Karl Engert

Karl Engert
Karl Engert während der Nürnberger Prozesse

Karl Engert (* 23. Oktober 1877 in Stettin; † 8. September 1951) war Vizepräsident am „Volksgerichtshof“ und SS-Oberführer.

Leben

Der Sohn des Regierungs-Gewerberats Armin Engert und seiner Ehefrau Hedwig Gruber, Tochter des Landgerichtsrats Julius Gruber, begann seine juristische Laufbahn als Amtsgerichtssekretär in München. Danach wurde er am Amtsgericht von Scheinfeld tätig. In Regensburg wurde er zum Landgerichtsdirektor ernannt.

In Schweinfurt bekleidete er die Position eines Landgerichtspräsidenten. Im Bayerischen Justizministerium wurde er zum Ministerialrat befördert. Im Ersten Weltkrieg diente er als Leutnant und wurde Kriegsgerichtsrat.

Schon früh nahm er Beziehungen zu den Nationalsozialisten auf und wurde 1921 Mitglied und der Mitbegründer der ersten Ortsgruppe der NSDAP in Franken und deren Ortsgruppenleiter (OGL). Es folgte einige Jahre der Beschäftigung als Schriftsteller für Zeitungen und Zeitschriften.

Von 1932 bis 1933 nahm er ein Mandat im Bayerischen Landtag für die NSDAP wahr. Bei der Reichstagswahl am 29. März 1936 kandidierte er erfolglos auf dem hinteren Listenplatz Nummer 1027.

Seine juristische Karriere erreichte den Höhepunkt mit der Ernennung zum Vizepräsidenten am Volksgerichtshof und Vorsitzenden des 2. Senats in Berlin. Auf einer Tagung der führenden Juristen des Deutschen Reichs wurde er am 23. und 24. April 1941 in Berlin darüber unterrichtet, wie die „Vernichtung unwerten Lebens“ (NS-Jargon) durch das Einatmen von Gas praktiziert werden kann.

Seiner NS-Gesinnung nach verurteilte er vor dem Volksgerichtshof Jugendliche unter 18 Jahren zum Tode, obwohl die juristischen Bestimmungen die Todesstrafe nicht zuließen. Er zog aber eine besondere Bestimmung als Ausnahme heran, in der es hieß, dass eine Verurteilung zum Tode dann möglich sei, wenn der Jugendliche die geistige und sittliche Reife eines Achtzehnjährigen hätte.

So verurteilte er mit dieser Begründung am 11. August 1942 Helmuth Hübener zum Tode, der einer jugendlichen Widerstandsgruppe angehörte. Ebenso wurde Walter Klingenbeck, der Anführer einer Gruppe von Jugendlichen, auf diese Weise im September 1942 zum Tode verurteilt.

Im Herbst 1942 wurde er Ministerialdirektor im Reichsministerium der Justiz. Dort war er Leiter der Abteilung XV, die darüber entschied, welche Zuchthausgefangenen im Rahmen der sogenannten „Asozialen-Aktion“ an die Konzentrationslager abgegeben wurden. Alleine bis Februar 1944 wurden aufgrund seiner Arbeit 2464 Gefangene an die Polizei übergeben. Ab Juni 1943 übernahm er zusätzlich die Leitung der Abteilung V (Strafvollzug) des Reichsjustizministerium. Unter seiner Verantwortung starben bis zum Ende des Krieges tausende von Strafgefangenen an den Folgen von Zwangsarbeit, mangelhafter Ernährung und schlechten hygienischen Bedingungen in den Zuchthäusern, Gefängnissen und Gefangenenarbeitslagern des Deutschen Reiches. Weiterhin kam aus seiner Abteilung eine Richtlinie, die Maßnahmen der Räumung von Haftanstalten vorsah: „Anstaltsräumung bei Feindbedrohung“. Wegen dieser Richtlinie kam es zum Massaker von Sonnenburg, weswegen Engert im Nürnberger Juristenprozess u. a. angeklagt wurde. Zu einer Verurteilung Engerts kam es aber nicht mehr, weil Engert wegen Krankheit nicht mehr verhandlungsfähig war. Aber bei den Vernehmungen, die noch möglich waren, leugnete er jede Verantwortung wegen der Richtlinien ab. Durch eine Richter-Pension abgesichert starb er – anders als seine tausenden Opfer – einen friedlichen zivilen Tod.

Literatur

Weblinks


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