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Als Bereich oder Weinbaubereich bezeichnet man im Weinbau ein definiertes Gebiet innerhalb eines bestimmten Anbaugebietes (Weinbaugebiet), das aus Lagen dieses Anbaugebietes besteht.
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmung aus dem deutschen Weingesetz
Begriffsbestimmung:[1]
Bereich: eine Zusammenfassung mehrerer Lagen, aus deren Erträgen Weine gleichartiger Geschmacksrichtung hergestellt zu werden pflegen und die in nahe beieinander liegenden Gemeinden desselben bestimmten Anbaugebietes belegen sind.
Lage: eine bestimmte Rebfläche (Einzellage) oder die Zusammenfassung solcher Flächen (Großlage), aus deren Erträgen gleichwertige Weine gleichartiger Geschmacksrichtungen hergestellt zu werden pflegen und die in einer Gemeinde oder in mehreren Gemeinden desselben bestimmten Anbaugebietes belegen sind.
Deutsches Weinanbaugebiet
Die Anbaugebiete sind per Bundesgesetz definiert und bilden zusammen das Deutsche Weinanbaugebiet. Die Bundesländer grenzen diese Anbaugebiete ein und teilen diese wenn nötig in Bereiche auf.
So hat das kleine Weinbaugebiet Hessische Bergstraße nur 2 Bereiche und 3 Großlagen definiert, aber das Weinbaugebiet Baden hat gleich neun Weinbaubereiche ausgewiesen, in denen es wieder Großlagen gibt.
Die Bereichsnamen können sowohl für Tafelwein, als auch für Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete verwendet werden. Wird bei Qualitätswein ein Bereich angegeben, so müssen mindestens 85% der Trauben aus diesem Bereich und der Rest aus dem übergeordneten Anbaugebiet stammen. Bei Qualitätsweinen mit Prädikat müssen alle Trauben aus dem angegebenen Bereich stammen.
Die Bereiche wurden geschaffen, um größere Weinvolumen unter einheitlichen Bezeichnungen vermarkten zu können, ohne die wenig klangvollen Namen der Anbaugebiete verwenden zu müssen. Von Kritikern wird oft bemängelt, dass die Bereiche häufig die Namen von Groß- oder Einzellagen tragen, was zu einer Täuschung der Konsumenten führt. Beispielsweise ist der einzige Bereich des Anbaugebietes Rheingau, Johannisberg, praktisch namensgleich mit der renommiertesten Einzellage Schloss Johannisberg.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass etliche Bereiche deckungsgleich mit Anbaugebieten sind. Als Beispiel sei hier das Weinbaugebiet Ahr und der identische Bereich Walporzheim/Ahrtal genannt.
Aus diesen Gründen werden von vielen Winzern weder Bereichs- noch Großlagenbezeichnungen auf den Etiketten ihrer Weine geführt.
Seit einer Evaluierung des Weingesetzes 1989 muss das Wort Bereich nur noch dann auf den Etiketten angegeben werden, wenn der Bereichsname mit einer anderen geographischen Bezeichnung leicht verwechselbar ist.
Bereiche
In den deutschen Qualitätsweinbaugebieten gibt es 41 Bereiche in folgenden 13 Anbaugebieten:
- Ahr: Bereich Walporzheim/Ahrtal
- Baden: Bereich Badische Bergstraße, Bereich Tauberfranken, Bereich Bodensee, Bereich Breisgau, Bereich Kaiserstuhl, Bereich Kraichgau, Bereich Tuniberg, Bereich Markgräflerland, Bereich Ortenau
- Franken: Bereich Maindreieck, Bereich Mainviereck, Bereich Steigerwald
- Hessische Bergstraße: Bereich Region Starkenburg, Bereich Umstadt
- Mittelrhein: Bereich Loreley, Bereich Siebengebirge
- Mosel: Bereich Zell, Bereich Bernkastel, Bereich Ruwertal, Bereich Saar, Bereich Obermosel, Bereich Moseltor
- Nahe: Bereich Nahetal
- Pfalz: Bereich Mittelhaardt-Deutsche Weinstraße, Bereich Südliche Weinstraße
- Rheingau: Bereich Johannisberg
- Rheinhessen: Bereich Bingen, Bereich Nierstein, Bereich Wonnegau
- Saale-Unstrut: Bereich Schloss Neuenburg, Bereich Thüringen
- Sachsen: Bereich Dresden, Bereich Elstertal, Bereich Meißen
- Württemberg: Bereich Württembergischer Bodensee, Bereich Bayerischer Bodensee, Bereich Kocher-Jagst-Tauber, Bereich Oberer Neckar, Bereich Remstal-Stuttgart, Bereich Württembergisch Unterland
Einzelnachweise
siehe auch
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