- Friedrich Engel (SS-Mitglied)
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Friedrich Wilhelm Konrad Siegfried Engel (* 3. Januar 1909 in Warnau an der Havel; † 4. Februar 2006 in Hamburg) war Polizeichef (Sicherheitspolizei und des SD) von Genua. In internationalen Medien wird er auch als Butcher of Genoa (Schlächter von Genua) bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Der promovierte Philologe ging nach seinem Studium (u. a. nach eigener Auskunft 1934 Aktivität als NS-Studentenführer an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie in Innsbruck) zum SD der SS und wurde Referent für „weltanschauliche Erziehung“ im Reichssicherheitshauptamt. Im Mai 1940 war er beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Norwegen stationiert. Er stieg zum Obersturmbannführer (1945) und SD-Chef von Genua auf.
Im Januar 1945 wurde ihm das Kriegsverdienstkreuz I. Klasse mit Schwertern verliehen.[1] Engel hat bei seiner Tätigkeit als Vergeltungsmaßnahme wegen eines Partisanenanschlags gegen ein Soldatenkasino am 19. Mai 1944, bei dem fünf oder sechs Wehrmachtsangehörige getötet wurden, die Erschießung von 59 Gefangenen aus dem Marassi-Gefängnis befohlen, die am Turchino-Pass in Ligurien erfolgte.
1945–1960
Nachdem Engel von den Amerikanern gefangengenommen worden war, gelang es ihm 1947, aus dem Lager Oberursel zu entkommen. 1948 war er noch als Holzfäller und Bademeister in Braunlage unter dem Namen Friedrich Schottenberg tätig. Doch bereits 1949 wurde er Prokurist bei einer Holzimportfirma in Hamburg und blieb dann sehr lange unbehelligt. Auch in Italien wurden Ermittlungsakten, vermutlich aus politischer Rücksichtnahme gegenüber Deutschland, jahrzehntelang nicht bearbeitet. Eine Anzeige während der 1960er-Jahre blieb folgenlos und die Ermittlungsakten verschwanden spurlos.
Schrank der Schande 1960–1994
Hintergrund
Im Jahr 1956 wurde in einem Briefwechsel zwischen dem Italienischen Außenminister Gaetano Martino und dem Verteidigungsminister Paolo Emilio Taviani beschlossen, dass die Eröffnung von Prozessen gegen ehemalige deutsche Wehrmachtsangehörige zu Verstimmungen mit der Bundesrepublik hätte führen können, da diese am 12. November 1955 die Bundeswehr aufgebaut hatte und sich seit dem 6. Mai 1955 als Mitglied der NATO, politisch und militärisch in die Einheit gegen die Sowjetunion und den Warschauer Pakt integrieren wollte.
Archivierung im "Schrank der Schande"
Im Jahr 1960 wurden auf Beschluss des damaligen allgemeinen Militärstaatsanwaltes, Dr. Enrico Santacroce daraufhin 695 Aktenbündel unter anderen mit Akten über die Kriegsverbrechen von Friedrich Engel „provisorisch archiviert“. Diese Archivierung dauerte 34 Jahre und die Akten wurden erst im Jahr 1994 in einem versiegelten, mit der Tür zur Wand gestellten Schrank im Palazzo Cesi, dem Sitz der Allgemeinen Militäranwaltschaft in Rom im sogenannten Schrank der Schande wieder entdeckt. Diese Archivierung wurde im Jahr 1998 nach Abschluss der Untersuchungen des Militärgerichtsrates als vollkommen rechtswidrig erachtet.[2]
Nach 1999
1999 wurde Engel dann doch von einem italienischen Militärgericht in Abwesenheit wegen 249-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Daraufhin wurde Engel auch in Deutschland vor Gericht gestellt. Engel kommentierte die Vorwürfe mit den Worten: „Ja, ich war daran beteiligt. Es tut mir leid, aber ich habe nichts zu bereuen.“ Er habe Angst gehabt, seinem Vorgesetzten zu widersprechen. Das mit dem Fall befasste Landgericht Hamburg erkannte zwar an, dass nach damaligem Kriegsvölkerrecht Geiselerschießungen mit einer Repressalquote von 1 : 10 als Vergeltung für tödliche Partisanenangriffe gewohnheitsrechtlich erlaubt waren. Engel habe aber die Erschießung zu grausam durchführen lassen (an einer Grube, der Nachfolgende konnte die Erschießung des Vorherigen mitanhören) und damit die sogenannte „Humanitätsschranke“ verletzt. Das Landgericht Hamburg verurteilte den 93-jährigen Engel im Juli 2002 zu sieben Jahren Haft. Wegen seines hohen Alters blieb Engel jedoch auf freiem Fuß.
Im Juni 2004 hob der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den mittlerweile 95-jährigen Engel auf dessen Revision hin auf, weil das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht ausreichend bewiesen sei. Zugleich stellte der 5. Strafsenat das Verfahren ein, weil das hohe Alter von Engel und der lange Zeitablauf seit dem Tatgeschehen einen erneuten Prozess nicht zulassen würden.[3]
Engel starb im Februar 2006 in Hamburg, einen Monat nach seinem 97. Geburtstag.
Siehe auch
- Massaker am Turchino-Pass
- Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen
Literatur
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. 2. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.
Weblinks
- Literatur von und über Friedrich Engel (SS-Mitglied) im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Dr. Michael Greve: Die bundesdeutsche Strafverfolgung von NS-Verbrechen
- Prozess vor dem Bundesgerichtshof 5 StR 115/03
- Pressemitteilung zum Urteil des BGH, dort auch im Volltext [1]
Einzelnachweise
- ↑ Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 136
- ↑ Bericht aus der Bibliothek des Bozner Stadtarchivs über den "Schrank der Schande": 1960–1994
- ↑ Ingo von Münch: Geschichte vor Gericht. Der Fall Engel. Ellert & Richter Verlag, Hamburg 2004, ISBN 3-8319-0144-9.
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