Josef Seuß

Josef Seuß

Josef Seuß (* 3. März 1906 in Nürnberg; † 28. Mai 1946 in Landsberg am Lech) war ein deutscher SS-Hauptscharführer, Rapportführer und Schutzhaftlagerführer im KZ Dachau und Lagerkommandant im KZ Schömberg .

Inhaltsverzeichnis

Werdegang

1932 wurde Seuß Mitglied der allgemeinen SS.[1] Ab dem 20. April 1933 gehörte er zum Personal des Konzentrationslagers Dachau. Zunächst 13 Monate als Wache eingesetzt, arbeitete Seuß dann 4½ Jahre als Telefonist in der Lagerkommandantur. Ab 1938 oder 1939 war Seuß Wärter im sogenannten Kommandanturarrest, in dem Häftlinge in Einzelhaft festgehalten wurden.[2] Im Winter 1939/1940 wurde er vorübergehend im KZ Flossenbürg eingesetzt, da das KZ Dachau in dieser Zeit für die Ausbildung der SS-Division „Totenkopf“ genutzt wurde. Ab Mai 1941 war Seuß Kommandoführer im Außenkommando Radolfzell[3], einem Außenkommando des KZ Dachau. Nach seiner Rückkehr nach Dachau im August 1942 war Seuß dort zunächst stellvertretender Rapportführer, später dann stellvertretender Schutzhaftlagerführer. Seine Tätigkeit in Dachau endete im Dezember 1942. Zusammen mit seinem Bruder Wolfgang, der ebenfalls zum Dachauer Personal gehörte, wurde Josef Seuß in das elsässische Konzentrationslager Natzweiler-Struthof versetzt. Ab Dezember 1943 bis April 1945 war Josef Seuß schließlich Lagerkommandant im Natzweiler Außenlager Schömberg. Seuß, von den Häftlingen lediglich als „Zack-Zack“ bezeichnet, war bekannt dafür, trotz des Winters Kommandos „ohne Schuhe“ zu bilden.[4]

Seuß war verheiratet; aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor.

Nach Kriegsende

Anklagebank im ersten Dachauer Prozess. Josef Seuß: zweite Reihe von oben, links außen.

Nach Kriegsende war Seuß ab dem 15. November 1945 zusammen mit weiteren 39 Angehörigen des Lagerpersonals Angeklagter im Dachau-Hauptprozess, der im Rahmen der Dachauer Prozesse stattfand. Die Anklage vor dem amerikanischen Militärgericht lautete auf „Verletzung der Gesetze und Gebräuche des Krieges“, gleichermaßen gegen Zivilpersonen wie gegen Kriegsgefangene. Innerhalb der Anklage spielte der Begriff des „Common Design“,[5] des gemeinsamen Vorhabens eines Verbrechens, eine zentrale Rolle: Nicht allein die individuellen Taten des KZ-Personals wurden als verbrecherisch angesehen, sondern das System der Konzentrationslager an sich. Im Zuge der Vorermittlungen hatte es sich als schwierig erwiesen, einzelne Verbrechen den jeweiligen Angeklagten zuzuordnen, da die KZ-Häftlinge nur zum Teil überlebten, ihren Aussagen infolge der Traumatisierung die notwendige Präzision fehlte oder sie die Namen der Täter nur teilweise kannten.

