- Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen
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Die KTQ (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen) ist ein Anbieter von Qualitätsmanagement-Zertifizierungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens in Deutschland und Österreich. Dabei wird die Abkürzung KTQ sowohl für die KTQ-GmbH selbst, als auch für das von ihr vertretene KTQ-Verfahren verwendet. KTQ ist ein eingetragenes Warenzeichen.
Inhaltsverzeichnis
Gesellschafter der KTQ
Die Gesellschafter der KTQ-GmbH sind Vertreter der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen: die Bundesärztekammer, die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., der Deutsche Pflegerat e. V. und der Hartmannbund e. V.
Geschichte
Anlass für die Gründung der KTQ (als Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus) war 1997 u. a. die seinerzeit bereits abzusehende gesetzliche Verpflichtung für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen, Qualitätsmanagement einzuführen und dies auch nachzuweisen (§§ 135 a, 137 SGB V). Dieser Nachweis wird durch ein Zertifikat nach nationalen oder internationalen Normen erleichtert.
Das Verfahren der KTQ ist eine Branchenlösung für das Gesundheitswesen. Die Entwicklungsphase des KTQ-Zertifizierungsverfahrens für Krankenhäuser lief von 1997 bis 2002 und wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland) gefördert und vom Institut für Medizinische Informationsverarbeitung in Tübingen wissenschaftlich begleitet. Seit Mitte 2002 läuft der Regelbetrieb der KTQ, bisher wurden über 1500 Einrichtungen [1]zertifiziert. Ebenfalls seit 2002 ist die KTQ als GmbH eine eigenständige Rechtsperson.
2004 erfolgte die Umbenennung in KTQ im Gesundheitswesen, die mit der Ausweitung auf weitere Bereiche des Gesundheitswesens einherging. Seit 2004 existiert ein Zertifizierungsverfahren für Arztpraxen, MVZ und Institute der Pathologie und Zytologie. Im Jahr 2005 wurde das Angebot für den Bereich Rehabilitationseinrichtungen erweitert, gefolgt vom KTQ-Verfahren für die Bereiche der stationären und teilstationären Pflege, der ambulanten Pflegedienste, Hospize und alternativen Wohnformen im Jahr 2007.
2008 zog die Geschäftsstelle von Siegburg nach Berlin um. Seit September 2011 existiert ein spezielles Zertifizierungsverfahren für Rettungsdienste und qualifizierte Krankentransporte.
Die ersten von der KTQ erteilten Zertifikate galten ab dem 1. Juli 2002 für drei Jahre und wurden am 26. Juni 2002 an das Marienhospital Osnabrück und am 28. Juni 2002 an die Asklepios Stadtklinik Bad Tölz vergeben. Das seit dem 26. April 2005 zertifizierte Universitätsklinikum Freiburg im Breisgau ist zu diesem Zeitpunkt die größte nach KTQ zertifizierte Einrichtung (je nach Definition +/- 8000 Beschäftigte). Mit dem Krankenhaus Barmherzige Schwestern in Ried in Österreich wurde am 12. Juli 2005 erstmals ein Krankenhaus außerhalb der BRD nach KTQ zertifiziert. Am 3. Juli 2007 wurde das LWL Pflegezentrum Haus Stadtberge in Marsberg (Sauerland) als erste stationäre Pflegeeinrichtung in Deutschland zertifiziert.
Bewertung nach KTQ
Das KTQ-Verfahren beruht auf zwei Bewertungsverfahren zu den (einrichtungsinternen) Kategorien
- Patientenorientierung,
- Mitarbeiterorientierung,
- Sicherheit,
- Kommunikations- und Informationswesen,
- Führung
- Qualitätsmanagement
nach dem PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act). Alle Einrichtungen, die sich nach KTQ zertifizieren lassen wollen, müssen zunächst einen umfangreichen Selbstbewertungsbericht und einen Qualitätsbericht auf Basis des jeweiligen KTQ-Katalogs erstellen, deren Aussagen im Rahmen der Visitation überprüft werden.
Selbstbewertung
Auf dem Weg zu einem KTQ-Zertifikat ist der erste Schritt die Selbstbewertung. Diese wird von der Einrichtung, die sich zertifizieren lassen möchte, eigenständig vorgenommen. Anhand des aktuellen KTQ-Manual wird eine Ist-Analyse vorgenommen. Je nach Ergebnis der Selbstbewertung kann die Einrichtung sich entschließen, evtl. Maßnahmen zur Verbesserung in den jeweiligen Bereichen zu unternehmen oder direkt eine KTQ-Zertifizierung anzustreben. Für die Zertifizierung ist eine Fremdbewertung zwingend Voraussetzung.
Fremdbewertung
Gemeinsames Merkmal aller Qualitätsmanagement-Zertifizierungs-Systeme ist eine externe Bewertung der Einrichtung durch den Zertifizierer (KTQ: Visitation; DIN ISO: Audit; JCI: Survey), welche in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss. Das KTQ-Zertifikat ist drei Jahre gültig. Jährliche Überprüfungsaudits wie z. B. bei DIN EN ISO 9001, sind bei KTQ nicht vorgesehen.
