Landkreis Greifswald

Landkreis Greifswald
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1994.

Der Landkreis Greifswald umfasste am 1. Januar 1945:

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1818 der Kreis Greifswald im Regierungsbezirk Stralsund in der preußischen Provinz Pommern. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Greifswald. Das Landratsamt war in Greifswald.

Norddeutscher Bund / Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Am 1. April 1913 schied die Stadtgemeinde Greifswald aus dem Kreis Greifswald aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis. Damit erhielt der bisherige Kreis Greifswald gleichzeitig die Bezeichnung Landkreis Greifswald.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Greifswald entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Oktober 1932 wurde der Regierungsbezirks Stralsund aufgelöst. Der Kreis Greifswald trat zum Regierungsbezirk Stettin.

1937/1938 wurde eine weitere Gebietsreform durchfgeführt, wonach alle Gemeinden – außer den drei Städten – zu 13 Großgemeinden zusammengefasst wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Greifswald entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Am 1. April 1939 wurden die Gemeinden Eldena und Wieck aus dem Landkreis Greifswald in den Stadtkreis Greifswald eingegliedert.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Sowjetische Besatzungszone / Deutsche Demokratische Republik

Seit 1945 gehörte der Landkreis Greifswald zum vergrößerten Land Mecklenburg.

1952 wurden die Länder in der DDR aufgelöst, der bisherige Landkreis Greifswald kam in Form des neu geschaffenen Kreises Greifswald zum neugebildeten Bezirk Rostock. Der östliche Teil des bisherigen Kreises (das Westufer des Peenestromes inklusive Hinterland) bildete fortan zusammen mit der Insel Usedom den neugebildeten Kreis Wolgast. Die Stadt Greifswald bildete ab 1. Januar 1974 einen Stadtkreis und schied aus dem Kreisgebiet aus, blieb aber Verwaltungssitz des Kreises.

Bundesrepublik Deutschland

Kommunalverfassung bis 1945

Die Landkreis Greifswald gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Gützkow, Lassan und Wolgast führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Landräte

Literatur

  • Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Bearbeitet von Heinrich Berghaus. Vierten Teils zweiter Band: Greifswalder Kreis. Anklam 1868, online.

Weblinks


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