Achim Gercke

Achim Gercke
Achim Gercke – offizielles Porträt aus dem Jahre 1933

Achim Gercke (Joachim Wilhelm August Gercke; * 3. August 1902 in Greifswald; † 27. Oktober 1997) war ein deutscher Biologe, wurde „Sachverständiger für Rasseforschung“ im Reichsministerium des Innern und Mitglied des Reichstages.

Inhaltsverzeichnis

Ausbildung

Achim Gercke wurde als drittes von fünf Kindern des Professors für Klassische Philologie Alfred Gercke in Greifswald geboren. 1909 zog die Familie nach Breslau um, wo Achim Gercke das Abitur ablegte und von 1922 bis 1925 Mathematik und Naturwissenschaften studierte. 1926 schloss er sich in Göttingen der NSDAP an. Sein Studium beendete er 1930 in Freiburg mit einer Promotion zu einem Thema aus der Chemie. Anschließend folgte Gercke seinem Doktorvater als Assistent nach Greifswald.

In seiner Freizeit beschäftigte sich Gercke ab 1925 intensiv mit genealogischen Studien und veröffentlichte bis 1932 unter dem Decknamen „Deutsche Auskunftei“ acht Hefte zum „familienkundlichen Nachweis über die jüdischen und verjudeten Universitäts- und Hochschulprofessoren und Richter“, die später die genealogische Grundlage waren für die Entlassung dieser Universitäts- und Hochschulprofessoren. Finanziell unterstützt von einem „Kreis der Freunde und Förderer der Deutschen Auskunftei“ stellte er in privater Initiative bis 1932 eine Kartei mit 400.000 Daten über Juden in Deutschland zusammen, die sich teilweise als brisante Hintergrundinformation gegen Politiker, Juristen, Wissenschaftler oder Parteimitglieder verwenden ließen.[1] Diese Karte erhielt den Namen „Archiv für berufsständische Rassenstatistik“ und wurde ab 1931 in „NS-Auskunft“ umbenannt. Nach der „Machtergreifung“ durch Adolf Hitler lieferte es die Grundlage für die Durchführung des späteren Arierparagraphen.

Berufung ins „Braune Haus“

Ende 1931 wurde Gercke mit seiner Kartei als Leiter der „NS-Auskunft bei der Reichsleitung der NSDAP“ ins Münchner Braune Haus geholt. Seine Mitarbeiter überprüften die „arische“ Abstammung der Parteianwärter und bauten die Kartei aus. Gercke selbst schaltete sich in prominenten Fällen wie bei Reinhard Heydrich und Theodor Duesterberg ein.

Mit Helmut Nicolai, einem Juristen und Mitarbeiter der Innenpolitischen Abteilung der Reichsleitung der NSDAP, entwarf er 1932 ein „Rassenscheidungsgesetz“, das die Punkte vier, fünf und sieben im Parteiprogramm der NSDAP aufgriff und ausbaute. So sollten die „Ostjuden“ abgeschoben werden, allen Juden bestimmte Berufe verschlossen bleiben und das Wahlrecht versagt werden. Ehehindernis und Verbot des Geschlechtsverkehrs zwischen Deutschen und Juden waren ebenso vorgesehen wie die vollständige Abschiebung in ein „abgeschlossenes Nationalheim“.[2]

Im Mai 1933 veröffentlichte Gercke einen Beitrag zur „Lösung der Judenfrage“, in dem er den „planmäßigen Ausmarsch“ aller Juden und eine „internationale Regelung zur Schaffung einer Heimstätte“ für sie forderte.[3] Ferner nahm Gercke am 20. Dezember 1934 in München an einer Besprechung beim Stab des Stellvertreters des Führers und dem Reichsärzteführer Gerhard Wagner teil, in dem ähnliche Regelungen vorgeschlagen wurden, wie sie später im „Blutschutzgesetz“ der Nürnberger Gesetze eingefügt wurden. Darüber weit hinausgehend sollten alle Personen als „Judenmischlinge“ gelten, „soweit ihre am 1. Januar 1800 lebendenden Vorfahren von nicht bei der Geburt christlich getauften Eltern“ abstammten.[4] Ausnahmsweise sollten Judenmischlinge in öffentlichen Stellungen verbleiben dürfen, wenn sie auf eine Nachkommenschaft verzichteten.

Gerckes Vorschläge nehmen damit gedanklich Teile von später tatsächlich umgesetzten Maßnahmen voraus, ohne dass indes eine unmittelbarer Wirkungszusammenhang mit den folgenden Gesetzen und Verordnungen nachweisbar ist.

