Kay Nehm

Kay Nehm

Kay Nehm (* 4. Mai 1941 in Flensburg) ist ein deutscher Jurist. Als Nachfolger von Alexander von Stahl war er vom 7. Februar 1994 bis zum 31. Mai 2006 Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Jugend

Sein Vater Eduard Nehm war von 1961 bis 1973 Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein. Kay Nehm absolvierte den Wehrdienst und studierte danach von 1964 bis 1968 in München, Freiburg im Breisgau und Kiel. Nach Referendardienst und zweitem Staatsexamen drei Jahre später wurde er 1972 Staatsanwalt in Kiel, von dort aber schon 1973 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft abgeordnet. 1978 wechselte er zum Bundesverfassungsgericht und war dort Mitarbeiter des Richters Walter Rudi Wand.

Staatsanwalt

1980 kehrte Nehm zur Bundesanwaltschaft zurück und wurde zunächst zum Oberstaatsanwalt befördert. Die Beförderung zum Bundesanwalt folgte 1988. Ab 1991 gehörte er als Richter dem 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes an. Bereits drei Jahre später wurde er zum Generalbundesanwalt und damit zum Leiter der Bundesanwaltschaft bestellt.

Der parteilose Nehm ist verheiratet und hat eine Tochter.

In seinem Amt vertrat er oft politisch unpopuläre, rechtlich-stringente Entscheidungen. So verlangte er etwa bei der Verfolgung von terroristischen Straftaten von US-Diensten eine vollständige Offenlegung von Quellen und Beweisen gegenüber seiner Behörde. Nur dann sei eine Beweisverwertung zum Nachteil des Beschuldigten möglich, was die Rechtsprechung bestätigte.

Ruhestand

Nehm trat am 31. Mai 2006 in den Ruhestand. Seine Nachfolgerin war Monika Harms.

Kay Nehm ist derzeit Präsident der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft e.V. Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr verlieh ihm 1998 die Senator-Lothar-Danner-Medaille.

Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag 2010 schlug Kay Nehm eine neue Rechtskategorie vor – den Denkzettel. Damit sollen künftig Fahrzeughalter konfrontiert werden, wenn bei einem Verkehrsverstoß die elektronischen Überwachungssysteme versagen und der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann.

Werke (Auszug)

  • Straflose Straftaten? Zur Rettung verfassungswidriger Strafgesetze durch Absehen von Strafe (Vortrag vom 17. Februar 1997), Heidelberg 1999. ISBN 3-8114-9599-2
  • Die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts für die Verfolgung extremistischer Einzeltäter (Vortrag vom 8. Mai 2001), München 2002. ISBN 3-406-48632-0
  • Das nachrichtendienstliche Trennungsgebot und die neue Sicherheitsarchitektur, in: NJW 2004, S. 3289 bis 3295.

Weblinks


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