Alexander von Stahl

Alexander von Stahl

Alexander von Stahl (* 10. Juni 1938 in Berlin) ist ein deutscher Jurist und ehemaliger Politiker (FDP). Von Mai 1975 bis Februar 1989 war er Staatssekretär der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, von Juni 1990 bis Juli 1993 Generalbundesanwalt.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Jugend und Studium

Elternhaus in Hopsten

Er wuchs in Hopsten in Westfalen auf, legte das Abitur in Ibbenbüren ab, studierte Rechtswissenschaft in München und Münster. 1961 bestand er das erste juristische Staatsexamen. 1967 wechselte er nach Berlin und wurde Beamter in der Senatsverwaltung für Inneres.

FDP-Politiker

1961 trat er in Nordrhein-Westfalen der FDP bei, gehört seit 1967 dem FDP-Landesverband Berlin an. Von 1968 bis 1990 war er Delegierter des Berliner FDP-Landesausschusses, 1989 bis 1990 war er Mitglied des FDP-Landesvorstandes. Von 1970 bis 1975 war er Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin.

1979 gründete er gemeinsam mit Hermann Oxfort die Liberale Gesellschaft, die sich eine rechtsliberale Erneuerung der FDP zum Ziel setzte. In den 1990er Jahren versuchte er mit Klaus Rainer Röhl die nationalliberale Tradition der Partei wiederzubeleben. Mit Achim Rohde und Heiner Kappel gründete er 1995 die Liberale Offensive in der FDP.

1996 und 1998 kandidierte er erfolglos als Berliner FDP-Landesvorsitzender. Er unterlag knapp dem Gegenkandidaten Martin Matz. Im gleichen Jahr bewarb er sich als Direktkandidat im Bundestags-Wahlkreis Spandau.

Staatssekretär

Senator und Bürgermeister Hermann Oxfort berief ihn im Mai 1975 zum Staatssekretär in der Berliner Justizverwaltung. Er blieb auch nach dem Rücktritt Oxforts im Juli 1976 im Amt, diente unter den Senatoren Jürgen Baumann (FDP), Gerhard Moritz Meyer (FDP) und Rupert Scholz (CDU). Im Februar 1989 versetzte ihn der rot-grüne Senat unter dem Regierenden Bürgermeister Walter Momper in den einstweiligen Ruhestand.

Bis 1990 praktizierte von Stahl als Rechtsanwalt in Berlin.

Generalbundesanwalt

Auf Betreiben des FDP-Vorsitzenden Otto Graf Lambsdorff wurde er von CDU und FDP zum Generalbundesanwalt vorgeschlagen und am 1. Juni 1990 berufen. Er übernahm das Amt von Kurt Rebmann. Seine Amtszeit war von der Strafverfolgung früherer Agenten des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit und der Bekämpfung terroristischer Vereinigungen wie der Rote Armee Fraktion (RAF) und insbesondere der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) geprägt.

Am 6. Juli 1993 versetzte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) von Stahl in den einstweiligen Ruhestand. Anlass war ein vom Bundeskriminalamt geleiteter GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen am 26. Juni 1993, bei dem der RAF-Angehörige Wolfgang Grams ums Leben kam, nachdem er den GSG-9-Beamten Michael Newrzella durch einen Schuss tödlich verletzt hatte. Innenminister Rudolf Seiters (CDU) trat daraufhin zurück, weil der Verdacht aufkam, Grams sei aus Rache von den Kollegen des getöteten Polizisten vorsätzlich erschossen worden. Von Stahl wurde für die Informationspolitik seiner Behörde verantwortlich gemacht. Er selbst habe mehrere einander widersprechende Erklärungen zu dem Fall abgegeben. Später wurden die Tathergänge von Bad Kleinen von der Zivilkammer des Landgerichtes Bonn als „nicht aufklärbar“ bezeichnet. Im Zuge der Aufarbeitung dieses Falles wurden schließlich Stimmen laut, die eine Rehabilitierung von Stahls forderten. Grund seiner Entlassung seien keineswegs fehlerhafte Presseerklärungen gewesen, sondern das Nichtbefolgen eines rechtswidrigen „Maulkorb-Erlasses“ von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.[1] Stahls Nachfolger als Generalbundesanwalt wurde Kay Nehm.

Von Stahl ist seither erneut als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Er hat sich auf Zivilrecht spezialisiert. Aus der Politik hat er sich zurückgezogen.

Junge Freiheit

Von Stahl übernahm die juristische Vertretung der Berliner Wochenzeitung Junge Freiheit bei ihrer Verfassungsbeschwerde wegen der Einstufung des Blattes als „rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen. In dem Urteil vom 24. Mai 2005 hob das Bundesverfassungsgericht die Urteile der Vorinstanzen auf, da sowohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch das Oberverwaltungsgericht Münster den grundrechtswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit durch behördliche Verdachtsveröffentlichungen nicht ausreichend gewürdigt hätten. Die teils jahrelangen Streitigkeiten endeten 2006 durch einen Vergleich. Neben anderen Prominenten wie beispielsweise Wilhelm Hankel oder Peter Scholl-Latour stellte sich auch Alexander von Stahl dieser Zeitung als Werbeträger zur Gewinnung von Abonnenten zur Verfügung.

Privates

Alexander von Stahl ist Mitglied der katholischen Studentenverbindung A.V. Zollern im CV. Weiterhin ist er Aufsichtsratsmitglied der myTV Internet Fernsehen AG des Unternehmensberaters Frank Didszuleit.

Literatur

  • Terrorismus und Spionage. Einschätzungen des Generalbundesanwalts. Übersee-Club, Hamburg 1991.
  • Das Erbe des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Speyer 1993.
  • Kampf um die Pressefreiheit. Chronologie eines Skandals. Die Verfassungsbeschwerde der Wochenzeitung 'Junge Freiheit' wegen Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit durch Verfassungsschutzberichte des Landes NRW. Reihe Dokumentation, Bde. 5-7, Edition JF, Berlin 2003–2004: ISBN 3-929886-15-4, ISBN 3-929886-17-0, ISBN 3-929886-18-9

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Justiz: Das falsche Schwein, Der Spiegel vom 27. September 1993

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