Haus- und Familienpfleger

Haus- und Familienpfleger

Haus- und Familienpfleger/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im sozialen Bereich, der die Versorgung von städtischen Haushalten beinhaltet. Die Tätigkeiten sind dem tertiären Sektor (Dienstleistungssektor) zugeordnet. Er beschäftigt sich mit Betroffenen, die noch mobil sind aber deren Mobilität eingeschränkt ist, sowie der Versorgung von deren Angehörigen.
Abzugrenzen ist er vom Pflegedienst, der sich mit immobilen Betroffenen direkt vor Ort außerhalb von Pflegeheimen beschäftigt. Ebenfalls vom Fachwirt für Sozialdienste, welcher eher nicht vor Ort agiert, sondern mehr die Angelegenheiten aus der Verwaltung regelt.

Dachverband: Sie sind größtenteils Mitglied im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).

Inhaltsverzeichnis

Berufsbild und Aufgaben

Familien- und Hauspfleger werden als Vertreter der abwesenden oder erkrankten Hausfrau im städtischen Familienhaushalt eingesetzt. Sie stehen in einem festen Angestelltenverhältnis bei freien Wohlfahrtsverbänden, die Träger der Hauspflege sind. Sie versorgen den gesamten Haushalt, betreuen und beschäftigen die Kinder, pflegen die Hausfrau im Kranken- oder Wochenbett und betreuen alte und kranke Familienangehörige.

Aufgaben im Einzelnen sind:

  • Pädagogischer Bereich
    • Unterstützung der Familien in besonderen Lebenssituationen
    • Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder
    • Sicherstellung von Kindergarten und Schulbesuchen
    • Hilfestellung bei Schulaufgaben
    • Altersgerechte Beschäftigung der Kinder
  • Pflegerischer Bereich
    • Säuglingspflege und Wöchnerinnenpflege´
    • Pflege erkrankter Familienmitglieder
    • Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Familien
  • Hauswirtschaftlicher Bereich
    • Planung und Führung des Haushaltes
    • Einkauf
    • Nahrungszubereitung
    • Haushaltspflege, Wäschepflege
  • Sozialer Bereich
    • Informationen über soziale Einrichtungen
    • Vermittlung zu Beratungsdiensten
    • Unterstützung der Eltern bei der Alltagsbewältigung

Ausbildung und Voraussetzungen

Hauptschulabschluss und hauswirtschaftliche Kenntnisse, möglichst abgeschlossene Berufsausbildung. Die Fachschulausbildung dauert je nach Ausbildungsstätte 1 bis 2 Jahre, teilweise mit anschließendem Anerkennungspraktikum.

Voraussetzungen für den Einsatz

Familienpflege beinhaltet in den meisten Fällen eine vorübergehende Hilfe im Haushalt für Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern. Die Voraussetzungen dazu sind gegeben bei:

Literatur

  • Zeitschrift BERUF AKTUELL, Ausgabe 1995/96

Siehe auch


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