonstranten forderten einen Verzicht auf die Zollschranken. Der Stadtrat unter Stadtoberschulheiß Bonnet stellte die Ruhe wieder her, am 29. April 1832 brachen jedoch erneut Unruhen aus. Die Zollschranken und die niedrige Qualität des Salzes führten zu einem regelrechten Aufstand, den der Bürstenbinder Carl Kloninger anführte. Am 20. Mai setzten sich die Unruhen fort und Stadtoberschulheiß Bonnet ließ eine Bürgergarde bilden.
In Homburg hielt man die Maßnahmen für nicht ausreichend und entsandte Johann Georg Martin Reinhardt als Verwaltungschef im Oberamt. Dieser stellte die Ordnung mit harter Hand her und verbot am 27. Oktober 1832 den Preßverein.
1834 wurde Homburg im Deutschen Zollverein dem Zollgebiet des Großherzogtums Hessen und das Oberamt Meisenheim dem Zollgebiet Preußens zugeordnet.
1866 fiel die Landgrafschaft an Preußen. Mit Erlass vom 2. Februar 1867 wurde das Oberamt Meisenheim in den Regierungsbezirk Koblenz eingegliedert und später in den Kreis Meisenheim umgewandelt.
Politik
1832 bis 1872 war Johann Georg Martin Reinhardt Oberamtmann bzw. Landrat. Lediglich vom 6. April 1848 bis 1849 war er in Folge der Märzrevolution ein Jahr beurlaubt. Regierungsrat Dr. Christian Bansa war in dieser Zeit Verwaltungschef.
Nachdem der Landtag von Hessen-Homburg 1852 endgültig aufgelöst war, wurden ab 1853 Bezirksräte auf Ebene des Oberamtes gebildet. Die Mitglieder wurden teilweise gewählt und teilweise von Landgrafen ernannt. 4 Vertreter des Oberamtes Meisenheim bildeten (gemeinsam mit 4 Vertretern des Amtes Homburg) den Landesausschuss der Landgrafschaft.
Gebiet
Das Territorium gehört heute zu Rheinland-Pfalz.
Es umfasst mit der Stadt Meisenheim und den Ortsgemeinden Abtweiler, Breitenheim, Desloch, Hundsbach, Jeckenbach, Löllbach, Raumbach und Schweinschied den größeren Teil der Verbandsgemeinde Meisenheim;
von der Verbandsgemeinde Kirn-Land die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach, Heimweiler (mit den Ortsteilen Heimberg und Krebsweiler), Limbach, Meckenbach, Otzweiler sowie den Ortsteil Hochstädten der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun;
von der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim die Ortsgemeinden Bärweiler, Meddersheim, Merxheim, Kirschroth, Lauschied und Staudernheim;
sowie von der Verbandsgemeinde Lauterecken (Landkreis Kusel) die Ortsgemeinden Hoppstädten und Medard. [1]Literatur
- Karl Baumgart: Das Oberamt Meisenheim im Vormärz; Meisenheimer Hefte Nr. 40, 2000
Einzelnachweise
- ↑ Kartendarstellung in: Planungsatlas Rheinland-Pfalz (Deutscher Planungsatlas Band VII), herausgegeben von der Akademie für Raumforschung und Landespflege, Hannover, in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Hannover 1965; Karte IX-2
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