- Lemma von Fatou
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Das Lemma von Fatou (nach Pierre Fatou) erlaubt in der Mathematik, das Lebesgue-Integral des Limes inferior einer Funktionenfolge durch den Limes inferior der Folge der zugehörigen Lebesgue-Integrale nach oben abzuschätzen. Es liefert damit eine Aussage über die Vertauschbarkeit von Grenzwertprozessen.
Inhaltsverzeichnis
Mathematische Formulierung
Sei (S,Σ,μ) ein Maßraum. Für jede Folge nichtnegativer, messbarer Funktionen gilt
wobei auf der linken Seite der Limes inferior der Folge punktweise zu verstehen ist.
Analog gilt dieser Satz auch für den Limes superior, sofern es eine nichtnegative, integrierbare Funktion g mit gibt:
- .
Dies lässt sich zusammenfassen zu der Merkregel
- .
Beispiele für strikte Ungleichung
Der Grundraum S sei jeweils versehen mit der borelschen σ-Algebra und dem Lebesgue-Maß.
- Beispiel für einen Wahrscheinlichkeitsraum: Sei S = [0,1] das Einheitsintervall. Definiere für alle und , wobei die Indikatorfunktion des Intervalls bezeichne.
- Beispiel mit gleichmäßiger Konvergenz: Sei S die Menge der reellen Zahlen. Definiere für alle und . (Beachte, dass es in diesem Beispiel keine integrierbare Majorante gibt und daher der sup-Teil des Lemmas von Fatou nicht anwendbar ist.)
Jedes fn hat Integral eins,
deshalb gilt
Die Folge konvergiert auf S punktweise gegen die Nullfunktion
daher ist das Integral ebenfalls Null
daher gelten hier die strikten Ungleichungen
Diskussion der Voraussetzungen
Auf die Voraussetzung der Nichtnegativität der einzelnen Funktionen kann nicht verzichtet werden, wie das folgende Beispiel zeigt: Sei S das halboffene Intervall mit der borelschen σ-Algebra und dem Lebesgue-Maß. Für alle definiere . Die Folge konvergiert auf S gleichmäßig gegen die Nullfunktion (mit Integral 0), jedes fn hat aber Integral -1. Daher ist
- .
Siehe auch
Literatur
- Elliott H. Lieb, Michael Loss: Analysis. 2. Auflage. In: Graduate Studies in Mathematics. Band 14, Oxford University Press, ISBN 0-8218-2783-9.
- Walter Rudin: Analysis. 2. Auflage, ISBN 3-486-25810-9 (Kapitel 11, Satz 11.31 auf Seite 376).
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