Nach Aussagen von Häftlingen hatte Seuß Gefangene geschlagen; ein Häftling erklärte: „Seuß war kein Mensch.“[6] In einem vor Prozessbeginn entstandenen Affidavit gab Seuß an, im August 1942 einmal an der Erschießung sowjetischer Kriegsgefangener in Dachau beteiligt gewesen zu sein.“[7] Die Kriegsgefangenen seien direkt vom Bahnhof zum Schießstand der SS gebracht worden, dort gezwungen worden, sich auszuziehen, und dann erschossen worden. In seiner Erklärung gab Seuß an, Gefangene im KZ-Außenkommando Radolfzell geschlagen, diese dort „besonders hart“ behandelt zu haben und in Dachau einmal an der Erschießung von drei Gefangenen beteiligt gewesen zu sein, die sich im Kommandanturarrest befanden. Während seiner Zeit als Wärter im Kommandanturarrest sei Pfahlhängen gleichermaßen bei Verhören wie als Bestrafungsmaßnahme angewandt worden. Zudem sei er ebenso wie sein Bruder an einem Invalidentransport der „Aktion 14f13“ beteiligt gewesen. Bei diesen Transporten wurden kranke und geschwächte Häftlinge in die NS-Tötungsanstalt Hartheim bei Linz gebracht und in der dortigen Gaskammer ermordet. Er habe vorab gewusst, dass die Häftlinge in Hartheim getötet werden sollten, so Seuß. Er gab an, ihm sei bekannt gewesen, dass er und sein Bruder unter den Gefangenen einen schlechten Ruf hatten. Seuß bedauerte in seiner Aussage die Zustände im Konzentrationslager Dachau und die schlechten Lebensbedingungen der Häftlinge.

Am 13. Dezember 1945 wurde Josef Seuß gemeinsam mit 35 Mitangeklagten zum Tode verurteilt. Beim Urteil wurden als individuelle Exzesstaten bei Seuß das Schlagen und Treten von Häftlingen berücksichtigt.[8] Nach seiner Verurteilung erfolgte im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg ein Interview durch den Gerichtspsychologen des interalliierten Nürnberger Militärtribunals, Gustave M. Gilbert. Durch Gilbert ist aus diesem Gespräch die vermeintliche Äußerung von Seuß zu seiner Tätigkeit im Konzentrationslager überliefert:
„Was konnte ich machen? Ein Soldat kann nur Befehle ausführen. Wir wussten nicht, dass Himmler solch ein Schuft war, sich aus dem Staub zu machen und uns in der Patsche sitzen zu lassen.“[9]

Das Todesurteil gegen Seuß wurde am 5. April 1946 vom Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte in Europa bestätigt, dem hierzu eine entsprechende Empfehlung durch ein „Review Board“ der Armee vorlag.[10] Seuß wurde am 28. Mai 1946 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg gehängt.

Literatur

  • Holger Lessing: Der erste Dachauer Prozess (1945/46). Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1993, ISBN 3-7890-2933-5.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Zum Lebenslauf Review (pdf, 40 MB), S. 27ff, 92.
  2. Vgl. hierzu: Erwin Gostner: 1000 Tage im KZ. Ein Erlebnisbericht aus den Konzentrationslagern Dachau, Mauthausen und Gusen. Innsbruck 1945; zu „Blockführer Seitz (recte: Seuß)“ als Wärter des Kommandanturarrests („Bunker“) hier S. 30 ff. und S. 78.
  3. Vgl. hierzu: Markus Wolter: Radolfzell im Nationalsozialismus. Die Heinrich-Koeppen-Kaserne als Standort der Waffen-SS, in: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung, Band 129, Ostfildern, Thorbecke 2011, hier: Das Dachauer KZ-Außenkommando Radolfzell, S. 270-277.
  4. Vgl. hierzu: Michael Grandt: Unternehmen „Wüste“ - Hitlers letzte Hoffnung. Das NS-Ölschieferprogramm auf der Schwäbischen Alb, Tübingen 2002, S. 69 f.
  5. Zu „Common Design“: Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-1948. Campus-Verlag, Frankfurt 1992, ISBN 3-593-34641-9, S. 42ff.
  6. Auszug aus den Aussagen in englischer Übersetzung im Review (pdf, 40 MB), S. 27.
  7. Auszug aus dem Affidavit in englischer Übersetzung im Review (pdf, 40 MB), S. 27ff.
  8. Lessing, Prozess, S. 324.
  9. G. M. Gilbert: Nürnberger Tagebuch. Frankfurt am Main, 1996, S. 102.
  10. Zusammenfassung des Reviews zu Jarolin: Review (pdf-Datei, 40 MB), S. 146. Ebenda, S. 164, die Empfehlung, im Fall von Seuß die Todesstrafe beizubehalten.

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