- Grenzfluss
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Eine Grenze (Lehnwort, abgeleitet vom gleichbedeutenden slawischen Wort granica[1]) ist der Rand eines Raumes und damit ein Trennwert, eine Trennlinie oder -fläche.
Grenzen können geometrische Räume begrenzen. Dazu gehören politische oder administrative Grenzen, wirtschaftliche-, Zollgrenzen oder Eigentumsgrenzen. Räume können auch unscharf begrenzt sein, etwa Landschaften, Kulturgrenzen oder Verbreitungsgebiete, die man in der Natur kaum durch Linienstrukturen festmachen kann.Die Grenzen eines Volumens können Flächen, Linien oder Punkte sein, wie Seitenflächen, Kanten und Ecken eines Würfels. Ein Beispiel für Grenzen von eindimensionalen Räumen ist die obere und untere Grenze in der Mathematik (siehe Supremum). Umgangssprachlich wird dafür auch Grenzwert, Schwellwert oder Schranke gebraucht. Beispiele für nichtgeometrischen Räume sind die übliche Verhaltensweise oder die Intimsphäre.
Inhaltsverzeichnis
Wortherkunft
Das im 13. Jahrhundert aus dem Westslawischen entlehnte greniz(e) hat sich von den östlichen Kolonisationsgebieten aus allmählich über das deutsche Sprachgebiet ausgeweitet, und das fränkische Wort Mark (Grenze, Grenzgebiet) oder „Anewand“ (wo der Pflug wendet, z. B.: Hinterhermsdorf an der böhmischen Anewand) verdrängt. Als aber in der ottonischen Epoche dieser Begriff auch für die an der Grenze liegenden Länder in Gebrauch kam, wurde für die Grenzlinie das polnische Wort (granica) übernommen.
Dieses Wort wird auch heute in den meisten slawischen Sprachen und im Rumänischen verwendet: „granica“ (polnisch, kroatisch, bosnisch), „граница/graniza“ (russisch, bulgarisch), „гранiца/graniza“ (weißrussisch), „граница/granica“ (serbisch), „hranice“ (tschechisch) und „hranica“ (slowakisch), „graniţă“ (rumänisch). Es gehört zu der slawischen Wortgruppe „gran´“, z. B. russisch „грань/gran´“ = „Grenze, Rand“, auch „Facette, (Rand-) Fläche“.
Entstehung von Staatsgrenzen
Ältere politische Grenzen zwischen zwei Ländern fallen oft mit den natürlichen, teilweise nur schwer überwindbaren Barrieren zusammen: ein Gebirge, ein Fluss, ein Meer oder Meeresarm, eine Wüste, ein Urwald oder ein Bergland. Diese stellen im Regelfall auch die Sprach- und Kulturgrenzen dar. Bei Flüssen, auf denen politische Grenzen verlaufen, wird in der Regel in den Grenzverträgen der Talweg als Grenzlinie verwendet, so dass so auch die Zugehörigkeit von Inseln eindeutig geregelt werden kann.
Viele spätere Grenzen, wie jene zwischen den Bundesstaaten der USA, wurden vertraglich auf bestimmte Längen- oder Breitengrade festgelegt. Diese geraden Grenzen, die sich auch in Afrika finden, werden Reißbrettgrenzen genannt. Sie entstanden nicht durch jahrhundertelange evolutionäre Prozesse, sondern sind auf Willensakte in der Regel fremder Herrscher zurückzuführen (Kolonialismus).
Eine Besonderheit ist beispielsweise die 1815 beim Wiener Kongress vereinbarte Grenze zwischen dem Norden der niederländischen Provinz Limburg und Preußen. Sie wurde als jene Linie östlich der Maas festgelegt, von der mit damals üblichen Kanonen die auf der Maas verkehrenden Schiffe nicht mehr getroffen werden konnten.
Gemeindegrenzen folgen ebenfalls meistens den o. a. Linien, überdies aber auch Bergkämmen und Bächen.
Stadtteilgrenzen in Großstädten liegen in der Regel auf Verkehrswegen (Straßen, Schienen, Wege).
Zwischen vielen Staaten bestehen noch heute Territorialstreitigkeiten durch sich gegensätzliche Gebietsansprüche. Solche Dispute haben in der Geschichte häufig zu Krisen und Kriegen geführt.
Markierung von Grenzverläufen
Aus der Sicht der Geodäten ist eine „Grenze“ eine geometrisch definierte Linie, die entweder in der Realität mit Hilfe von Grenzzeichen festgelegt wird oder aber in einem Bezugssystem durch die Angabe von Koordinaten definiert wird. Wenn der Grenzverlauf nicht in der Natur ersichtlich ist, können die Grenzpunkte durch Grenzsteine, Rohre, Grenzbäume, Grenzbolzen, Meißelzeichen u. Ä. markiert werden. Dabei spricht man von Grenzvermarkung, früher auch Verrainung. Werden Grenzen durch bauliche oder landschaftsgestaltende Maßnahmen befestigt, so spricht man von einer Grenzbefestigung. Die Lage der Grenzsteine und der übrigen Markierungen (Schranken, Tafeln, Ecken von Gebäuden usw.) wird zentimetergenau bestimmt.
Exakte Bestimmung von Grenzverläufen
Der Grenzverlauf ist in der Regel durch gerade Linie zwischen den Grenzpunkten definiert. Geraden haben den Vorteil, dass sie durch 2 Punkte definiert sind und durch eine Visur oder ein Alignement leicht zu realisieren sind. Nur in Ausnahmefällen werden Krümmungs- oder Trassierungselemente herangezogen.
Im Gebirge und bei Flussgrenzen kann die Festlegung der Grenzverläufe schwierig sein: Im Bergland muss der Geodät oder der Forstwirt einen höheren technischen Aufwand betreiben, auf manchem Steilhang ist es schwer, die Punkte dauerhaft zu vermarken, weil die Erosion (Hangrutschungen usw.) das Gelände verändert. An Gewässern wiederum ändert sich die Uferlinie ständig, während die Kataster-Grenze allenfalls in längeren Zeitabständen der Natur angepasst werden kann.
Die früheren Probleme der Punkt-Stabilisierung gehören allerdings seit der Praxistauglichkeit vom Global Positioning System (etwa 1985) und dem Aufkommen rein digitaler Methoden zur Erfassung der Vergangenheit an.
Siehe auch
Fußnoten
Weblinks
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