Aufstieg und Sturz

Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 wurde von allen Beamten ein Abstammungsnachweis verlangt. Am 2. Mai 1933 wurde Achim Gercke Leiter der „Dienststelle des Sachverständigen für Rasseforschung beim Reichsinnenministerium“ in Berlin. Zu den Aufgaben gehörten die Aufsicht über die Durchführung des Gesetzes, die Beaufsichtigung von Sippenforschern, die Überprüfung von Zweifelsfällen[5] und die letztinstanzliche Abstammungseinordnung nach erbbiologischem Hilfsgutachten. Am 28. März 1934 gab Reichsleiter Philipp Bouhler Anweisung, dass Gercke auch für die NSDAP für alle Abstammungsfragen zuständig sei.[6]

Am 12. November 1933 wurde Gercke Mitglied des Reichstages. Gercke arbeitete am Entwurf des RIM für ein „Sippenamt-Gesetz“ mit, bei dem „Sippenämter“ Angaben zur arischen Abkunft mit Informationen zur Erbgesundheit und ggf. „Asozialität“ verknüpfen sollten.[7] Die Umsetzung des Planes scheiterte an Kompetenzstreitigkeiten mit dem Justizministerium und der Reichsgesundheitsbehörde.

Im Januar 1935 wurde Gercke wegen angeblicher Verstöße nach § 175 verhaftet.[8] Er wurde am 18. März desselben Jahres aus der Partei ausgeschlossen und verlor alle seine Ämter sowie zum 9. April 1935 auch das Reichstagsmandat. Eine Intrige seines Nachfolgers im nachmaligen Reichssippenamt wird für denkbar gehalten.[9] Dieser Nachfolger war Kurt Mayer, der im Stab des Reichsführers-SS als Abteilungsleiter im Rasse- und Siedlungshauptamt (RuSHA) sowie im Hauptamt für Volksgesundheit unter Reichsärzteführer Wagner tätig war.[10]

Gercke wurde nicht rehabilitiert. Er wurde kurz nach Kriegsbeginn zu den Landesschützen eingezogen, kam 1943 in ein Bewährungsbataillon und kehrte 1945 aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft zurück.

Nach dem Zweiten Weltkrieg arbeitete er als Archivordner im Landeskirchlichen Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und als Standesbeamter in Adensen. Weiterhin war er tätig als Genealoge und Schriftsteller von Sachbüchern über Heimatkunde sowie Imkerei[11]

Einzelnachweise

  1. Angaben aus: Diana Schulle: Das Reichssippenamt. Berlin 2001, ISBN 3-89722-672-3
  2. Diana Schulle: Das Reichssippenamt. S. 48–59.
  3. Wolf Gruner (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 - 1945. Bd. 1., Deutsches Reich 1933 - 1937. München 2008, ISBN 978-3-486-58480-6, Dok. 48, S. 168.
  4. Wolf Gruner (Bearb.): Die Verfolgung... Bd. 1., Deutsches Reich 1933 - 1937. Dok. 146, S. 392.
  5. Vergl. Richtlinien zu §1a Abs.3 des Reichsbeamtengesetzes vom 8. August 1933, RGBl I S. 575.
  6. Cornelia Essner: Die "Nürnberger Gesetze" oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933 – 1945, Paderborn 2002, ISBN 3-506-72260-3, S. 89.
  7. Cornelia Essner: Die „Nürnberger Gesetze"..., S. 88.
  8. Diana Schulle: Das Reichssippenamt. S. 154f.
  9. Diana Schulle: Das Reichssippenamt. S. 155f.
  10. Cornelia Essner: Die "Nürnberger Gesetze"..., S. 90.
  11. Bernd-Ulrich Hergemöller: Mann für Mann - Ein biographisches Lexikon. Suhrkamp Taschenbuch, Hamburg 2001, ISBN 3-518-39766-4.

Literatur

  • Kulturdezernat Göttingen (Hrsg.): Göttingen unterm Hakenkreuz. Nationalsozialistischer Alltag in einer deutschen Stadt - Texte und Materialien. Göttingen 1983.
  • Diana Schulle: Das Reichssippenamt. Eine Institution nationalsozialistischer Rassenpolitik. (Diss. 1999) Berlin 2001, ISBN 3-89722-672-3
  • Cornelia Wegeler: „… wir sagen ab der internationalen Gelehrtenrepublik“. Altertumswissenschaft und Nationalsozialismus. Das Göttinger Institut für Altertumskunde 1921–1962. Böhlau, Wien 1996, ISBN 3-205-05212-9, S. 72–83.

Weblinks


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