Jäger

Jäger
Der November (Joachim von Sandrart, 1643)

Als Jäger wird eine Person bezeichnet, die zum Zwecke der Gewinnung von Lebensmitteln (Wildbret), Pelzwerk oder Jagdtrophäen, aber auch zur Bekämpfung von Tierkrankheiten oder Schädlingen auf die Jagd geht, das heißt Wild erlegt oder in Tierfallen fängt und die Hege, also die Pflege von Wildtieren und ihrer Lebensräume, ausübt.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Jäger sind weltweit seit frühester Zeit Personen, die die Jagd ausüben. Im 21. Jahrhundert ist international deren Jagdausübung durch das Jagdrecht nach den Anfordungen der jeweiligen Regionen reglementiert. Entsprechend dem deutschen Jagdrecht wird eine Person als Jäger bezeichnet, die durch nachhaltiges Bejagen, waidgerechtes Erlegen (Töten) von Wild zum Erhalt eines artenreichen und gesunden Wildbestands beiträgt. Damit verbunden ist die gleichzeitige Pflicht des Jägers zur Hege, also der Pflege und Bewahrung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, soweit diese das Jagdrecht bestimmt.

Gesetzliche Voraussetzung zur Jagd auf Wild ist unter anderem der Besitz eines gültigen Jagdscheins, der entweder als Tages-, Jahres- oder Dreijahres-Jagdschein bei der Unteren Jagdbehörde, nach dem Bestehen der staatlichen Jägerprüfung und dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung, gelöst werden kann. Damit wird sichergestellt, dass die Ausübung der Jagd durch den Jäger sachkundig und ordnungsgemäß betrieben werden kann. In Deutschland ist die Anzahl der Jagdscheininhaber seit 1968 (283.682) mit einigen Pausen ständig steigend und liegt derzeit bei 351.000 (2008/2009).[1] Die Jägerprüfung gilt bei einer Durchfallquote von 30% als komplex und schwierig.

Viele Jäger erhalten Traditionen und Kulturgut des jagdlichen Brauchtums, unter anderem durch Verwendung der Jägersprache, der Bruchzeichen und jagdlicher Rituale. Es werden von ihnen spezielle Jagdsignale, hauptsächlich mit dem Jagdhorn, wie auch Jagdmusik gepflegt. Jäger kennen zudem speziellen Jäger-Schmuck und traditionelle Jäger-Kleidung. Andere Jäger lehnen dieses Brauchtum ab.

Als ihr Schutzpatron gilt der heilige Hubertus.

Dienst- und Berufsbezeichnung Jäger

Jäger mit Hund im Grafenberger Wald (Hugo Mühlig)
Ein Jäger von den Färöer, der drei Schneehasen trägt

Schon im Mittelalter hatten vermögende Adelige hauptberufliche Jäger in ihrem Hofstaat oder auf ihren Besitzungen. Der Beruf des Jägers wurde mit der Zeit so wie der des Försters zu einem Lehrberuf mit einer dreijährigen Lehrzeit und mit besonders in der Frühen Neuzeit genauer definierten Lehrinhalten. Während der Ausbildung wurde der junge Mann „Jägerbursche“ genannt, nach deren Abschluss wurde er mit dem „Jägerschlag“ freigesprochen und fortan als Jäger bezeichnet, wenn er nicht als „Hofjäger“ Teil des Hofstaats war.

Dienstränge wurden regional unterschiedlich bezeichnet: Oberjäger, Oberhofjäger, Jägermeister oder Oberjägermeister. Auch Angehörige des Adels durchliefen die Lehrzeit, um später die ihrem Stand zustehenden Plätze in der fürstlichen Jagdorganisation besetzen zu können. Der Titel des Reichserzjägermeister wurde von Kaisern an herrschende deutsche Fürsten als Ehrentitel verliehen, wie zum Beispiel an den sächsischen Kurfürst Johann Georg I.

Die Rechtsgrundlage für die Ausbildung zum Berufsjäger ist heute in Deutschland die aus den §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes abgeleitete „Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin” vom 18. Mai 2010 (BGBl. I S. 631, ber. S. 795). Sie ersetzt ab dem 1. August 2010 die bisher maßgebliche „Revierjäger-Ausbildungsverordnung – RevjAusbV” vom 26. April 1982 (BGBl. I S. 554).

Jäger und Waffen

Wie jeder andere zivile Waffenbesitzer benötigt der Jäger für seine Waffen eine Waffenbesitzkarte (WBK).

Der Jagdschein berechtigt den Jäger Langwaffen (Gewehre) zu erwerben und sie nachträglich binnen einer Frist von zwei Wochen in die WBK eintragen zu lassen. Kurzwaffen (Pistolen, Revolver) müssen vor dem Erwerb bei der zuständigen Behörde beantragt und in die WBK eingetragen werden.

Die Anzahl der Langwaffen, die der Jäger besitzen darf, ist unbegrenzt, die Zahl der Kurzwaffen auf zwei beschränkt.

Der Jagdschein berechtigt auch zum Erwerb von Munition für die jagdlich geführten Waffen.

Während der tatsächlichen Ausübung der Jagd ist der Jäger mit Jagdschein befugt, seine Waffen geladen und zugriffsbereit zu führen. Er benötigt in dieser Situation keinen Waffenschein.

