- Johann Schneidewein
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Johann Schneidewein auch: Johannes Schneidewind, Schneidewin und Ioannes Schneidewinius oder gräzisiert: Oinotomos (* 20. Dezember 1519 in Stolberg (Harz); † 4. Dezember 1568 in Zerbst) war ein deutscher Jurist.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Geboren als Sohn des Heinrich Schneidewind (* um 1457 in Wiehe; † 1530 in Stolberg), der seit 1498 als Küchenschreiber in Stolberg nachweisbar ist und seiner Frau Ursula Schweinfurt, immatrikuliert er sich bereits in seinem elften Lebensjahr 1530 an der Universität Wittenberg und findet im Hause Martin Luthers Aufnahme. Dadurch lernte er unter anderem auch Philipp Melanchthon, Justus Jonas der Ältere und Johannes Bugenhagen kennen. Besonders aber von Veit Dietrich gefördert, absolvierte er zunächst ein Studium der sieben freien Künste. So vorgebildet widmet er sich einem Studium der Rechtswissenschaften.
Luther riet ihm, entgegen dem Wunsch seiner Mutter, sich im Alter von zwanzig Jahren am 31. August 1539 mit Anna († 21. Oktober 1572), der Tochter des Christian Döring zu verheiraten. So zog er aus dem Lutherhaus aus und konnte 1545 (oder bereits 1544) durch ein emsiges Studium den akademischen Grad eines Lizentiaten der Rechtswissenschaft erwerben. Daraufhin erhielt er eine Stelle am Hof des Grafen Günther von Schwarzburgs als Kanzler. Dennoch begab er sich nach vier Jahren wieder nach Wittenberg, wo ihm 1551 eine ordentliche Professur der Rechte übertragen wurde. Als Professor der Institutionen, promovierte er zum Doktor der Rechtswissenschaften und vermittelte als solcher im Wesentlichen den Stoff seiner geistigen Lehrer Hieronymus Schurff, Kilian Goldstein und Melchior Kling.
Bald wurde er Appellationsrat, übernahm eine Stelle am Schöppenstuhl und war auch in kurfürstlichen Angelegenheiten aktiv. So war er 1557 Vertreter des Kurfürsten am Reichskammergericht in Speyer, legte Streitigkeiten des Landgrafen von Hessen bei und verwaltete auch das Rektorat der Akademie in Wittenberg. Gesundheitlich angegriffen reiste er mit Michael Teuber im Winter 1568 nach Zerbst, um dort den Rat in rechtlichen Angelegenheiten zu beraten. Man fand ihn am Morgen des 4. Dezember tot in seinem Bett auf und überführte den Leichnam am Folgetag nach Wittenberg, wo er am 6. Dezember in der Schlosskirche Wittenberg, unweit des Luthergrabes beigesetzt wurde.
Lehre
Sein Hauptwerk ist ein Kommentar zu den Institutionen, der 1573 von Matthias Wesenbeck herausgegeben wurden. Das Werk erlebte in zwei Jahrhunderten mehr als achtzig Auflagen. Von Melanchthon beeinflusst versuchte Schneidewein in seinem Kommentar Analyse und Synthese zu verbinden. Dabei verwirft er nicht die Glosse und Kommentare, macht jedoch von diesen nur einen beschränkten Gebrauch. Der Kommentar geht über ein Lehrbuch zu den Institutionen weit hinaus, er enthält das gesamte gemeine und kanonische Recht der Zeit, die Reichsabschiede, die peinliche Halsgerichtsordnung Karls V., sowie das sächsische Recht.
Ein Teil der Lehre Schneidewins wurde von der Inquisition beanstandet und sein Kommentar in die Indices librorum prohibitorum Clemens VIII., Innozenz XI. sowie Gregors XVI. aufgenommen. Beanstandet wurde, dass Schneidewin die Konstantinische Schenkung als Fiktion ansah und so den Machtanspruch der römischen Kurie bestritt.
Weiter wurde beanstandet, dass Schneidewin sich bei schweren Verbrechen gegen das nach kanonischem Recht zulässige Kirchenasyl aussprach. Schneidewin begründet dies mit einer Stelle aus dem Matthäusevangelium, wo berichtet wird, dass Jesus Händler aus dem Tempel gejagt habe, wenn er schon diese verjagen würde, so Schneidewin, würde er erst recht Räuber und Mörder dort nicht dulden.
Schließlich wurden noch seine Ausführungen zum Eherecht beanstandet, die teilweise nicht mit dem kanonischen Recht übereinstimmen, insbesondere, da die Scheidung in bestimmten Fällen anerkannt wird.
Werkauswahl
- Die Historie des Leidens Christi in deutsche Verse verfasset, und seinen Leuten als eine tägliche Gebets-Formel eecommendieret
- In quatuor Institutionum Imperalium Justiniani libros, commentarii, Wittenberg 1573
- Decifiones & Dissentationes variarum quaestionum apud juris utriusque interpretes controversarum, Frankfurt 1599 auch als Apostillas in Codicem, Frankfurt 1604 erschienen
- Epitomen in usus feudorum cum Notis Leopoldi Hackelmann, Magdeburg 1604
- Tractatus de Nuptiis, Jena 1685
- de jure connubiorum & c.
Literatur
- Schneidewein, Johann. In: Zedlers Universal-Lexicon, Band 35, Leipzig 1743, Spalte 559 f.
- v. Jacobi: Schneidewein, Heinrich und Johannes. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 32, Duncker & Humblot, Leipzig 1891, S. 144–149.
- Christian Gottlieb Jöcher: Allgemeines Gelehrten-Lexikon. Band 4. Sp. 315.
- G. Becker: Deutsche Juristen und ihre Schriften auf den römischen Indices des 16. Jahrhunderts. 1970, S. 219–223.
- Gunter Wesener: Johannes Schneidewin 1519–1568. Im Nachdruck von: Johannis Schneidewini In quatuor Institutionum imperialium D. Iustiniani libros, commentarii … Strassburg (Argentorati) 1575, VICO-Nachdruck, Frankfurt am Main 2005.
Weblinks
Commons: Ioannes Schneidewinius – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienEinzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Max Schneidewin: Johannes Schneidewin aus Stolberg. Stolberger Anzeiger No. 64, 14. August 1903, S. 2. Der Verfasser des Artikel war ein Nachfahre von Johannes Schneidewind (Johann Schneidewein), siehe hierzu den Stammbaum der Familie Schneidewind, erstellt von Gerhard Hund.
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