Distanzhandel

Distanzhandel

Der Versandhandel (oft auch als Mailorder bezeichnet) ist eine Art des Einzelhandels (Distanzhandels), bei dem die Produkte per Katalog, Prospekt, Internet, Fernsehen oder Vertreter angeboten werden.
Die Bestellung der gewünschten Produkte kann mündlich (z. B. per Telefon oder Vertreter), schriftlich (z. B. per Brief oder Fax) oder online getätigt werden. Die anschließende Bezahlung kann per Kreditkarte, Nachnahme, Vorabüberweisung, Lastschrift oder auf Rechnung erfolgen. Die Bonität des Kunden kann das Versandunternehmen vorab bei bestimmten Auskunfteien erfragen (z. B. Schufa bei Privatkunden oder Creditreform bei gewerblichen Abnehmern). Rechtliche Grundlage für den Versandhandel ist in Deutschland das Fernabsatzrecht.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte des Versandhandels in Deutschland

Als besondere Form des Einzelhandels kam der Versandhandel gegen Ende des 19. Jahrhunderts auf, zunächst für den Vertrieb von speziellen Artikeln für die ländlichen Gebiete. Als erster Versandhändler in Deutschland gilt August Stukenbrok Einbeck (ASTE) der 1888 in Einbeck einen Fahrradversandhandel betrieb.

In der Weimarer Republik erweiterte sich das Sortiment und viele bekannte Versandhändler wurden gegründet: Baur Versand in Burgkunstadt (1925), Versandhaus Klingel in Pforzheim (1925), Wenz (1926), Quelle in Fürth (1927), Schöpflin in Lörrach (1929) und Bader Versand in Pforzheim (1929). Nach dem Zweiten Weltkrieg begann in der Bundesrepublik eine weitere Gründungswelle: Otto-Versand in Hamburg (1949), Neckermann Versand in Frankfurt am Main (1950) und Schwab Versand in Hanau (1955).

Durch das Wirtschaftswunder und die immer größer werdende Kundenzahl wuchs der Versandhandel und die Sortimente wurden stetig erweitert. Zudem wurden spezialisierte Versandhändler gegründet: Heine Versand in Karlsruhe (1951) und Junghans-Wollversand in Aachen (1954). Der Anteil am gesamten Einzelhandelsumsatz in den 1960er Jahren betrug für die Versandhandelsunternehmen bis zu 5 Prozent.

Aufgrund der konjunkturellen Situation in den 1970er Jahren wurden mehrere Versandhändler aufgekauft. So erwarb Karstadt den Neckermann-Versand, der Otto-Versand übernahm den Heine-Versand und Schwab-Versand und bereits 1964 kaufte die Quelle-Gruppe Schöpflin auf. Zudem begannen die großen Versandhändler mit dem Ausbau von Logistikzentren und eigenen Transportsystemen, um die Transport- und Postgebühren an die Deutsche Bundespost zu minimieren, siehe Hermes Logistik Gruppe.

1997 wurde die Quelle-Gruppe zweitgrößter Aktionär der Karstadt AG (mit Neckermann-Versand). Der Quelle-Versand und der Otto-Versand wurden zum weltweit führenden Versandhandelsunternehmen.

Mit der Verbreitung von Versandhändlern und Auktionsplattformen im Internet (u.a. Amazon.com, eBay), dem Ausbau des Filialnetzes größerer Fachmärkte (Obi, Praktiker, Media-Markt, Saturn) und der Aktionswarenentwicklung in Discountermärkten schrumpfte der Anteil des Versandhandels am gesamten Einzelhandelsumsatz, so dass sich viele Versandhändler auch als Internetanbieter profilieren mussten.

Unterscheidung nach Zielgruppe

Man unterscheidet im Versandhandel grundsätzlich zwei Arten:

Unterscheidung nach Sortiment

Es wird unterschieden zwischen:

  • Spezialversender: Versandhandelsunternehmen, die sich auf einen Sortimentsbereich spezialisieren (Textilien/Mode, HiFi, Tonträger, Möbel etc.). Beispiele sind Conrad Electronic, Madeleine Mode, Borek Briefmarken und Walbusch.
  • Universalversender: Versandhandelsunternehmen, die meist mit einem oder mehreren saisonal erscheinenden Hauptkatalogen, gestützt durch mehrere Spezialkataloge, ein „Kauf- oder Warenhaus“-Sortiment (Bekleidung, Unterhaltungselektronik, Möbel, Haushaltswaren, ...) anbieten (z. B. Baur, Otto, Quelle, Neckermann).

Nach einer erfolgten Bestellung und darauf folgender Einigung auf einen Bezahlvorgang werden die Produkte durch Zustelldienste oder Logistikdienstleister an die Endabnehmer versendet. Dabei unterscheidet sich die Privatkundenlogistik von der Handelslogistik durch die Herausforderungen der sogenannten letzten Meile zum Kunden.

Beim Versandhandel gibt es zum Schutz des Verbrauchers ein Widerrufsrecht vom Kaufvertrag, das häufig durch ein Rückgaberecht ausgeübt wird, u. a. geregelt in der Fernabsatzrichtlinie der EU.

Teilweises Verbot des Versandhandels

Für jugendgefährdende Produkte besteht ein grundsätzliches Verbot des Versandhandels, § 15 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG. § 1 Abs. 4 JuSchG definiert hier den Begriff des Versandhandels, danach liegt allerdings kein verbotener Versandhandel vor, wenn durch geeignete Vorkehrungen verhindert wird, dass die bestellte Ware in die Hände von Kindern und Jugendlichen gerät.

Siehe auch

Weblinks


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