Auf dem Wege von und zur Jagd kann die Waffe, getrennt von der Munition, geführt werden. Die Waffe darf nicht geladen, teilgeladen oder „unterladen“ sein, Magazine und Trommeln müssen leer sein. Die geladene Waffe auf dem PKW-Rücksitz und/oder der geladene Revolver oder die Pistole im Handschuhfach sind nur zulässig, wenn der PKW im Zusammenhang mit der Jagdausübung steht (z. B. Fahrt von einem Hochsitz zum nächsten).

Der Jäger muss jederzeit und uneingeschränkt die tatsächliche Gewalt über seine Waffen ausüben können, er darf sie nicht unbeaufsichtigt lassen. Das Zurücklassen von Waffen und Munition im PKW, auch wenn dieser verschlossen ist und die Waffen nicht sichtbar sind, ist verboten und kann den Vorwurf der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach sich ziehen. Dies gilt besonders für den Fall eines Wirtshausbesuches im Anschluss an eine Jagd.

Waffeneinsatz bei einem Wildunfall und eventuell notwendiger Nachsuche ist Jagd. Auf dem Weg zu und von einem Wildunfall gilt das oben Gesagte.

Jäger sind berechtigt, während der Jagd und bei Arbeiten, die damit in Zusammenhang stehen, Messer zu führen, für die ansonsten Einschränkungen hinsichtlich Besitz und Führung/Gebrauch bestehen (Beispielsweise Faustmesser, zweischneidige Messer).

Jäger beim Militär

Als eine Sonderform des Infanteristen bildeten die Jägertruppen lange Zeit eine Elite unter den Soldaten. Die ersten Jägerbataillone wurden in Hessen-Kassel 1631 gebildet. Sie setzten sich aus Förstern, Förstersöhnen und Forstamtskandidaten zusammen, woher sich der Name ableitet. Im Gegensatz zur Linieninfanterie hatten die Jäger kein glattes, sondern ein gezogenes Gewehr, das zudem auch kürzer war (etwa 1 Meter gegenüber 1,40 Meter bei der übrigen Infanterie). Mittels der gezogenen Büchse waren sie in der Lage, als Scharfschützen (Präzisionsschützen) treffsichere Schüsse bis zu 400 Metern abzugeben, um auf diese Weise gezielt Kanoniere oder Offiziere zu töten. Während die Infanterie keine Deckung suchte, da dies als feige galt, war es Aufgabe der Jäger zu „tiraillieren“, d.h. auszuschwärmen, in Gruppen von höchstens zwei Mann zu kämpfen und möglichst Deckung zu suchen. Bis weit ins 19. Jahrhundert brachten die Jäger ihre eigenen Waffen mit. Für einen exakten Schuss bestimmten sie die Menge des Schießpulvers für ihr Gewehr selbst. Deshalb gehörte zu ihrer Ausrüstung immer auch ein Pulvermaß. Im Gegensatz zur Linieninfanterie führten sie das Gewehr nach Jägerart einfach unter die Schulter gehängt. Als Seitenwaffe führten die Jäger nicht das Bajonett sondern Hirschfänger, die sich in der Form auffallend von den Infanterie-Seitenwaffen unterschieden. Erst mit dem Gewehr 71 wurden ab 1872 alle Infanteristen mit gezogenen Feuerwaffen ausgerüstet, die Jägerbüchse 71/84 war die letzte deutsche Sonderform des Infanterie-Gewehrs. Begrifflich werden militärische Waffen als Jägerbüchse oder Scharfschützengewehr und das des Waidmannes als Jagdbüchse bezeichnet.

Aufgrund ihrer Sonderrechte (im Heer Friedrichs des Großen war für sie der Drill erleichtert, sie durften nicht angebrüllt werden und hatten Anrecht auf die Anrede „Monsieurs“) waren sie bei altgedienten Infanterie-Generalen nicht sehr beliebt, weshalb Jägertruppen nach Kriegsende oft aufgelöst wurden. Nach Beendigung des Kriegsdienstes stand jedem Angehörigen einer Jäger-Einheit die ordentliche Anstellung als Förster zu, weshalb ihre Zukunft, im Gegensatz zu der anderer Infanteristen, stets gesichert war.

Frettierer

Frettierer ist ein Jäger, der Frettchenjagd mit Frettchen betreibt.[2]

Schreibweise

Die Schreibweise Waidwerk bzw. Waidmann wird heute von manchen als nicht mehr zeitgemäß empfunden, so dass sie der Schreibung mit ei den Vorzug geben wollen. Angeblich sei die Variante mit ai durch eine Rechtschreibreform der NSDAP zustande gekommen. Allerdings wird bei dieser Argumentationsweise verkannt, dass die 1941 und 1944 geplanten Rechtschreibreformen im Versuch steckenblieben, also nie zur Durchführung kamen. Die Schreibung mit ai war schon vor 1933 üblich. Unter den auf Putzstücken des vorromanischen Klosters Brunshausen bei Gandersheim 1965 gefundenen Inschriften befindet sich das vermutlich gotische Wort waithia für „Waidmann“ oder eben „Jäger“[3]), das der Zeit bald nach 822 zugewiesen wird.

Einzelnachweise

  1. Deutscher Jagdschutzverband: Zahlen zu Jagd und Jägern, Entwicklung der Jagdscheininhaberanzahl in der Bundesrepublik Deutschland
  2. http://www.morgenpost.de/printarchiv/bezirke/article190281/Waschbaeren_erobern_den_Tiergarten.html
  3. Gerhard Köbler: Gotisches Wörterbuch, S. 24.

Weblinks

 Commons: Hunters – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Jäger – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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Synonyme:

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