- Gustav Friedrich Held
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Gustav Friedrich Held (* 29. Mai 1804 in Meuselwitz; † 24. April 1857 in Dresden) war ein deutscher Jurist und Vorsitzender des sächsischen Gesamtministeriums im Jahre 1849.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Held studierte in Leipzig Recht und erreichte dort 1828 die Advokatur. Seit 1832 Assessor des Schöffenstuhls zu Leipzig, wurde er 1835 Appellationsrat in Dresden. In der Märzrevolution betätigte er sich im gemäßigten, liberalen Sinne. Nachdem Ludwig von der Pfordten am radikaldemokratischen Landtag gescheitert und zurückgetreten war, wurde er als Verlegenheitskandidat am 24. Februar zum Vorsitzenden des Gesamtministeriums und Staatsminister für Justiz sowie Staatsminister für Kultus und öffentlichen Unterricht ernannt. Seine Regierung zerbrach in den letzten Apriltagen an der Frage der Anerkennung der von der Frankfurter Nationalversammlung ausgearbeiteten Verfassung. Held trat mit seinen Ministerkollegen zurück, als König Friedrich August II. sich weigerte, der Forderung des Landtags zu entsprechen und die Reichsverfassung für Sachsen zu verkünden. Der II. Kammer des Sächsischen Landtags gehörte er 1849/50 als Abgeordneter des 74. Wahlbezirks an. Zuvor war er bereits 1839/40 stellvertretender Abgeordneter des 19. städtischen Wahlkreises gewesen.[1]
Nach dem Dresdner Maiaufstand wurde Held als Geheimer Regierungsrat im Justizministerium verwendet und war mit der Bearbeitung der Zivilgesetzgebung beauftragt. Er bereitete 1852 einen „Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen“ vor, der dem Landtag erst nach seinem Tod vorgelegt werden konnte und 1866 verabschiedet wurde.
Mit Bernhard von Watzdorf hatte er 1839 die „Jahrbücher für sächsisches Strafrecht“ gegründet, die er ab 1841 mit Gustav Albert Siebdrat und Friedrich von Schwarze unter dem Titel „Neue Jahrbücher für sächsisches Strafrecht“ fortsetzte. Mit Siebdrat zusammen veröffentlichte Held auch das „Kriminalgesetzbuch für das Königreich Sachsen“ nebst Kommentar (Leipz. 1848).
Held ist 1827 in die Freimaurerloge Apollo in Leipzig aufgenommen worden.
Literatur
- Heinrich Theodor Flathe: Held, Gustav Friedrich. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 11, Duncker & Humblot, Leipzig 1880, S. 680.
Weblinks
- Übersicht der Lehrveranstaltungen von Gustav Friedrich Held an der Universität Leipzig (Wintersemester 1826 bis Wintersemester 1832)
Einzelnachweise
- ↑ Josef Matzerath: Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte – Präsidenten und Abgeordnete von 1833 bis 1952, Dresden 2001, S. 104
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. Königreich Sachsen: Bernhard von Lindenau | Julius Traugott von Könneritz | Karl Braun | Gustav Friedrich Held | Ferdinand von Zschinsky | Friedrich Ferdinand von Beust | Johann Paul von Falkenstein | Richard von Friesen | Alfred von Fabrice | Karl von Gerber | Hans von Thümmel | Rudolf Schurig | Georg von Metzsch-Reichenbach | Konrad Wilhelm von Rüger | Victor Alexander von Otto | Max von Hausen | Heinrich Gustav Beck | Rudolf Heinze
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