- Analgetische Potenz
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Die analgetische Potenz ist ein Maß für die Wirksamkeit der schmerzstillenden Wirkung eines Stoffes, meist eines Medikaments, vornehmlich Opioide. Als Basis dient Morphin, welches den Referenzwert „1“ bekommt.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel mit Tramadol: Die analgetische Potenz ist 0,1. Damit benötigt man die 10-fache Menge des Wirkstoffes, um die gleiche schmerzstillende Wirkung zu erzielen. Bei gleichen Wirkstoffmengen ist die schmerzstillende Wirkung nur ein Zehntel gegenüber der von Morphin.
Übersicht
Name analgetische Potenz BTM Bemerkung Carfentanyl[1] 5000 - 7500 X[2] Humanmedizinisch nicht zugelassen, wird verwendet zum Betäuben großer Wildtiere 3-Methylfentanyl 3000 ? Etorphin 1000 - 3000 X Sufentanil ca. 1000 X Stärkstes humanmedizinisches Analgetikum Epibatidin ca. 200 keine med. Anwendung da zu toxisch Remifentanil 100-200 X Fentanyl 120 X Zur Neuroleptanalgesie geeignet Alfentanil 30-40 X Buprenorphin 30-40 X Hydromorphon 7,5 X Levomethadon 4 X Kumulation und starke Halbwertszeiterhöhung bei täglicher Verabreichung Heroin (Diacetylmorphin) 2,5 X nicht verkehrsfähig rac-Methadon 2 X Kumulation und starke Halbwertszeiterhöhung bei täglicher Verabreichung Oxycodon[3] 2 X Hydrocodon 1,5 X Morphin 1 X Referenzsubstanz der Opioide Piritramid 0,7 X Nalbuphin 0,5-0,7 Tapentadol 0,3-0,5 X Pentazocin 0,3 X Flupirtin[4] 0,2 - 1 besitzt analgetische und muskelrelexierende Eigenschaften, ist aber kein „klassisches Analgetikum“ Dihydrocodein 0,2 (konzentrationsabhängig) Tilidin 0,1-0,2 nur Monopräparat Kombinationspräparate mit Naloxon Rezeptpflichtig. Codein 0,1 (konzentrationsabhängig) Pethidin 0,1 X Tramadol 0,1 Naloxon 0,01 Naltrexon 0,01 Loperamid 0,01 nur an peripheren Opioid-Rezeptoren Apomorphin 0,01 an Dopamin-Rezeptoren der Area postrema BTM = Medikament unterliegt der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ De Vos V., Immobilisation of free-ranging wild animals using a new drug, Vet Rec. 1978 July 22;103(4):64-8
- ↑ Juris.de: BtMG Anlage I (zu § 1 Abs. 1) nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel
- ↑ JournalMed.de (Anmeldung erforderlich)
- ↑ Forth, Henschler, Rummel, Förstermann, Starke: allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie, 8. Auflage (2001), Urban & Fischer, München, ISBN 3-437-42520-X, Seite 252
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