Die (externe) Fremdbewertung führen neutrale von der KTQ zugelassene und geschulte KTQ-Visitoren im Auftrag von akkreditierten "KTQ-Zertifizierungsstellen" durch, als Leitfaden für die Fremdberwertung dient der aktuellen KTQ-Katalog. Im Rahmen der Fremdbewertung nach KTQ werden Einrichtungen nur durch Visitoren-Teams bewertet, die einen beruflichen Bezug zum Einrichtungstyp (z.B. Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, ambulante Einrichtungen) haben. Entsprechend setzt sich das Visitoren-Team je nach Einrichtung unterschiedlich zusammen. Im Krankenhausbereich sind dies je eine Führungskraft aus den Bereichen Ärztlicher Dienst, Pflegedienst sowie Verwaltung/Management. Sie werden dabei von einem Visitationsbegleiter der Zertifizierungsstelle unterstützt.
Die Fremdbewertung vor Ort erfolgt durch Befragungen der Mitarbeiter (kollegiale Dialoge), Begehungen in der Einrichtung (mit Befragungen vor Ort) und Akteneinsicht. Die Visitation kann, je nach Größe der Einrichtung, mehrere Tage in Anspruch nehmen, dazu veröffentlicht die KTQ Dokumente in denen die Visitationsdauer für die jeweiligen Bereiche dargestellt ist.
KTQ-Visitoren
Die KTQ-Visitoren sind beruflich erfahrene Führungskräfte, die Leitungsfunktionen in ihrer Einrichtung innehaben und umfassende Kenntnisse im Qualitätsmanagement nachweisen müssen. Die Kenntnisse beruhen auf einer mindestens 200stündigen Weiterbildung, gemäß Vorgaben Ärztliches Qualitätsmanagement der Bundesärztekammer. Die KTQ-Akkreditierung erfolgt nach einem zusätzlichen fünf-tägigen KTQ-Visitoren-Training, das mit einer Abschlussprüfung endet, drei Jahre Gültigkeit besitzt und durch eintägige Fresh-up‘s verlängert werden kann.
KTQ-Zertifikat
Da KTQ selbst kein QM-System sondern ein Kriterienkatalog ist, setzt KTQ ein vorhandenes Qualitätsmanagement voraus und bestätigt in seiner Zertifizierungsurkunde, dass das vorhandene Qualitätsmanagement sowie die Strukturen und Abläufe dem aktuellen KTQ-Kriterienkatalog hinreichend entsprechen. In Stichproben werden alle Bereiche und Abläufe der zertifizierungswilligen Einrichtung überprüft. Ein KTQ-Zertifikat gilt stets für die gesamte Einrichtung. Eingrenzungen z. B. nur auf einzelne Bereiche wie Verwaltung oder Pflegedienst oder Zentrale Notaufnahme, wie bei DIN-ISO-9001-Zertifikaten möglich, gibt es im KTQ-Verfahren nicht. Es können jedoch Verbünde verschiedener Einrichtungen eines Bereiches (z. B. Krankenhaus und Krankenhaus, Pflegeheim und Hospiz) oder Vernetzungen aus verschiedenen Bereichen (z. B. Krankenhaus und Rehaeinrichtung, Krankenhaus und MVZ) gemeinsam zertifiziert werden.
Um ein KTQ-Zertifikat zu erhalten, müssen 55% der möglichen Punkte aller Kriterien in den sechs Kategorien erreicht werden. Je Kriterium sind 18 bzw. (bei Kernkriterien) 27 Punkte in den Schritten Plan-Do-Check-Act möglich zu vergeben. Im Krankenhausbereich sind das bei 63 Kriterien 1413 Punkte, im Katalog für den Bereich Pflegeeinrichtungen 1134, für Reha 1521, in Arztpraxen 568 und für den Rettungsdienst 1026 Punkte.
Der von der KTQ überprüfte und genehmigte KTQ-Qualitätsbericht, wird auf der firmeneigenen Homepage für den Gültigkeitszeitraum veröffentlicht.
Relevanz von KTQ im deutschen Gesundheitswesen
Das KTQ-Verfahren ist für den Krankenhausbereich freiwillig, dennoch ist dort KTQ das am weitesten verbreitete Zertifizierungsverfahren. Stand September 2011 sind über 500 Krankenhäuser zertifiziert und werden, wie alle anderen KTQ-zertifizierten Einrichtungen, auf der KTQ-Homepage gelistet. Die Rezertifizierungsquote liegt bei ca. 75%[1]. Die Relevanz der Methode in den übrigen Sektoren im deutschen Gesundheitswesen ist bisher gering. Arztpraxen nehmen das Verfahren nur verhalten an. Nach §20 Abs. 2a SGB IX sind Rehabilitationseinrichtungen zum 1. Oktober 2012 verpflichtet ihr Qualitätsmanagement-System nach den BAR-Kriterien (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) zertifizieren zu lassen. Hierfür bietet KTQ BAR-konforme Zertifizierungen an.
proCum Cert
Eine Sonderstellung unter den Zertifizierungsstellen der KTQ nimmt die konfessionelle proCum Cert ein, da sie aufbauend auf den KTQ aufgestellten Inhalten in kirchlich getragenen Einrichtungen zusätzlich eigene Aspekte überprüft.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorien:- Gesundheitswesen (Deutschland)
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