- Hilfskreis Königstein
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Der Hilfskreis Königstein war ein Kreis auf dem Gebiet des Landes Hessen, der zwischen Dezember 1918 und dem 1. Oktober 1928 bestand.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Der Hilfskreis Königstein bestand aus den zwei Städten (Königstein im Taunus und Kronberg im Taunus) und 20 Gemeinden des Obertaunuskreises (Altenhain, Ehlhalten, Eppenhain, Eppstein, Falkenstein, Fischbach, Glashütten, Hornau, Kelkheim, Mammolshain, Neuenhain, Niederhöchstadt, Oberhöchstadt, Ruppertshain, Schloßborn, Schneidhain, Schönberg, Schwalbach, Stierstadt und Weißkirchen) sowie sechs Gemeinden des Landkreises Usingen (Niederems, Oberems, Niederreifenberg, Oberreifenberg, Seelenberg und Wüstems). Er entsprach geographisch weitgehend dem vor der Gründung des Obertaunuskreises bestehenden nassauischen Amt Königstein. Kreisstadt war Königstein.
Geschichte
Am 11. November 1918, am Ende des Ersten Weltkrieges, wurde im Waffenstillstandsabkommen von Compiègne vereinbart, dass die linksrheinischen Gebiete sowie die rechtsrheinischen Gebiete in einem 30-km-Radius um strategische Brückenköpfe (hier der Brückenkopf Mainz) durch französische Truppen besetzt werden sollten. Im Friedensvertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 wurde diese Besetzung im Artikel 428 auf eine Dauer von 15 Jahren festgeschrieben.
Die besetzte Zone reichte im Nordosten bis Oberreifenberg und schloss weite Teile des Obertaunuskreises ein. Da die Abgrenzung des Gebietes nach militärischen Erwägungen und ohne Berücksichtigung der Verwaltungsgrenzen erfolgt war, ergab sich eine faktische Trennung der Verwaltung innerhalb der besetzten Zone und außerhalb. Diesem Umstand trug die Gründung des Hilfskreises Königstein Rechnung. Aufgrund der Befristung der Besetzung war dieser bewusst als vorläufig angelegt und wurde als „Hilfskreis“ bezeichnet.
Landrat des Hilfskreises Königstein war seit 1918 Anton Jacobs, Bürgermeister von Königstein von 1908 bis 1919.
Der Hilfskreis Königstein war in seiner ökonomischen Entwicklung durch die Besetzung spürbar eingeschränkt. Seine Grenze zu den Nachbarkreisen bildete die Zollgrenze des besetzten Gebietes. Zusätzlich trug der Kreis die Lasten der Besetzung. Dies betraf insbesondere die Stadt Königstein als Garnisonsstadt. Der Kreis blieb aber Teil des deutschen Wirtschaftsgebietes. In der Inflation 1923 war daher auch der Kreisausschuss des Hilfskreises Königstein gezwungen, Notgeld auszugeben.
Im Rahmen der Neuordnung der Kreise im Rhein-Main-Gebiet ab 1. Oktober 1928 wurde der Hilfskreis aufgelöst und dem Obertaunuskreis angeschlossen.
Siehe auch
Weblinks
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