Ittinger Sturm

Ittinger Sturm

Der Ittingersturm mit der Zerstörung der Kartause Ittingen 1524 war eine Fehde zu Beginn der Reformationszeit in der Schweiz. Er war auch ein Vorbote der allgemeinen Bauernunruhen.

Durch die Reformation in Zürich mit dem Reformator Zwingli wurde ein Bildersturm in den Kirchen ausgelöst, so in Höngg, Weiningen, Eglisau und Zollikon.

Der Bildersturm in der heute zürcherischen Gemeinde Stammheim (Oberstammheim/Unterstammheim) war das initiale Ereignis im Ittinger Sturm. Stammheim unterstand dem Hochgericht der Gemeinen Herrschaft Thurgau und dem Niedergericht der Stadt Zürich. Die Zerstörung der Bilder in der Kirche wurde von katholischer Seite als Kirchenschändung eingestuft. Die Bauern, die 90% der Bevölkerung ausmachten, interpretierten Zwinglis Lehre als Befreiungstheologie mit der Aussicht, der Leibeigenschaft mit all ihren Folgen, Frondiensten und Abgaben zu entgehen. Sie fühlten sich bedroht und gingen Schutzbündnisse ein, Stammheim und Waltalingen suchten die Verbindung zu Nussbaumen und Stein am Rhein.

Gegen Stammheim wurden Drohungen ausgestossen, das Dorf werde in Brand gesteckt. Der Prior der nahe gelegenen Kartause Ittingen goss zusätzlich Öl ins Feuer mit der Bemerkung, er würde sich nicht wundern, wenn Gott die Häuser der Aufständischen verbrennen liesse.

Die Tagsatzung unter Ausschluss von Zürich gab dem Landvogt im Thurgau den Befehl, den Pfarrer von Burg bei Stein am Rhein, der als Vorkämpfer der Reformation galt, gefangenzunehmen. Mit Kirchengeläut wurden die Bauern mobilisiert. Nach erfolgloser Verfolgung des Landvogts mit seinem Gefangenen richtete sich ihre Wut gegen das Kartäuserkloster Ittingen, wo zunächst die Bilder zerstört, die Bücher verbrannt und das Wasser im Fischteich abgelassen wurde. Schließlich wurde ein Teil der Kartause in Brand gesetzt. Der Prior und fast alle Mönche verließen die Kartause, deren Wiederaufbau 30 Jahre in Anspruch nahm.

Die Eidgenossen bestanden auf der Auslieferung der Rädelsführer unter Kriegsandrohung. Die Zürcher gaben unter der Bedingung nach, dass nur der Aufruhr, nicht aber der Bildersturm geahndet werde. Trotz feierlicher Zusage verurteilte ein Gericht in Baden drei angebliche Rädelsführer zum Tode.

Dieser Wortbruch war für Zwingli der Grund, an der Disputation in Baden 1526 nicht teilzunehmen.

Literatur

  • Peter Kamber: Der Ittinger Sturm : eine historische Reportage. In: Ittinger Schriftenreihe Band 6, Stiftung Kartause Ittingen, Warth 1997

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