- Burgundischer Reichskreis
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Der Burgundische Reichskreis ist einer der zehn Reichskreise, in welche unter Kaiser Maximilian I. 1500 bzw. 1512 das Heilige Römische Reich eingeteilt wurde.
Er umfasste hauptsächlich die vom Haus Burgund geerbten Besitzungen der Habsburger im Westen des Reiches, die zusammen als Herzogtum Burgund bezeichnet wurden, daneben zunächst noch wenige andere kleine Herrschaften.
Das Kreisgebiet bestand aus zwei räumlich deutlich getrennten Teilen, der Freigrafschaft Burgund im Süden und den sogenannten Burgundischen Niederlanden im Norden. Letztere decken sich in weiten Teilen mit den heutigen Staaten Niederlande, Belgien und Luxemburg. Ausnahmen bilden die belgischen Provinzen Lüttich und Limburg, die aus dem zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis gehörenden Hochstift Lüttich hervorgingen.
Im 17. Jahrhundert wurde der Kreis infolge der Unabhängigkeit der nördlichen Niederlande und der Expansion Frankreichs unter Ludwig XIV. stark verkleinert.
Inhaltsverzeichnis
Mitglieder und Gebietsentwicklung
Anfang des 16. Jahrhunderts
Im Jahre 1512 gehörten zum Burgundischen Reichskreis:
- Herzogtum Burgund
- Freigrafschaft Burgund mit der
- Grafschaft Artois
- Grafschaft Flandern nebst Süd-Flandern (um Lille)
- Herrschaft Mecheln
- Grafschaft Namur
- Grafschaft Hennegau
- Grafschaft Seeland
- Grafschaft Holland
- Herzogtum Brabant nebst
- Herzogtum Luxemburg
- Herrschaft Friesland
- seit 1521 außerdem noch Tournai
- Herrschaft Breda; Inhaber Nassau-Breda, seit 1538 Nassau-Oranien
- Grafschaft Hoorn
- Grafschaft Egmond und IJsselstein
- Herrschaft Bergh
Burgundischer Vertrag und Anfall an Spanien
Da die gesellschaftlich führenden Gruppen dieser Gebiete großenteils dem Reich entfremdet waren, kam es 1548 auf dem Reichstag zu Augsburg zum Burgundischen Vertrag, wonach der Kreis zwar der Oberherrschaft des Reichs entzogen wurde, das Reich sich aber zu fortwährende Schutz desselben verpflichtete, während der Burgundische Kreis im Gegenzug an Reichsumlagen so viel wie zwei und zu den Türkenkriegen so viel wie drei Kurfürsten zahlen sollte. Außerdem wurden weitere Gebiete, die bis dato dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis zugeordnet und inzwischen an die Habsburger gelangt waren, dem Kreis als Teil des Herzogtums Burgund angegliedert:
- Herzogtum Geldern nebst der
- Herrschaft Utrecht
- Herrschaft Groningen
- Herrschaft Overijssel nebst Drenthe
- Herrschaft Jever als Lehen Brabants, bis 1588, zuvor und später kreisfrei
1556 dankte Kaiser Karl V., der auch im Besitz Burgunds war, ab und verfügte, dass das Gebiet an seinen Sohn Philipp II. und damit an die spanische Linie der Habsburger fallen sollte.
Unabhängigkeit der nördlichen Niederlande
1567 begann der Aufstand der Niederlande gegen Spanien, 1568 der Achtzigjährige Krieg, an dessen Ende 1648 - dem Ende des im Deutschen so genannten Dreißigjährigen Krieges - die nördlichen Gebiete als unabhängige Republik der Vereinigten Niederlande aus Kreis und Reich ausschieden und zusätzlich noch Nordflandern, Nordbrabant und Teile Limburgs erhielten. Auch die vier kleineren Herrschaften gehörten seitdem nicht mehr zum Kreis.
Verluste an Frankreich
Der Pyrenäenfriede von 1659 und die Friedensschlüsse von Aachen (1668) und Nimwegen (1678) lösten die Artois und die Freigrafschaft sowie (später zusammen französischen Niederlande genannte) Teile Flanderns und des Hennegaus aus Kreis und Reich heraus.
Der Utrechter und der Rastatter Friede 1713/14 brachten den Rest der Spanischen Niederlande - mit Ausnahme der durch den sogenannten Barrieretraktat herausgelösten Territorien - an Österreich, woraufhin das Gebiet Österreichische Niederlande genannt wurde.
Ende des 18. Jahrhunderts
Der Burgundische Reichskreis bestand somit zum Ende des Reiches aus Mecheln, Luxemburg, Österreichisch Geldern, Hennegau, Flandern, Tournai, Namur und Brabant nebst Antwerpen und Limburg, wobei diese Territorien mehrheitlich gegenüber 1512 teilweise erheblich verkleinert waren. Das etwa 25.880 km² große und über 1,5 Mio. Einwohner zählenden Gebiet wurde im Frieden von Campo Formio 1797 an Frankreich abgetreten.
Funktion als Exekutivorgan des Reiches
Zu den wichtigsten Aufgaben der 10 Reichskreise gehörte die Vollstreckung reichsgerichtlicher Urteile. 1791 ersuchte das Reichskammergericht in Wetzlar das Gubernium der Österreichischen Niederlande um die Niederschlagung des Lütticher Aufstandes, da der dem Burgundischen Kreis benachbarte Niederrheinisch-Westfälisch Kreis, zu dem das Fürstbistum Lüttich gehörte, seiner Exekutionspflicht nicht nachkam. Die österreichischen Truppen, die dem gestürzten Fürstbischof wieder zur Macht verhalfen, traten in dessen Territorium als "burgundische Kreistruppen" auf.
Literatur
- Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383–1806). Geschichte und Aktenedition. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1998, ISBN 3-515-07146-6 (http://books.google.de/books?id=nivgmctAVyAC&dq=1554+Reichskreis&source=gbs_navlinks_s). S. 390ff.
- Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien und reichsunmittelbaren Geschlechter vom Mittelalter bis zur Gegenwart. C.H. Beck, München 2007 (7. Auflage), S. XX; ISBN 978-3-406-54986-1
Reichskreise des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (1500-1806)seit 1500: Bayerischer Reichskreis | Fränkischer Reichskreis | Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis | Niedersächsischer Reichskreis | Oberrheinischer Reichskreis | Schwäbischer Reichskreis | seit 1512: Burgundischer Reichskreis | Kurrheinischer Reichskreis | Obersächsischer Reichskreis | Österreichischer Reichskreis | sowie: Nicht eingekreiste zum Heiligen Römischen Reich zugehörige Territorien und Stände
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