- Inventarliste
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Dieser Artikel behandelt Inventar in seiner kaufmännischen Bedeutung. Für andere Bedeutungen siehe Inventar (Begriffsklärung) - Die Stichtagsinventur ist eine Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag.
- Wird die Aufnahme bis zu drei Monate vor oder bis zu zwei Monate hinter den Bilanzstichtag gelegt, ist dies eine vorverlegte oder eine nachverlegte Inventur. Die Bestände zum Bilanzstichtag werden durch Vor- oder Rückrechnung ermittelt.
- Bei der permanenten Inventur wird die Bestandsaufnahme über das ganze Jahr verteilt fließend erhoben und durch dieselbe Methode der Vor- oder Rückrechnung ein Endwert erreicht.
- Bei einer Stichprobeninventur werden nur hochwertige Artikel körperlich aufgenommen, für die restlichen Artikel wird eine Stichprobe gezogen. Der Gesamtbestand wird durch anerkannte, mathematisch-statistische Verfahren hochgerechnet.
- Die Vermögensgegenstände werden in Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterteilt. Dabei werden dauerhaft im Betrieb eingesetzte Güter zum Anlagevermögen, nur vorübergehend eingesetzte oder gebundene Güter zum Umlaufvermögen gerechnet.
- Die Schulden sind das Fremdkapital beziehungsweise die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
- Das Reinvermögen (Eigenkapital) wird als Differenz von (1) und (2) ermittelt, so als würden die Vermögensgegenstände veräußert und gegen die Schulden aufgerechnet.
- Vermögen (nach steigender Liquidität sortiert):
- Anlagevermögen
- bebaute Grundstücke
- unbebaute Grundstücke
- Maschinen
- Fuhrpark
- Betriebs- & Geschäftsausstattung
- Umlaufvermögen
- Rohstoffe
- Hilfsstoffe
- Betriebsstoffe
- Unfertige Erzeugnisse
- Fertige Erzeugnisse
- Forderungen
- Bargeld (Kasse) [in Zeiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs nicht mehr höchste Liquidität]
- Bundesbank- und Postgiroguthaben
- Guthaben bei Kreditinstituten
- Anlagevermögen
- Schulden (nach steigender Fälligkeit sortiert):
- Langfristige Schulden
- Hypothekenschulden
- Darlehensschulden
- Kurzfristige Schulden
- Verbindlichkeiten an Lieferanten,
- Wechselschulden
- Langfristige Schulden
- Errechnung des Reinvermögens (=Eigenkapital)
- Vermögen - Schulden = Reinvermögen
- Schmolke/Deitermann: Industrielles Rechnungswesen IKR, Winklers Verlag 1999, ISBN 3-8045-6652-9
Das Inventar sichert gegenüber dem Unternehmen, eventuellen Geldgebern und Finanzbehörden, dass die in der Bilanz enthaltenen Informationen der Wahrheit entsprechen, da die Werte der Bilanz aus dem Inventar abgeleitet werden. Das Inventar bildet die Grundlagen eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses. Es ist ein genaues und ausführliches Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens.
Das Inventar ist gem. § 240 Abs. 1 HGB von jedem Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres sowie bei Geschäftsaufgabe aufzustellen. Der Begriff stammt von dem im 15./16. Jahrhundert gebräuchlichen, lateinischen Wort inventarium (juristisches Fachwort) ab.
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Inventar und Inventur
Der Vorgang der Bestandsermittlung, der zur Aufstellung des Inventars führt, ist die Inventur. Sie wird grundsätzlich als körperliche Bestandsaufnahme durch Zählen, Messen, Schätzen oder Wiegen durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist (z.B. bei Grundstücksbeständen, Grundpfandrechten, Darlehen), werden buchhalterische Unterlagen herangezogen. Bei der körperlichen Inventur werden vier Verfahren unterschieden, wobei die gewählte Inventur-Methode auch Einfluss auf die Form des Inventars haben kann:
Die Werte der verlegten und der permanenten Inventur werden in einem sogenannten „besonderen Inventar“ (§ 241 HGB) festgehalten. Sie brauchen in das Inventar für den Jahresabschluss nicht erneut aufgenommen zu werden.
Inventar und Bilanz
Das Inventar weist alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert einzeln aus und summiert die Einzelposten. Diese Summen sind maßgeblich für die Werte der Bilanzposten. Das Inventar ist also eine ausführliche, die Bilanz eine kurzgefasste und überschaubare Darstellung der Vermögenswerte und Schulden. Inventare unterliegen ebenso wie Bilanzen und andere Geschäftsunterlagen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren zum Ende des Geschäftsjahres.
Gliederung
Das Inventar besteht aus drei Teilen: dem Vermögen, den Schulden und dem Eigenkapital oder Reinvermögen.
Die konkrete Gliederung eines Inventars ist von den Erfordernissen des jeweiligen Unternehmens abhängig. Nachfolgend eine gängige Gliederung des Inventars in einem Industriebetrieb:
Im Rechnungswesen der Sozialversicherungsträger, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Anordnung umgekehrt; das Vermögen wird nach sinkender Liquidität und die Schulden werden nach sinkender Fälligkeit sortiert.
Gewinnermittlung
Da das Inventar das Eigenkapital ausweist, lässt sich aus dem Vergleich der Inventare zweier nachfolgender Geschäftsjahre, unter Berücksichtigung der Privateinlagen und Privatentnahmen der Eigentümer, der Gewinn (oder Verlust) des Unternehmens ermitteln. Diese Art der Gewinnermittlung entspricht dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 [1] EStG.
Literatur
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