Ludwig Martin

Ludwig Martin

Markus Ludwig Martin (* 25. April 1909 in Waltenhofen-Martinszell, Oberallgäu; † 31. März 2010 in Karlsruhe) war ein deutscher Jurist. Er war vom 7. April 1963 bis zu seiner Pensionierung am 30. April 1974 Generalbundesanwalt.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Martin, Sohn eines Molkereifacharbeiters, konnte entgegen dem Wunsch seines Vaters und mit Fürsprache seines Religionslehrers sein Abitur machen und Rechtswissenschaften sowie Volkswirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München studieren. 1933/34 absolvierte er ein Zusatzstudium der Philosophie an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. 1932 und 1937 bestand er die juristischen Staatsprüfungen und trat in den bayerischen Justizdienst ein.

1939 wurde Martin – obwohl Nichtmitglied der NSDAP – Jourrichter, später Strafrichter und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Reichsanwaltschaft beim Reichsgericht in Leipzig. Im Oktober 1939 wurde er Staatsanwalt in Nürnberg-Fürth und im Februar 1940 in Leipzig, jedoch nur formal – beide Ämter trat er nie an. Von 1939 bis 1945 leistete er Kriegsdienst in der Wehrmacht.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde er 1946 Amtsrichter in Sonthofen, 1950 kam er in die zivilrechtliche Abteilung des Bundesjustizministeriums. Von dort wurde er im Januar 1951 an die Bundesanwaltschaft abgeordnet, wo er bereits fünf Monate später zum Oberstaatsanwalt ernannt und im Juni 1952 zum Bundesanwalt befördert wurde. 1953 wurde er zum Bundesrichter ernannt und war zehn Jahre lang – bis 1963 – vor allem in Strafsenaten am 1. und 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes tätig.

1956 war er am BGH-Urteil gegen die NS-Verbrecher Otto Thorbeck und Walter Huppenkothen beteiligt, durch das diese vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen wurden. Auch auf Grund Martins Tätigkeit als Jurist während der NS-Zeit wird dieses Urteil heute sehr kritisch gesehen. Im Gegensatz zu diesem BGH-Urteil hatte die Vorinstanz, das Landgericht Augsburg, die Angeklagten Huppenkothen und Thorbeck wegen Beihilfe zum Mord in sechs bzw. fünf Fällen verurteilt und in seiner Begründung des Urteils u. a. erklärt:

„Die führenden Männer des nationalsozialistischen Regimes, Hitler, Himmler, Kaltenbrunner, haben … die Hinrichtung der genannten Männer (gemeint sind: die ermordeten Widerstandskämpfer von Dohnanyi, Oster, Dr. Sack) aus niedrigem Beweggrund herbeigeführt. Sie waren in ihrer Handlungsweise auf die tiefste Stufe verantwortungslosen menschlichen Handelns herabgesunken. Hierzu haben die Angeklagten Thorbeck in fünf Fällen und der Angeklagte Huppenkothen in sechs Fällen Beihilfe geleistet.“[1]

1963 folgte schließlich die Ernennung zum Generalbundesanwalt. In diese Amtszeit fielen Fälle wie die Spiegel-Affäre und das Guillaume-Verfahren. 1974 ging er in den Ruhestand.

Ludwig Martin lebte zuletzt in Karlsruhe-Rüppurr. Dort feierte er 2009 seinen 100. Geburtstag.

Wirken

Martin war seit 1956 Mitglied und später Vorsitzender und Ehrenpräsident der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission e. V. und Ehrenpräsident der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung.

1977 trat er der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte e. V. bei und war Kuratoriumspräsident sowie deren Ehrenpräsident. Er befürwortete die Todesstrafe.[2]

Martin war bekennender Konservativer und Katholik. Er war seit 1973 Mitglied der Komturei St. Bernhard in Baden-Baden des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem. Neben verschiedenen nationalen und internationalen Auszeichnungen wurde er mit dem Komturkreuz mit Stern des päpstlichen Gregoriusordens (1969) sowie mit dem Großen Bundesverdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

Einzelnachweise

  1. http://www1.jur.uva.nl/junsv/Excerpts/420a018.htm
  2. Armand Mergen (Hrsg.): Dokumentation über die Todesstrafe. Stoytscheff, Darmstadt, Nürnberg, Düsseldorf und Berlin 1963

Weblinks


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