- Harald Range
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Harald Range (* 16. Februar 1948 in Göttingen) ist ein deutscher Jurist und seit dem 17. November 2011 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zuvor war er seit Anfang der 1970er-Jahre im Justizdienst des Landes Niedersachsen tätig. Er leitete dort von 2001 bis 2011 als Generalstaatsanwalt die Generalstaatsanwaltschaft in Celle und war unter anderem auch als Präsident des Koordinierungsbüros der Konferenz der Europäischen Generalstaatsanwälte des Europarates tätig.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Harald Range wuchs in Göttingen auf. Nach Schulabschluss studierte er Rechtswissenschaft und Publizistik an der Georg-August-Universität in Göttingen und an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Anschließend trat er 1971 als Referendar in den niedersächsischen Justizdienst ein, dem er seitdem angehört. Ab 1975 war er dort als Richter tätig, unter anderem in Lüneburg, Northeim und Osterode. Von 1978 bis 1986 wurde er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Göttingen eingesetzt, wo er Wirtschafts- und Umweltsachen bearbeitete und als Pressesprecher fungierte. Von 1986 bis 1989 war Range als Oberstaatsanwalt erstmals bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle tätig.[1]
Von 1989 bis Ende 2000 arbeitete Range im niedersächsischen Justizministerium in Hannover, wo er in verschiedenen Referaten eingesetzt wurde. Ab 1991 leitete er dort das Referat für Strafverfahrensrecht, zuletzt die gesamte Abteilung für Strafrecht und Strafverfahrensrecht. Ab Januar 2001 leitete er als Generalstaatsanwalt die Generalstaatsanwaltschaft in Celle und unterstand damit unmittelbar dem niedersächsischen Justizminister. Von den insgesamt drei niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften in Braunschweig, Celle und Oldenburg ist die Behörde in Celle die größte Generalstaatsanwaltschaft in Niedersachsen. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören die Bezirke Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden. Darüber hinaus hatte Ranges Behörde zentrale Aufgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, der Straffälligenhilfe, des Opferschutzes und der Verfolgung von Organisierter Kriminalität und Korruption sowie des Europäischen Justiziellen Netzes der Strafjustiz (EJN).[1]
Am 17. November 2011 wurde er als Nachfolger von Monika Harms zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt.[2]
Range ist Mitglied der Konferenz der deutschen Generalstaatsanwälte sowie amtierender Präsident des Koordinierungsbüros der Konferenz der Europäischen Generalstaatsanwälte des Europarates (englisch: Conference of Prosecutors General of Europe) (CPGE). So fand die fünfte europäische Konferenz der CPGE im Mai 2004 in Celle statt.[3] Außerdem ist Range als sachverständiger Berater für verschiedene internationale Einrichtungen tätig, vor allem in den mittel- und osteuropäischen Staaten.[1]
Harald Range lebt in Celle, wo er sich auch ehrenamtlich betätigt. Er ist Mitglied der FDP[4] und unter anderem Vorstandsvorsitzender des Celler Volkshochschulvereins und Richter an einem Schiedsgericht.[1]
Rechtspositionen
Die von Harald Range als Generalstaatsanwalt vertretenen Rechtspositionen finden von Fall zu Fall regional und teils auch überregional öffentliche Beachtung, wozu seine langjährige Tätigkeit als Leiter der größten niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaft sowie sein nationales und internationales Engagement im Justizbereich beitragen.
