Friedrich von Spankeren

Friedrich von Spankeren

Friedrich Wilhelm Franz van Spankeren, ab 1858 von Spankeren[1] (* 23. April 1804 in Eupen; † 21. März 1886 in Bonn) war ein preußischer Beamter und Politiker.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Wirken

Er stammte aus einer ursprünglich niederländischen Familie aus dem Ort Spankeren (heute Rheden) und war der Sohn des Eberhard van Spankeren (1761–1840) und der Karoline Wilhelmine Kloenne (1769–1845). Sein älterer Bruder war der preußische Kriegsrat Wilhelm von Spankeren (1797–1862), sein Neffe der preußische Generalleutnant Rudolf von Spankeren (1839–1920).

Sein Abitur legte Spankeren am Joachimsthaler Gymnasium in Berlin ab. Militärdienst hat er vermutlich nicht geleistet. Er studierte Rechtswissenschaften und Staatswissenschaften in Bonn und Berlin. Er legte 1825 die Prüfung zum Auskultator, 1827 zum Gerichtsreferendar und 1831 zum Gerichtsassessor ab. 1831 und 1831 arbeitete er in dieser Funktion bei den Landgerichten in Köln und Trier. Anschließend war er vorübergehend Justiziar bei der Regierung in Trier.

Im Jahr 1834 heiratete Spankeren in Paderborn Friederike Paulina Stubbe.

Im Jahr 1835 war er Staatsprokurator (Staatsanwalt) beim Landesgericht Trier und wurde kurze Zeit später zum Landesgerichtsrat befördert. Im Jahr 1837 wurde von Spankeren Regierungsrat bei der Regierung in Koblenz. 1844 wurde er zum Oberregierungsrat und Abteilungsdirigenten ernannt. Im Jahr 1849 wurde er zum kommissarischen Regierungspräsidenten in Düsseldorf bestellt. Ein Jahr später wechselte er als Regierungsvizepräsident zurück nach Koblenz. Von 1854 bis 1863 amtierte er als Regierungspräsident in Arnsberg. Gemäß dem Gesetz vom 21. Juli 1852 wurde Spankeren aus politischen Gründen 1863 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die endgültige Entlassung aus dem Staatsdienst mit Pensionsanspruch folgte 1867.

Spankeren war neben und vor allem nach seiner beruflichen Tätigkeit auch politisch aktiv. Als liberal Eingestellter gehörte er 1849 der ersten Kammer des preußischen Landtages an. In den Jahren 1866/67 war er als Nationalliberaler Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses in der altliberalen Fraktion. 1867 war er auch Mitglied des konstituierenden Reichstages des Norddeutschen Bundes und gehörte der Nationalliberalen Partei an.[2]

Einzelnachweise

  1. Er erhielt am 12. Juni 1858 die königliche Erlaubnis, sich von Spankeren zu nennen. Die Aufnahme in den preußischen Adel war damit allerdings nicht verbunden.
  2. Specht, Fritz / Schwabe, Paul: Die Reichstagswahlen von 1867 bis 1903. Eine Statistik der Reichstagswahlen nebst den Programmen der Parteien und einem Verzeichnis der gewählten Abgeordneten. 2. Aufl. Berlin: Verlag Carl Heymann, 1904, S. 161

Literatur

  • Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus: 1867–1918. Bearbeitet von Bernhard Mann unter Mitarbeit von Martin Doerry, Cornelia Rauh und Thomas Kühne, Droste, Düsseldorf 1988, ISBN 3-7700-5146-7, S. 370
  • Protokolle des preußischen Staatsministeriums Band 4, Teil II Digitalisat

Weblinks


Vorgänger Amt Nachfolger
Ernst von Bodelschwingh der Ältere Präsident Regierungsbezirk Arnsberg
1854–1863
Heinrich Wilhelm von Holtzbrinck

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