Im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland, bei der die Celler Generalstaatsanwaltschaft für den WM-Standort Hannover zuständig war, entwickelte Range eine „Null-Toleranz-Strategie“, um auf befürchtete Ausschreitungen von Hooligans effektiv reagieren zu können. Ausländer, die sich einer Tat schuldig gemacht haben, auf die eine Freiheitsstrafe steht, sollten sofort ausgewiesen werden. Da Ausweisungsaktionen normalerweise den Ausländerämtern vorbehalten sind, vereinbarte Range mit ausländischen Justizbehörden den Einsatz von deren Staatsanwälten vor Ort, wie für das Vorrundenspiel des polnischen Nationalteams in Hannover. Anträgen der ausländischen Staatsanwälte auf Überstellung von Straftätern sollte dann sofort nachgekommen werden.[5]
Bei Korruptionsdelikten sieht Range die Hauptaufgabe bei der Bekämpfung der sogenannten strukturellen Korruption und setzt dabei auf die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, wie seit 2001 in Hannover, und seit 2006 in Verden für die Landgerichtsbezirke Lüneburg, Stade und Verden. „Korruption schadet sowohl dem Vertrauen der Bevölkerung in die redliche Amtsführung als auch dem freien Wettbewerb. Sie führt integere Mitbewerber in Versuchung und sie führt zu höheren Preisen“, sagte Range und erklärte, dass Wege gesucht werden sollen, um das Dunkelfeld um „Schmierer und Geschmierter“ aufzuhellen und unrechtmäßige Vermögensvorteile durch eine konsequente Strafverfolgung zu egalisieren. Dabei sollen, so Range weiter, die „Kenntnisse über korruptive Sachverhalte durch ein hohes Fallaufkommen erweitert und die ermittlungstechnischen Vorgehens- und Bearbeitungsweisen verbessert“ werden.[6]
Anfang 2009 verteidigte Range das „milde Urteil im Hells-Angels-Prozess in Hannover“, als daran öffentlich Kritik aufkam und eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt eingelegt wurde. Der Prozess gegen 14 Hells-Angels-Mitglieder, die 2006 bei Bremen das Vereinsheim der verfeindeten Bandidos überfallen und dabei fünf Männer schwer verletzt hatten, war Ende 2008 nach einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung „überraschend schnell“ zu Ende gegangen. Drei Männer wurden zu Haftstrafen verurteilt, während elf Angeklagte lediglich Bewährungsstrafen erhielten. „Wer das Rockermilieu kennt, der weiß, wie schwer es ist, in einem solchen Umfeld überhaupt an beweiskräftige Zeugenaussagen zu gelangen“, hielt Range der Kritik entgegen und sagte, dass die Justiz gewalttätige Auseinandersetzungen unter Banden sehr ernst nehme und keineswegs von Bagatelldelikten ausgehe.[7]
Ehrungen und Auszeichnungen
- 2005: Verdienstorden (Kavalierkreuz) der Republik Polen
Publikationen (Auswahl)
- Aktuelle Entwicklungen im Verhältnis Polizei und Justiz. Seminar vom 11. bis 13. Juni 2001 (PFA-Schlußbericht). Polizei-Führungsakademie (PFA), Münster (Westfalen) 2001. (Mit: Hans Daneke)
Weblinks
- Literatur von und über Harald Range im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Lebenslauf auf der Webseite des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Hinweise zum 40-jährigen Dienstjubiläum des Generalstaatsanwalts Harald Range. In: Pressemitteilung. Generalstaatsanwaltschaft Celle, 23. Juli 2008, abgerufen am 20. Mai 2010 (PDF-Datei).
- ↑ Neuer Generalbundesanwalt Harald Range ernannt. Abgerufen am 17. November 2011.
- ↑ Conference of Prosecutors General of Europe (CPGE). In: Human Rights and Legal Affairs. Council of Europe, abgerufen am 20. Mai 2010 (englisch).
- ↑ Range setzt auf Kooperation mit Ländern, 18. November 2011, tagesschau.de
- ↑ Göran Schattauer: Rote Karte für Krawalleure. In: Focus, Nr. 2 (2006), 9. Januar 2006, abgerufen am 20. Mai 2010.
- ↑ Stephan Jeschke: Christstollen besser ablehnen. Staatsanwaltschaft Verden sagt der Korruption den Kampf an. Rotenburger Rundschau, 23. August 2006, abgerufen am 20. Mai 2010.
- ↑ Sonja Fröhlich: Hells Angels. Staatsanwalt verteidigt mildes Urteil. Hannoversche Allgemeine Zeitung, 9. Januar 2009, abgerufen am 20. Mai 2010.
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